Wohnungssuche als WG mit ALG II-Mitbewohner

Begonnen von talokatel823, 27. Januar 2023, 07:57:02

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Hartzer Rolle

Als Vermieter kann man  sich nunmal den Mieter aussuchen, nur solche diskriminierenden Aussagen können schnell nach hinten losgehen.
Hier bietet die Kommune über ihre Homepage Mietwohnungsangebote gerade für sozialschwache an. Auch gibt es eine Wohnungsgesellschaft, an der die Kommune beteiligt ist, die ohne Probleme an Leistungsempfänger vermietet. Oft ist leider die Nachfrage größer als das Angebot.

Sheherazade

Zitat von: Hartzer Rolle am 02. Februar 2023, 14:39:47Als Vermieter kann man  sich nunmal den Mieter aussuchen, nur solche diskriminierenden Aussagen können schnell nach hinten losgehen.

Richtig. Deshalb bekommt man auch ohne bestehenden Sozialleistungsbezug niemals vom Vermieter gesagt, dass man unerwünscht ist, weil man Kind(er) und/oder Haustiere hat, das falsche Herkunftsland oder nur die falsche Haar- oder Augenfarbe oder weil die Chemie nicht stimmt.

Wer auf Wohnungssuche ist, fühlt sich schnell als Mensch 3. oder 4. Klasse, meistens liegt es am Auftreten der Vermieter und nicht am eigenen Status.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Wir berücksichtigen bereits, dass das JC mir wahrscheinlich nur 400-500 € an Miete zahlen würde. So viel, wie ich auch maximal für eine eigene Wohnung bekäme. Damit jeder sein eigenes Zimmer hat, müsste es aber schon eine 3-Zi-Wohnung ab 70qm sein. Wir würden notgedrungen aber auch auf eine 2-Zi-Wohnung ausweichen und WZ und SZ unter uns aufteilen.

Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.

Hartzer Rolle

Zitat von: Benny74 am 03. Februar 2023, 23:19:59Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.

Deine Annahme ist falsch, da dir beiden eine Wohngemeinschaft bilden. Die o.g. Werte gelten für Bedarfsgemeinschaften. In einer WG steht dem einzelnen auch der Wohnraum und die Kosten für eine Person zu.
Zumal ja nur einer Leistung erhält.

Benny74

Zitat von: Hartzer Rolle am 04. Februar 2023, 04:32:04
Zitat von: Benny74 am 03. Februar 2023, 23:19:59Das ist doch schon mal falsch oder wurde ich von dem JC über den Tisch gezogen oder hat sich etwas daran geändert, dass gilt:

1 Person = 50 qm
2 Personen = 65 qm
3 Personen = 80 qm
4 Personen = 95 qm
5 Personen = 110 qm

So wie das JC es bei mir in der Vergangenheit bewilligt hat, wird sie von der Kaltmiete maximal 32,5 qm für dich übernehmen, weil euch zu zweit 65 qm zustehen und du davon 50% bewohnen würdest.

Deine Annahme ist falsch, da dir beiden eine Wohngemeinschaft bilden. Die o.g. Werte gelten für Bedarfsgemeinschaften. In einer WG steht dem einzelnen auch der Wohnraum und die Kosten für eine Person zu.
Zumal ja nur einer Leistung erhält.

Gut zu wissen. Auch wenn es schon fast zu spät ist. Aber einer in unserer WG ist noch Empfänger. Wo beschwert man sich in solchen Fällen? Es wurde jetzt über Jahre falsch berechnet. Uns wurde gesagt, dass das so ist, weil wir Küche/Bad/WC teilen. Eingetragen ist es aber als einzelne Bedarfsgemeinschaften und zusammen als Hausgemeinschaft.

Fettnäpfchen

Zitat von: Benny74 am 05. Februar 2023, 07:29:26Eingetragen ist es aber als einzelne Bedarfsgemeinschaften und zusammen als Hausgemeinschaft.
Hausgemeinschaft kann nicht sein.
Hausgemeinschaft = HG (grob vereinfacht) >gibt es nur unter Verwandten und bei finanzieller Unterstützung der hilfebedürftigen Person.
Wenn dann Wohngemeinschaft = WG

Mach doch einen eigenen Thread dazu auf, dass hat hier nichts zu suchen und würde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Gleich mit einscannen solltest du dann den Bescheid und die Sachlage ausführlich erläutern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

In einer Hausgemeinschaft wohnen mehrere Wohnparteien in einem gemeinsamen Haus. Im engeren Sinne spricht man erst dann von einer Hausgemeinschaft, wenn die Wohnparteien auch untereinander Kontakt haben und haben wollen.

