Bürgergeld und Sanktionen

Begonnen von Peter8080, 31. Januar 2023, 13:05:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Peter8080

Hallo Freunde,

Das ist eine rein Hypotethische Frage.

Sanktioniert werden darf ja nur noch maximal 30% das Bürgergeld darf ja nicht mehr komplett gestrichen werden, bei pflicht verletzungen Mitwirkungsverletzungen etc.

Jetzt stellt sich für mich die Frage. Dann kann doch jetzt jemand der überhaupt nicht Arbeiten will, sich alles erlauben, ohne das er Befürchten muss  GARKEIN Geld mehr zu bekommen?

Also damit mein ich, er kann sich erlauben nicht mehr zu bewerben, nicht mehr zu erscheinen, nichts mehr zu machen und das über Jahre.

Stimmt das?


Das würde ich sehr Fragwürdig finden, vorallem wegen diesen die dem Staat wirklich nur auf der Tasche hängen.

Gruß

Peter

OLD-MAN

Zitat von: Peter8080 am 31. Januar 2023, 13:05:41Stimmt das?

Nein, stimmt so nicht!

Wegen fehlender Mitwirkung können auch Leistungen ganz eingestellt werden.

FritzLoch

Wenn das Jobcenter zur Aufklärung bestimmer Sachverhalte auffordert, zum Beispiel einer Klärung finanzieller Situation und man kommt dieser nicht nach dann ruht alles bis der Nachweis erbracht wurde. Das ist keine Sanktion sodern eine komplette Einstellung wegen fehlender Mitwirkung.

Sanktionen an sich max. 30% bei Pflichtverletzungen
Waldschrat Pferdepension e.V.

Peter8080

Naja das meine ich ja.


Ich meine jetzt nicht garnicht mehr melden. So dass sogar fragen entstehen ob die Person noch Hilfbedürftig st etc.. Sondern schon noch zu Terminen usw. Aber jederlei Maßnahmen und Jobangebote etc. Ablehnen.

Weil unter Aufklärung bestimmter Sachverhalte, versteh ich wenn man wirklich garnichts mehr von sich hören lässt oder aber der Verdacht auf kommt man hat Vermögen und begeht Staatsbetrug. Siehe diverse Großfamilien und andere. Dann bin ich mir sicher das die Leistungen komplett eingestellt werden.


Ich meine wirklich den Fall. Man ist Bürgergeldbezieher, lebt in seiner Wohnung, hat nichts außer die 502 Euro- 30% Sanktion. Ist damit wie auch immer das gehen soll Zufrieden. Meldet sich auch beim jobcenter. Aber lehnt jegliche Vermittlungen, Bewerbungen, Maßnahmen, Eigenbemühungen, ab. Und sagt ganz klar, ich will nichts machen.

Kommt aber den Grundlegenden Dingen, wie Termine, Offenlegen von Finanzen, neuanträge, erklärung der finanziellen situation usw. Noch ganz normal nach. Was ist dann?

Ottokar

Zitat von: Peter8080 am 31. Januar 2023, 13:05:41Also damit mein ich, er kann sich erlauben nicht mehr zu bewerben, nicht mehr zu erscheinen, nichts mehr zu machen und das über Jahre.

Stimmt das?
Ja.

Zitat von: Peter8080 am 31. Januar 2023, 13:05:41Das würde ich sehr Fragwürdig finden, vorallem wegen diesen die dem Staat wirklich nur auf der Tasche hängen.
Dann mache dir bewusst, dass es das schon immer gibt.
Bis 2004 wurde diese Klientel vom Sozialamt betreut.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


madinksa

Dann kommt man wahrscheinlich damit durch.
Für die meisten Menschen wäre das aber nichts, weil sie entweder mit dem wenigen Geld nicht klarkommen oder durch die ständigen Versuche des Amtes, in Bewerbungsmaßnahmen etc. zu vermitteln, zu viel Stress beim Verweigerer entsteht.
Für mich wäre das nichts, da arbeite ich lieber.

Hary

In der Praxis hat das Jobcenter durchaus noch immer Möglichkeiten. Wenn jemand überhaupt nicht mehr erscheint oder mitwirkt, dann kann nämlich die Leistung erst einmal ruhend gestellt werden, da die Behörde nicht ermitteln kann ob die Person überhaupt noch einen Anspruch hat. Es gebe noch weitere Möglichkeiten. Davon abgesehen wird es wohl schwer mit 30% weniger jeden Monat über die Runden zu kommen.

jens123

Tatsächlich ist das eher eine Trigger-Frage, um den "bequemen Hartzer" vorzuführen. Für die Meisten wird es nicht erstrebenswert oder machbar sein, dauerhaft jeden Monat auf 150,60 Euro (oder 1807,20 Euro/Jahr) zu verzichten.

Ottokar

Zitat von: Peter8080 am 31. Januar 2023, 14:38:05Ich meine wirklich den Fall. Man ist Bürgergeldbezieher, lebt in seiner Wohnung, hat nichts außer die 502 Euro- 30% Sanktion. Ist damit wie auch immer das gehen soll Zufrieden. Meldet sich auch beim jobcenter. Aber lehnt jegliche Vermittlungen, Bewerbungen, Maßnahmen, Eigenbemühungen, ab. Und sagt ganz klar, ich will nichts machen.

Kommt aber den Grundlegenden Dingen, wie Termine, Offenlegen von Finanzen, neuanträge, erklärung der finanziellen situation usw. Noch ganz normal nach. Was ist dann?
Was soll sein? Nix. Es läuft genau so.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.