Jobcenter möchte mir eine Kind unterjubeln

Begonnen von hansstramm, 14. Februar 2023, 18:43:51

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hansstramm

Ich bin Ende letzten Jahren mit meiner Mutter zusammen in eine Haushaltsgemeinschaft gezogen.
Das zuständige JC hat meinen Antrag leider noch nicht bewilligt.

Nun habe nun zum zweiten Mal eine Aufforderung erhalten, Unterlagen meines Sohnes, der genauso heißt wie ich einzureichen.
Ich bin ledig und habe keine Kinder. (zumindest, nicht dass ich wüsste)

Nach dem ersten Schreiben habe ich ihnen per Einschreiben schriftlich geantwortet und Ihnen erklärt, dass ich keinen Sohn habe.
Dieses schreiben wurde schlicht ignoriert und man hat mir dasselbe schreiben erneut geschickt ("Zweitschrift" ist Fett markiert).

Ich habe bereits mehrmals beim JC angerufen und das Problem geschildert, die sagen dann immer es wird vermerkt, aber es ändert sich nichts.
Sollte ich erneut ein schreiben aufsetzen?

Oder doch lieber Kindergeld beantragen?   :lachen:

Des Weiteren droht man mir mit 10% Sanktion, da ich der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würde.
Ich war an einem Termin vom JC krank, den KS habe ich dem JC auch per Einschreiben zugesandt.

Die haben mir auch Jobangebote per Post geschickt, obwohl mein Antrag noch nicht bewilligt ist und auch nichts unterschrieben habe, die drohen mir da ebenfalls mit Sanktionen wegen "Mitwirkungspflicht nicht nachkommen".
Dürfen die das?

Bin über jeden Ratschlag dankbar  :help:.


Mfg

 

jens123

Kann es sein, dass die Schreiben tatsächlich an deine Mutter gerichtet sind? Sie hat ja einen Sohn mit deinem Namen... Nur so eine Idee.

Zitat von: jens123 am 14. Februar 2023, 19:30:35Kann es sein, dass die Schreiben tatsächlich an deine Mutter gerichtet sind? Sie hat ja einen Sohn mit deinem Namen... Nur so eine Idee.
Ich dachte genau das gleiche  :cool:  und musste schmunzeln
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

hansstramm

@jens123
Den Gedanken hatte ich auch schon, allerdings ist die Post ganz fett an mich adressiert.
Des Weiteren bekommt meine Mutter separat ihre eigene Post vom JC  :scratch:

Mfg

Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 14. Februar 2023, 18:43:51Des Weiteren droht man mir mit 10% Sanktion, da ich der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würde.
Ich war an einem Termin vom JC krank, den KS habe ich dem JC auch per Einschreiben zugesandt.

Das Problem mit dem "Kind" könnte man super bei dem Ersatztermin (den du dir hoffentlich hast geben lassen) klären.

ZitatDie haben mir auch Jobangebote per Post geschickt, obwohl mein Antrag noch nicht bewilligt ist und auch nichts unterschrieben habe, die drohen mir da ebenfalls mit Sanktionen wegen "Mitwirkungspflicht nicht nachkommen".
Dürfen die das?

Ja, meines Wissens unterliegst du schon mit Antragstellung allen Pflichten eines Leistungsbeziehers.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

Also bist du seit deinem letzten Thema immer noch nicht persönlich zum Ersttermin beim JC (aufgrund von Krankheit?) erschienen? Das ist Pflicht beim Erstantrag.
Zitat von: hansstramm am 14. Februar 2023, 18:43:51Die haben mir auch Jobangebote per Post geschickt, obwohl mein Antrag noch nicht bewilligt ist und auch nichts unterschrieben habe, die drohen mir da ebenfalls mit Sanktionen wegen "Mitwirkungspflicht nicht nachkommen".
Dürfen die das?

Bin über jeden Ratschlag dankbar  :help:.


Mfg

 


Mein Ratschlag wäre, dort Mal hinzugehen und versuchen, das persönlich zu klären.