Was hier offensichtlich gemeint ist, ist eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wobei diese im SGB II rechtlich gar nicht existiert, da der Begriff dort (im Gegensatz zu § 39 SGB XII) nicht definiert wird und auch kein Verweis auf die Definition im SGB XII erfolgt.
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talokatel823

Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 00:32:28Ich bin in der Immobiienverwaltung tätig und vermiete grundsätzlich nicht an Bürgergeldempfänger. Als Vermieter hat man da einfach zu oft die A-Karte, das tue ich mir nicht mehr an und ich kenne viele Verwalter und Vermieter, die das nach negativen Erfahrungen auch so handhaben.
Zitat von: Schmidtchen am 01. Februar 2023, 23:13:13Lies doch mal, was hier einem Wohnungssuchenden geraten wird. Lass den Blödmann ruhig Fragen stellen, du musst ja nicht ehrlich antworten, man kann sich ja im Vorfeld glaubwürdige Geschichten ausdennken, ein Gehaltsnachweis kann man ja durch einen geschwärzten Kontoauszug ersetzen...
Schön, wie da alle unter einen Kamm geschert werden. Was können gute, ehrliche Mieter dafür, dass es so viele schwarze Schafe gibt? Wer sagt, dass Menschen in Arbeit charakterlich bessere Mieter sind?
Genau wegen dieser Vorurteile ist man doch erst gezwungen, zu lügen, weil man sonst dort, wo man Ruhe und Sicherheit findet, nicht genommen wird.

Es gibt doch Gesetze für Probleme mit Mietern, es kann doch nicht so schwer sein, diese durchzusetzen? Da frage ich mich sowieso, warum man vermietet, wenn man nicht mal Geld für solch einen Rechtsstreit beiseite legen kann?

In meinem bzw. unserem Fall ist es ja so, dass mein Mitbewohner wie jetzt alleiniger HAUPTMIETER sein wird, die Miete wird also komplett von einem erwerbstätigen Menschen gesichert sein. Ich zahle meinen vereinbarten Anteil. Trotzdem wollen Vermieter auch immer von dem Mietinteressenten wissen, was dieser beruflich macht.

Uns wurden auch schon Wohnungen abgesagt, weil wir eine WG sind und der Vermieter keine WG will. Was ist der nächste Schritt? Sollen wir vortäuschen, wir wären ein homosexuelles Paar, weil Paare lieber genommen werden? Egal was man ist oder sagt, es passt doch nie  :wand:

Oder was wäre deiner Meinung deine Lösung für Menschen wie mich?


talokatel823

Ich habe zu dem Thema noch eine andere Frage.

Ich werde in einer neuen Wohnung definitiv mehr Miete an meinen Mitbewohner zahlen müssen, aber sicher nicht mehr als in den Augen des JC angemessen wäre.
Muss ich mir vom JC eine Umzugserlaubnis besorgen, bevor mein Mitbewohner einen Mietvertrag unterschreibt, damit mir dann auch die höhere Miete gezahlt wird? Ich brauche keine Kostenübernahme für Kaution, Umzug o.Ä. Es geht nur um die Übernahme der höheren Miete.
Wie gesagt, wir achten bei der Wohnungssuche bereits darauf, dass ich in der Angemessenheit und Mietobergrenze bleibe.

darknight

Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Da wir aber angeben müssen, dass wir zu zweit einziehen, fällt es bei der Mieterauskunft natürlich auf, dass nur mein Mitbewohner seine Daten angibt. Dabei liegt die Warmmiete oft nahe seines alleinigen Nettoeinkommens und die Vermieter fragen sich sicher, wie er das allein stemmen will und antworten erst gar nicht.

....
Habt ihr Tipps oder Ratschläge, wie mir mit unserer Konstellation größere Chancen auf eine Wohnung bekommen?
Versetze Dich mal in die Lage eines Vermieters.
2 Personen wollen in eine Wohnung mieten, eine Person macht Angaben zu den Einkommensverhältnissen. danach kann sie sich die Wohnung nicht leisten. Die andere Person, Du, macht keine Angaben.
Sind das Wunschmieter? Eher nicht! Ausgeschieden, ganz einfach.

Mein Tipp:
Einkommen der Miete der Wunschwohnung anpassen oder Ansprüche reduzieren
Angaben zu beiden einziehenden Personen machen

talokatel823

Zitat von: darknight am 10. Februar 2023, 13:12:15Versetze Dich mal in die Lage eines Vermieters.
2 Personen wollen in eine Wohnung mieten, eine Person macht Angaben zu den Einkommensverhältnissen. danach kann sie sich die Wohnung nicht leisten. Die andere Person, Du, macht keine Angaben.
Sind das Wunschmieter? Eher nicht! Ausgeschieden, ganz einfach.

