Neue Maßname

Begonnen von putinow, 31. Januar 2023, 18:25:48

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putinow

Nachdem die erste Maßnahme von meiner Bekannten erfolgreich abgewendet werden konnte, hat sie jetzt eine neue am Hals. Diesmal 6 Monate und 135 Minuten die Woche verteilt auf 2 Tage. Fahrgeld 4Fahrtenkarte die Woch für öffis gibts

Da ist so ein Bogen dabei den der Maßnahme Träger ausfüllen und ans JC zurückschicken muß. Das ist dann quasi wie ein Arbeitszeugnis. Siehe Anhang

So nun zur Frage: Hat meine Bekannte ein Anrecht darauf eine Kopie von dem Teil zu erhalten?

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Ottokar

Klar doch.
Beim JC: § 25 SGB X.
Beim Arbeitgeber/Maßnahmeträger/Bildungsträger: § 83 BetrVG (Personalakte)
Patientenakte: § 630g BGB
Siehe auch: Recht auf Akteneinsicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


putinow

Oh Danke, da werde ich sie sofort dementsprechend instruieren. Morgen um 10 Uhr ist ihr erster Tag. :smile: 

putinow

So der Maßnahme Vertrag ist da und schaut soweit ok aus. Sie bekommt natürlich eine Kopie von dem Teil was ins JC zurück geht.

Da wäre nur noch eine Sache. Die Rechte am eignen Bild und deren Verwertung zu Marketingzwecken. Ist das in Ordnung wenn man nur zustimmt wenn die sagen wir mal monatlich 100€ als Entschädigung zahlen für die Dauer der Maßnahme? Dann müsste man das auch nicht dem JC melden weil Freibetrag. Wäre ja dumm die Sachen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ich lade das mal als Anhang hoch.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Kann man machen, allerdings wäre das kein Erwerbseinkommen, also gibts dafür auch keine 100€ Freibetrag.
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putinow

Ok, es würden dann quasi die 100€ aufs Bürgergeld angerechnet werden?

Ellen_Alien

Sofern das eine Aufwandsentschädigung wäre, wird sowas wird nicht angerechnet.
Davon abgesehen kannst du vergessen, dass die das machen würden.
Die Zustimmung ist kostenlos.
ZitatDie Rechte am eignen Bild und deren Verwertung zu Marketingzwecken.
So formulieren sie ihre Rechtfertigung, ihr Maßnahmenangebot finanzieren lassen. Als ,,Kunde" hast du davon sicher nichts.
Aber hey, immerhin steigert  das die Zustimmung in der Bevölkerung für das Engagement zur Integration in den Arbeitsmarkt. Unter anderem. Was auch immer man sich darunter vorstellen darf. Wenn das kein Mehrwert ist.

Selbst wenn das gegen Aufwandsentschädigung laufen würde...

Tatsächlich landet dann das Bild des ,,Kunden" (alias Langzeitarbeitslosen) auf der Homepage des Bildungsunternehmens, zum Beispiel zeigt es den Maßnahmeteilnehmer beim Unkraut jäten in einem Kräutergärtchen oder beim Bau eines Vogelhäuschens aus Holzresten etwa auf dem Niveau des Werkunterrichts in der Grundschule. Manche sitzen vielleicht einfach vor dem PC.
Mit Bildunterschriften versehen wie ,,Heranführung an den Arbeitsmarkt" oder ,,Erlernen eines geregelten Tagesablaufes". Und das bei großer Zustimmung der Bevölkerung. Toll.

Wer sich durch Langzeitarbeitslosigkeit und Bürgergeldbezug allein noch nicht stigmatisiert und diskriminiert genug fühlt, für den ist diese Zustimmung genau das richtige.

 :kotz:

Ottokar

#7
Die Übertragung der Nutzungsrechte am eigenen Bild kann schon dem Grunde nach keine Aufwandsentschädigung sein.
Bei Privatpersonen handelt es sich imho um Einkünfte aus Kapitalvermögen, wobei das eigene Bild das Kapitalvermögen darstellt und die von Dritten für die Nutzungsrechte zu zahlenden Kosten die Einkünfte daraus sind.

Zitat von: putinow am 04. Februar 2023, 19:45:32Ok, es würden dann quasi die 100€ aufs Bürgergeld angerechnet werden?
Nur 70€, bei sonstigem Einkommen ist der Freibetrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V abzusetzen.
Allerdings können von diesen 70€ noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II).

Zitat von: Ellen_Alien am 05. Februar 2023, 09:45:52Sofern das eine Aufwandsentschädigung wäre, wird sowas wird nicht angerechnet.
Nur wenn diese explizit nach § 3 Nr 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist.
Und dann auch nur i.H.v. max. 250€ je Monat.
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putinow

ZitatSo formulieren sie ihre Rechtfertigung, ihr Maßnahmenangebot finanzieren lassen. Als ,,Kunde" hast du davon sicher nichts.
Also hier steht: Die Teilnahmekosten sind abhängig von der Teilnahmedauer, werden vom Auftraggeber des Projekts getragen und betragen 61,54€ pro Unterrichtstunde.

Danke für die Informationen und ich denke das wird noch lustig wenn es dann um Praktikum bzw. Probearbeit geht. Wahrscheinlich wie üblich kostenlos. :smile:

Ich denke da werden wir uns noch öfters hören.