Ich hab das Gefühl das JC stellt sich quer, weil du anscheinend schon beim ersten Termin nicht auftauchst. Somit scheint das mit der fehlenden Mitwirkungspflicht nicht ganz unbegründet zu sein.


Das Schreiben selbst wird wie hier schon erwähnt wurde an deine Mutter gemeint sein, ist doch eigentlich logisch, auch wenn man wohl fälschlicherweise dein Name genommen wurde.

Um was für Unterlagen geht es denn? Das sollte sich doch allein schon daraus ergeben.

hansstramm

Ich habe nochmal beim zuständigen JC angerufen,
die meinten, dass die geforderten Unterlagen wohl auf mich bezogen sind, da ich ja auch den Antrag gestellt habe.

Warum im Anschreiben steht:
"Sehr geehrter Herr Osterhase,
diesen Bescheid erhalten Sie als gesetzlicher Vertreter ihres Kindes Osterhase"
konnte die mir gute Dame auch nicht erklären.

Ich soll jedenfalls die geforderten Unterlagen erneut per E-Mail senden, da meine Post wohl nicht ankam oder meine Unterlagen verschlampt wurden.
Wie kann man denn nachweisen, dass die Post ankam?
Meine Post wurde per Einschreiben versendet..
Die geforderten Unterlagen habe ich eben per E-Mail gesendet, bin mal gespannt, ob sich das jetzt klärt.

Ich schreibe jetzt noch eine E-Mail bezüglich der Androhung von Minderung des Bürgergeldes.
An dem Einladungstermin war ich nämlich erkrankt, dem JC müsste auch mein KS vorliegen.
Ich schicke ihn eben nochmal per E-Mail..
Könnte mir da bitte jemand beim Formulieren helfen?
Bin da nicht der beste drin  :wand:

Schreiben ist im Anhang  :smile:


Mfg








[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Zitat von: hansstramm am 14. Februar 2023, 18:43:51Ich bin Ende letzten Jahren mit meiner Mutter zusammen in eine Haushaltsgemeinschaft gezogen.
Das zuständige JC hat meinen Antrag leider noch nicht bewilligt.
Und was ist mit der Leistung deiner Mutter?

Zitat von: hansstramm am 14. Februar 2023, 18:43:51Nun habe nun zum zweiten Mal eine Aufforderung erhalten, Unterlagen meines Sohnes, der genauso heißt wie ich einzureichen.
Ich bin ledig und habe keine Kinder.
Für mich liest sich das so, als hätte das JC die Änderungsmitteilung grundlegend missverstanden.
Statt: "Mutter teilt mit, das Sohn einzieht" hat das JC offenbar verstanden "Sohn abc teilt mit, das er mit seinem Sohn xyz einzieht".

Ich würde dem JC höflich mitteilen:
Ich bin der Sohn, der bei seiner Mutter, Frau ..., eingezogen ist. Ich selbst bin jedoch kinderlos.
Offenbar haben sie da etwas grundlegend verwechselt. Bitte korrigieren sie ihre Falschannahmen und bewilligen sie meine Leistung, da ich ansonsten gezwungen bin, diese vorläufig einzuklagen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hansstramm

#8
@Ottokar
Meine Mutter hat ebenfalls noch keine Leistungen vom JC bewilligt bekommen, sie zog mit mir in die Wohnung, da ich sie alleine nicht vom JC zahlen könnte.
Das ist sehr gut formuliert, leider habe ich meine E-Mail schon abgesendet.