Mein Tipp:
Einkommen der Miete der Wunschwohnung anpassen oder Ansprüche reduzieren
Angaben zu beiden einziehenden Personen machen

Ich finde deine Antwort zu einfach gedacht.
Es hat nichts mit Ansprüchen zu tun, wenn mehr Wohnfläche für eine WG mit 2 Personen nötig ist. Schließlich braucht jeder seinen eigenen Rückzugsort.
Das Einkommen den Mietpreisen anpassen? Hast du dir die Mietpreise für 70qm mal angesehen? Kann nicht jeder Banker oder Politiker sein. Es ist nicht unsere Schuld, dass in diesem Land nun mit Vollgas alles vor die Wand gefahren wird. :no:

Wenn einer allein mietet heißt es ja nicht, dass der andere gar nichts zur Miete beiträgt. Es geht mir nur darum, dass es aufgrund von Vorurteilen Ablehnungen hagelt, wenn man sagt, dass man ALG II-Empfänger ist. Es geht nicht um Verheimlichung von Einkommen. Ich habe ja auch eins, nur nicht durch Arbeit..

Fettnäpfchen

talokatel823

Zitat von: talokatel823 am 09. Februar 2023, 22:01:42Ich werde in einer neuen Wohnung definitiv mehr Miete an meinen Mitbewohner zahlen müssen, aber sicher nicht mehr als in den Augen des JC angemessen wäre.
Muss ich mir vom JC eine Umzugserlaubnis besorgen, bevor mein Mitbewohner einen Mietvertrag unterschreibt, damit mir dann auch die höhere Miete gezahlt wird?
Ja sicher doch. (die Ausnahme wäre wenn ein neues JC zuständig werden würde,  s. Ratgeber)
Eine Umzugserlaubnis sprich Zusicherung und auch eine Bestätigung das die Miete angemessen ist.
Und das bevor DU etwas wie einen MV unterschreibst egal ob KbV oder Untermietvertrag.
Was der andere da nicht im Bezug nicht machen muss.
Ratgeber Umzug

Zitat von: talokatel823 am 27. Januar 2023, 07:57:02Wir sind seitdem auf der Suche nach einer größeren WG-geeigneten Wohnung (was das JC weiß).
was weiß denn das JC genau und hat es oder du etwas schriftliches dazu???

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Vielen Dank, Fettnäpfchen, deine Beiträge helfen mir immer sehr!
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37Ja sicher doch. (die Ausnahme wäre wenn ein neues JC zuständig werden würde,  s. Ratgeber)
Eine Umzugserlaubnis sprich Zusicherung und auch eine Bestätigung das die Miete angemessen ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37Und das bevor DU etwas wie einen MV unterschreibst egal ob KbV oder Untermietvertrag.
Was der andere da nicht im Bezug nicht machen muss.
Mein Mitbewohner kann den Vertrag ja nur unterschreiben, wenn er weiß, dass das JC auch meinen Anteil an der Miete zahlen würde. Wir wissen aber vor einem Vertragsabschluss noch gar nicht, welches Zimmer ich beziehe und wie groß es ist. Ich ziehe ja mit und kann erst eine neue KbV mit ihm machen, wenn wir alles ausgerechnet haben.
Ich bräuchte einfach nur eine generelle Zusage, dass die höhere Miete bis zur Mietobergrenze gezahlt wird. Das würde mir schon reichen. Kann ich sowas bekommen?

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:29:37was weiß denn das JC genau und hat es oder du etwas schriftliches dazu???
Ich habe das bisher nur mündlich kommuniziert bei den persönlichen Gesprächen und es wurde wohl auch in meine Akte geschrieben, da die Ärztin vom Gutachten davon wusste, ohne dass ich ihr davon erzählt habe.

Ich verstehe einfach nicht, wie die Angemessenheit bei einer WG berechnet wird. Wird nach Zimmergröße + Nutzfläche gerechnet oder heißt es, dass ich nur so viel bekomme, wie ich maximal für eine eigene Wohnung bekommen würde? Darf ich dann auch nur maximal 50qm nutzen können?

Ein Beispiel:
Die Wohnung wurde 2020 vollständig saniert, hat gesamt 75qm und kostet 1200€ warm. 1200 / 75qm = 16€/qm
Sein Zimmer hätte ca. 14qm
Mein Zimmer hätte ca. 11qm = 176€
Die restliche Wohnung hätte ca. 50qm und wird von beiden Personen genutzt = 800€ / 2 = 400€
Ich hätte also KdU von insgesamt 576€ mit einer Wohnfläche von 61qm.

Die Frage wäre hier nun, woran die Angemessenheit festgemacht wird.
Laut Tabelle werden Baujahr bzw. Sanierungsjahr und Wohnungsgröße berücksichtigt. Bei 50qm ab Baujahr 2010 sind 575€ angemessen. Ich wäre in diesem Beispiel knapp drüber, bei den qm sogar stark.

Kennt sich da jemand aus? :help:

Sheherazade

Zitat von: talokatel823 am 10. Februar 2023, 22:33:43Die Frage wäre hier nun, woran die Angemessenheit festgemacht wird.

In erster Linie an den Kosten.

Gemeinsam genutzten Wohnraum kannst du nicht vollständig dir alleine zurechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzer Rolle

Die qm sind nicht unbedingt ausschlaggebend. Nur bei den Heizkosten kann es dir passieren, dass nur der Wert für 50qm, für eine Person, berücksichtigt wird.