Rückerstattung alter Rentenbeiträge

Begonnen von Rubus, 12. Januar 2023, 16:05:19

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Rubus

Hallo zusammen,

heute erreichte mich ein Schreiben meiner ehemaligen Krankenkasse, dass ein ehemaliger Arbeitsgeber zu hohe Rentenbeiträge gezählt hätte. Das war im Jahr 2014. Nun sollen mir ca. 20 € rückerstattet werden.

Diesbzgl. würde mich interessieren, ob ich diesen Betrag dem JobCenter melden muss (1)? Wahrscheinlich schon, oder?
Und ob ich den Betrag an das JobCenter weitergeben muss oder ob es hier eine bestimmte Klausel gibt, die solche Gelder davon ausnimmt (2)?
Als letztes gibt es ja auch noch die neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 €. Würde das evtl. auch hierzu zählen (3)?

Ich danke euch :)

horst

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 16:05:19Als letztes gibt es ja auch noch die neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 €. Würde das evtl. auch hierzu zählen (3)?
ja sicher doch.
Und von deinen Zinserträgen wären es nochmal 100€

Fettnäpfchen

Rubus

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 16:05:19Und ob ich den Betrag an das JobCenter weitergeben muss oder ob es hier eine bestimmte Klausel gibt, die solche Gelder davon ausnimmt (2)?
Als letztes gibt es ja auch noch die neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 €. Würde das evtl. auch hierzu zählen (3)?
Das wäre dann Einkommen und muss gemeldet werden.
Die Bagatellgrenze gilt für Forderungen von JC Seite aus weil der Aufwand größer wäre als der Nutzen.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rubus

Fettnäpfchen,

heißt das laut deiner Aussage, dass ich die Rückzahlung (nicht Meldung) an das JobCenter weiterleiten muss?

Ich sehe es tatsächlich etwas differenzierter. Der Betrag ist meiner Einschätzung nach kein Einkommen, denn ich habe ja zu viel gezahlt und bekomme es jetzt zurück, in etwa wie eine Retoure einer Bestellung. Diese muss ich ja auch nicht an das JobCenter zahlen.

Nach diesem Artikel, würde dieser Betrag unter die Bagatellgrenze fallen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ist-die-bagatellgrenze-von-50-euro-eine-entlastung#Beispiele_zur_Bagatellgrenze




horst

Einkommen kann ja nur sein, was man dazu bekommen hat, aber das war ja eine Rückerstattung vom bereits bestehenden VM, eine Falschberechnung der Rentenversicherung, so sehe ich das. Also anders als bei einer Steuererstattung.

Fettnäpfchen

Rubus

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 17:37:22Ich sehe es tatsächlich etwas differenzierter. Der Betrag ist meiner Einschätzung nach kein Einkommen, denn ich habe ja zu viel gezahlt und bekomme es jetzt zurück, in etwa wie eine Retoure einer Bestellung. Diese muss ich ja auch nicht an das JobCenter zahlen.
Eine Erstattung der Rentenbeiträge die dein Arbeitgeber geleistet hat ist mMn Einkommen. Kannst nicht mit einer Retoure vergleichen.

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 17:37:22Nach diesem Artikel, würde dieser Betrag unter die Bagatellgrenze fallen:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ist-die-bagatellgrenze-von-50-euro-eine-entlastung#Beispiele_zur_Bagatellgrenze
ZitatAbweichend von Satz 1 gelten die §§ 45, 47 und 48 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit nicht aufzuheben ist, wenn sich ausschließlich Erstattungsforderungen nach § 50 Absatz 1 des Zehnten Buches von insgesamt weniger als 50 Euro für die Gesamtheit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergäben. Bei der Prüfung der Aufhebung nach Satz 3 sind Umstände, die bereits Gegenstand einer vorherigen Prüfung nach Satz 3 waren, nicht zu berücksichtigen. Die Sätze 3 und 4 gelten in den Fällen des § 50 Absatz 2 des Zehnten Buches entsprechend."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html
Zitat(1) Soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten.
Wurde bei dir ein VA aufgehoben?
und dann
Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)
gilt auch für BK/NK Erstattungen oder sonstiges Einkommen.

MfG FN
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Rubus

Fettnäpfchen,

warum sollte bei mir ein VA aufgehoben worden sein?
Wieso sollte es überhaupt zu einem VA gekommen sein?
Ich verstehe deinen Kommentar mit dem Verwaltungsakt nicht.


Wenn ich Sozialversicherungsbeiträge zahle, zu viele und mein Arbeitgeber auch und diese zurück bekomme, sehe ich das schon wie eine Retoure.

horst

wenn es als Einkommen angerechnet würde, wäre es ja dem Arbeitseinkommen anzurechnen und da wäre dann 100€ Freibetrag zu berücksichtigen.

Rubus

Horst,

ich bekomme über eine Übungsleiterpauschale 250 € pro Monat anrechnungsfrei.
Das würde mir leider nicht helfen.

Wieso greift hier nicht die Bagatellgrenze, wie in dem Fall mit dem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Ottokar

Zunächst mal ist es kein Erwerbseinkommen, also greift der 100€ Freibetrag hier nicht.
Ich gehe davon aus, dass diese Erstattung einer Sozialabgabe genau so wie eine Lohnsteuererstattung gehandhabt wird. Beides sind Lohnabzüge.
D.h. davon kann lediglich der Pauschbetrag i.H.v. 30€ nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V abgesetzt werden, sofern kein weiteres Einkommen zufließt.
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horst

ist schon ungerecht, für Fehler anderer Gelder abgezogen zu bekommen. Der Staat verdient ja fast immer mit.

Fettnäpfchen

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 19:23:53warum sollte bei mir ein VA aufgehoben worden sein?
Wieso sollte es überhaupt zu einem VA gekommen sein?
Ich verstehe deinen Kommentar mit dem Verwaltungsakt nicht.
das war alles auf deine Annahme und den Artikel aus deinem Beitrag.
Was da nicht zu verstehen ist weiß ich nicht letztendlich habe ich dir aufgezeigt dass das nicht so läuft wie du meinst.
Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 20:13:15Wieso greift hier nicht die Bagatellgrenze, wie in dem Fall mit dem Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
und wenn du dann die § gelesen hättest dann wüsstest du wie ich auf aufgehobene VA komme. Dafür habe ich mir sogar die Mühe gemacht und das nachgelesen und dann hier einzustellen.

Zitat von: Rubus am 12. Januar 2023, 19:23:53Wenn ich Sozialversicherungsbeiträge zahle, zu viele und mein Arbeitgeber auch und diese zurück bekomme, sehe ich das schon wie eine Retoure.
und wenn du das ganze Jahr gearbeitet hast ohne im Bezug zu sein dann in den Bezug fällst und von deiner Einkommenssteuerklärung bekommst du 5000.- Euro erstattet dann wird das vom JC komplett angerechnet.
Ist auch nicht fair ist trotzdem so.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Januar 2023, 13:13:41und wenn du das ganze Jahr gearbeitet hast ohne im Bezug zu sein dann in den Bezug fällst und von deiner Einkommenssteuerklärung bekommst du 5000.- Euro erstattet dann wird das vom JC komplett angerechnet.
Ist auch nicht fair ist trotzdem so.
die Steuerzahlung braucht man dann ja nicht mehr, wie jemand der unter am Existenzminimum lebt und alles selber zahlt, da man ja Bürgergeld + Wohnung + Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Lohnsteuerrückzahlung kann auch nach 3 Jahren noch beantragen.

ZitatNach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – desjenigen seiner Familie bedarf.
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