Hab das so formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Antrag handelt es sich um eine Haushaltsgemeinschaft.
In dem Haushalt wohnt meine Mutter XXXX, sowie ich XXXX.
Ich bin ledig und habe keine Kinder.
Bitte entschuldigen Sie, falls bei der Antragstellung meinerseits ein Fehler unterlaufen ist.
Mit freundlichen Grüßen


Bin mal gespannt was zurückkommt, deine Formulierung kann ich ja ggf. immer noch verwenden. :sehrgut:





Zur Androhung der Sanktion habe ich mal folgendes aufgesetzt:

Name                                                                 Ort, Datum
Adresse

Mein Zeichen: xxxx
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: xxxxxxx
Kundennummer: xxxx

Ihr Schreiben vom 10.02.2023
Betreff: Äußerung zum Sachverhalt gem. § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie meine Post vermeintlich trotz Einschreiben nicht erreicht hat, übersende ich Ihnen die erforderlichen Unterlagen wie telefonisch vereinbart per E-mail.
Bitte entschuldigen Sie den verpassten Einladungstermin am 12.01.2023,
leider war ich an diesem Tag erkrankt.
Meinen Krankenschein erhalten Sie im Anhang

Mit freundlichen Grüßen


Das Ganze ist schon sehr ärgerlich, beide Anträge wurden am 16.12.2022 gestellt und sind immer noch nicht bewilligt.
Wir sind jetzt 3 Monate im Mietrückstand, die NK müssen auch noch irgendwie nachgezahlt werden.
Wie soll ich denn da überhaupt zu den Terminen fahren?
Das kostet ja auch wieder Geld..


Mfg

Xellos

ALLE Unkosten um zu einem Termin vom Amt zu kommen müssen in voller Höhe vom Amt bezahlt werden.


Ellen_Alien

Zitat von: Xellos am 19. Februar 2023, 20:24:54ALLE Unkosten um zu einem Termin vom Amt zu kommen müssen in voller Höhe vom Amt bezahlt werden.


Na schon, das nützt einem nur nichts, wenn man pleite ist.

hansstramm

Leider kam nach wie vor keine Antwort vom JC.
Weder meine Mutter, noch ich haben Leistungen vom aktuellen JC bewilligt bekommen.
Des Weiteren bekam ich heute Post vom alten JC, die bestätigen mir den Aufhebungsbescheid vom alten JC.

Nun würde ich gerne erneut ein E-Mail schicken, mit dem Aufhebungsbescheid vom alten JC.
Ich würde auch gerne eine Frist zum Bewilligen setzten und mit Klage drohen.
Könnte mir bitte jemand beim Formulieren helfen?=)

Im Anhang ist das aktuelle Schreiben vom alten JC zu finden.

Mfg




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

horst

#12
lese das erst mal durch.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ottokar

Das Ganze wäre imho in den Händen eines Anwaltes besser aufgehoben, insbesondere da hier Druck gemacht werden muss.
Da ihr aufgrund § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II keine BG seid, muss es hier zudem zwei separate Bürgergeldanträge geben, einen von dir und einen von deiner Mutter.
Ich würde beim JC unter Hinweis auf die vom JC verursachte Notlage jeweils für dich und eine Mutter beantragen, sofort vorläufig die Leistung zu bewilligen.
Parallel würde ich beim Sozialgericht jeweils für dich und eine Mutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen, das JC zur vorläufigen Leistungsbewilligung und -zahlung zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hansstramm

Danke für die Antworten.
Zitat von: Ottokar am 01. März 2023, 11:43:01Da ihr aufgrund § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II keine BG seid, muss es hier zudem zwei separate Bürgergeldanträge geben, einen von dir und einen von deiner Mutter.
Selbstverständlich wurden zwei separate Anträge auf Bürgergeld gestellt.
(Ein mal von meiner Mutter und ein mal von mir)

Zitat von: Ottokar am 01. März 2023, 11:43:01Ich würde beim JC unter Hinweis auf die vom JC verursachte Notlage jeweils für dich und eine Mutter beantragen, sofort vorläufig die Leistung zu bewilligen.
Sollte ich da nochmal was schreiben oder sollte ich lieber direkt zum Anwalt gehen?

Zitat von: Ottokar am 01. März 2023, 11:43:01Parallel würde ich beim Sozialgericht jeweils für dich und eine Mutter den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen, das JC zur vorläufigen Leistungsbewilligung und -zahlung zu verurteilen.
Muss ich das selber machen oder macht das dann der Anwalt für mich?

Mfg