Jeden Monat 250€ einfach dazuverdienen? ALG2 Hartz4 Bürgergeld

Begonnen von PaulHilft, 15. Januar 2023, 03:05:27

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PaulHilft

Ohh, ihr habt so viel geschrieben. ^^

Lasst mich antworten.

Ich erkenne immer mehr, dass der Begriff Pflegegeld, alle Pflegeleistungen meint. Pflegegeld ist das monatliche Ding, die Verhinderungspflege, und auch der Entlastungsbetrag. Das sind alles Dinge, die Pflege sichern. Zum Entlastungsbetrag komme ich gleich noch.

@terrier, ich habe mir nicht die Sachen zurecht gelegt, sondern ich versuche es zu verstehen. Das Wort Pflegegeld, was genau ist damit gemeint? Auch beim Finanzamt wird sowohl beim monatlichen Betrag als auch bei der Verhinderungspflege das gleiche Kästchen verwendet. Und da ist es immer steuerfrei bei der ersten Person.
So zumindest habe ich es von zwei Finanzämter schriftlich beschrieben bekommen.
Das wichtige Urteil habe ich hier nochmal reingeschrieben, weil es für mich und vermutlich viele von euch, auch so bedeutend ist.

@Ottokar, danke für die Erklärung. Das hilft mir. Wobei ich bei den 125€ noch anderer Meinung bin.
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 11:45:10Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten:
Die 125 Euro nach § 45b SGB XI können nur für "qualitätsgesicherte Leistungen" eingesetzt werden und sind nicht steuerfrei.
Diese Leistung ist gedacht für eine professionelle gewerbliche Unterstützung der Pflegeperson:
https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/entlastungsbetrag

Darf ich dir etwas zeigen? Ich habe mich in den letzten Monaten selber zu so einer Person anerkennen lassen.

Überschrift vom Landesamt: "Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) für Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer" Gerne sende ich dir das Dokument privat.

Das Landesamt schreibt selber "ehrenamtlich". ICH!
Ich würde zu deiner Aussage hinzufügen, dass diese bis 31.12.2020 galt. Bis dort stimmte deine Aussage. Ab dem 1.1.2021 wurde dieser Bereich neu reguliert.

@hotwert Genau. Das was du schreibst war bei mir auch so. Erweitertes Führungszeugnis, Erste Hilfe Kurs und Kurse bei der Krankenkasse, Stürze vermieden, Demenz, etc...
Cool das du dich auch hier mit eingeschaltet hast. =)
Alles was du geschrieben hast passt auch zu meiner Erfahrung. Genau das wollte ich hier im Forum nochmal bestätigt bekommen. !!! Genau das will ich machen!!! Wollte mich vorher kurz absichern. Nicht das ich grobe Fehler mache. =)
hotwert, Danke danke danke, das du hier reingeschrieben hast. =) Kennst du schon mein YT Kanal wie man Verhinderungspflege abrechnet? =) Nun will ich ein Video für genau dieses Thema hier erstellen. =)


@Ottokar
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 12:34:04
Zitat von: hotwert am 22. Januar 2023, 12:27:12Das stimmt zumindest in Bayern nicht, oder ist nicht aktuell. Seit 1.1.21 kann die 125€ Entlastungsbetrag eine ehrenamtlich tätige Einzelperson abrufen.
Du übersiehst den Zusammenhang.
Natürlich kann auch eine ehrenamtlich tätige Einzelperson diesen Betrag erhalten, aber dann ist dieser Betrag allein aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit steuerfrei.
Zudem setzt die ehrenamtliche Tätigkeit eine Anstellung bei einem vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Arbeitgeber voraus.
Für sich allein ist der Entlastungsbetrag nicht steuerfrei.
Kann es sein, dass du etwas überisst Meine Person wurde vom Landesamt als gemeinnützig anerkannt. Ich darf in meinem Namen das abrechnen. Ich schicke dir gern mein Schreiben.

@Ottokar
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 14:42:23Ob es dieses Konstrukt der ehrenamtlich tätigen Einzelperson unter der Aufsicht einer als gemeinnützig anerkannten Organisation auch in anderen Bundesländern gibt, ist mir nicht bekannt.
Niedersachsen Das habe ich alles erfolgreich gemacht.
Andere Bundesländer sind hier beschrieben. (weiter unten scrollen)

OK, Danke für eure Infos. Nun sind wir alle schlauer. Ich schreib hotwert gleich mal an. =)

Danke danke Danke. Somit steigt mein ALG2 gerade nochmal um 250€ monatlich festplanbar. =)

Ottokar

Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 19:19:08Ich erkenne immer mehr, dass der Begriff Pflegegeld, alle Pflegeleistungen meint.
Nein, tut er nicht.
Pflegegeld ist für die häuslichen Pflegehilfe (für körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung), § 37 Abs. 1 SGB XI.
Das Geld für die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) nach § 39 SGB XI ist zusätzliches Pflegegeld für die Ersatzpflege.
Der Entlastungsbetrag ist der Entlastungsbetrag.

Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 19:19:08Kann es sein, dass du etwas überisst Meine Person wurde vom Landesamt als gemeinnützig anerkannt. Ich darf in meinem Namen das abrechnen.
Lies mal meinen Beitrag #14.

Zitat von: PaulHilft am 22. Januar 2023, 19:19:08Überschrift vom Landesamt: "Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) für Einzelpersonen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer" Gerne sende ich dir das Dokument privat.
Schön, und? Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ist hierbei auf Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI beschränkt, siehe § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB XI. Die Leistungen nach Nr. 1 bis 3 sind, wie schon Eingangs geschrieben, gewerblichen Anbietern vorbehalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hotwert

Nicht alles was "Pflege" im Namen hat ist das gleiche.

In Bayern gibt's ab Pflegestufe 2 auch noch 1000€ Landespflegegeld zusätzlich.

Dort steht in art.1 BayLPflGG:
"1Mit dem Landespflegegeld soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen jenseits der Gestaltung ihres Alltags über die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI), über die Leistungen der Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) und über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hinaus gestärkt werden. 2Das Landespflegegeld dient damit nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung"

Meine Mutter hatte das für einen ihrer betreuten beantragt, welcher einen offenen Kredit von 400€ bei der Sparkasse hatte. Die haben das prompt per Saldenausgleich eingezogen und das Kreditkonto geschlossen.
Daraufhin hat sie sich bei der Sparkasse beschwert dass es Landespflegegeld ist, das Zweckbestimmt ist und lt. Gesetz schon nicht pfändbar, außerdem soll es lt BayLPflGG das "Selbstbestimmungsrecht" des pflegebedürftigen Stärken usw.

Die Sparkasse musste das Geld zurücküberweisen und bleibt nun auf ihren Kredit sitzen, da der Herr schon im Heim ist und kein Einkommen mehr hat. 😆

fishfreak

Und wo ist nun die Stelle zum lachen?
Seine Kredite nicht zu bedienen ist nicht grade redlich.

hotwert

Zitat von: fishfreak am 23. Januar 2023, 07:20:52Und wo ist nun die Stelle zum lachen?
Seine Kredite nicht zu bedienen ist nicht grade redlich.

Wie soll man die bedienen ohne Einkommen?
Und Landespflegegeld ist eben nicht dazu da. Davon kann sich der pflegebedürftige einen neuen Fernseher im Heim leisten, oder sonst was.
Beim Tod ist das Landespflegegeld übrigens auch nicht verehrblich falls noch nicht ausgegeben, sondern muss zurückgezahlt werden.
Der Gesetzgeber zahlt das nicht um Schulden damit zu begleichen.

Ich sag offen und ehrlich das ich das zum lachen finde, das die Sparkasse nichts bekommen hat. Wenn du das anders siehst ist das dein Problem.

fishfreak

Da hab ich absolut kein Problem mit. Bin nur froh das nicht jeder solche Charakterzüge hat.

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 20:28:18Die Leistungen nach Nr. 1 bis 3 sind, wie schon Eingangs geschrieben, gewerblichen Anbietern vorbehalten.
... und werden nur dann als steuerfreie Einnahmen in SGB II/XII nicht als Einkommmen berücksichtigt, wenn der Bezug im Rahmen einer als ehrenamlich anerkannten Tätigkeit stattfindet.


Zusammengefasst also:

1. Pflegegeld für die häusliche Pflege nach § 37 Abs. 1 SGB XI sowie die häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI ist aufgrund gesetzlicher Regelungen im SGB II/XI bei der zu pflegenden Person (§ 11a Abs. 3 S. 1 SGB II; § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 63b SGB XII) und bei der Pflege- sowie Ersatzpflegeperson (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-V/Bürgergeld-Verordnung; § 83 Abs. 1 SGB XII) in SGB II/XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

2. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist mangels Ausnahmeregelungen im SGB II/XII als Einkommen zu berücksichtigen.
Erst und nur wenn die damit vergütete Leistung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erbracht wird, wird die Einnahme nach § 3 Nr. 26 EStG (bis zu 3000€ im Jahr) steuerfrei und - aufgrund der in SGB II/XII für steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG geregelten Freibeträge (§ 11b Abs. 2 S. 3 SGB II, ab 01.07.2023 § 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II; § 82 Abs. 1 Nr. 8 SGB XII) - in SGB II/XII nicht als Einkommen berücksichtigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hotwert

Zitat von: fishfreak am 23. Januar 2023, 10:01:00Da hab ich absolut kein Problem mit. Bin nur froh das nicht jeder solche Charakterzüge hat.

Ich hab persönlich auch immer meine Schulden gezahlt, und an sich immer vermieden überhaupt welche zu machen. (Man braucht ja keinen Neuwagen und zwei Rolex)

Ich arbeite jetzt ein Jahr bei meiner Mutter im Büro (wenige Stunden die Woche) und bekomm mit was da alles den Leuten angedreht wird.
Da haben z.b. welche 3 verschiedene Haftpflichtversicherungen oder Gebäude Versicherungen, weil der Angestellte der die vermittelt Provision bekommt... Im Schadensfall zahlt natürlich nur eine.
Und wenn dann solche Institute auf ihren Kredit sitzen bleiben muss ich lachen, weil ich weiß wie dort sonst gearbeitet wird...

Ihr habt ja keine Ahnung was man da alles mitbekommt, wenn's ums Geld geht ist sowohl das JC skrupellos als auch sämtliche andere Institutionen, insbesonders bei Leuten die nicht genug in der Birne haben dass sie das durchschauen.

Wenn man das sieht verliert man schnell die rosarote Brille durch die man die Welt sieht.

Summerle

Hallo 🙋🏻�♀️
ich arbeite auch ehrenamtlich in der Hauswirtschaft und 250 Euro von der Aufwandsentschädigung werden nicht angerechnet.