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Untermietvertrag mit Tochter 18?

Begonnen von Tina50, 19. Februar 2023, 11:38:08

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Tina50

Guten Tag,
Ich lebe mit meiner Tochter in einer 4 Zimmerwohnung. Momentan bekommen wir Wohngeld. Ab Juli werden bei Azubis ja 520 Euro Freibetrag berücksichtigt. Dann würde ihr Kindergeld nicht mehr voll bei mir angerechnet. Trotzdem sie ihren Unterhalt allein deckt, wurden wir als BG gesehen. Ich hatte bei Harald Thome , bevor sie 18 war gelesen, dass dann die Miete auf beide aufgeteilt wird und danach geschaut wird ob mein Teil für 1 Person passt.
Mein Problem ist. Sie will noch nicht ausziehen. Ist auch ok. Aber ich kann nicht jetzt in eine 3 Raum Wohnung und vielleicht in 1 Jahr in ne 2 Raum umziehen.
Davon werden meine Möbel nicht besser.
Kann ich mit meiner Tochter einen Untermietvertrag abschließen? Dann läge mein Teil im Rahmen der KDU

Sheherazade

Zitat von: Tina50 am 19. Februar 2023, 11:38:08dass dann die Miete auf beide aufgeteilt wird und danach geschaut wird ob mein Teil für 1 Person passt.

Und, passt es oder passt es nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tina50

Wenn es so gemacht würde ja. Aber sie haben trotzdem meine Tochter sich allein unterhält die Miete für 2 genommen und da passt es nicht.
Die Miete wurde für 2 auf Angemessenheit geprüft. Dann wurde die angemessene geteilt und auf sie und mich berechnet


 Zahlen wir aber jeder die Hälfte passt es. Zumal ne 2 Raumwohnung jetzt teurer wäre. Darum überlege ich ja , ob ich mit ihr einen Untermietvertrag machen kann. Da zählen ja dann die Kosten die drin stehen. Aber geht das bei Mutter und Tochter. Wenn sie auszieht suche ich mir dann was Kleineres. Aber jetzt ist der Aufwand größer als der Nutzen

Sheherazade

#3
Zitat von: Tina50 am 19. Februar 2023, 11:45:39Aber sie haben trotzdem meine Tochter sich allein unterhält die Miete für 2 genommen und da passt es nicht.

Ihr seid rechnerisch auch noch eine BG, solange du für deine Tochter noch Kindergeld beziehst. Und nein, in dieser Konstellation geht das nicht mit einem Untermietvertrag oder Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Wie hoch ist denn die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete?

Das hatte ich eben irgendwie überlesen.
Zitat von: Tina50 am 19. Februar 2023, 11:38:08Momentan bekommen wir Wohngeld.

Wird sich das demnächst ändern oder warum fragst du? Bei Wohngeld interessiert tatsächlich nur die Miete nach der örtlichen Mietstufe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tina50

Zitat von: Sheherazade am 19. Februar 2023, 12:21:20
Zitat von: Tina50 am 19. Februar 2023, 11:45:39Aber sie haben trotzdem meine Tochter sich allein unterhält die Miete für 2 genommen und da passt es nicht.

Ihr seid rechnerisch auch noch eine BG, solange du für deine Tochter noch Kindergeld beziehst. Und nein, in dieser Konstellation geht das nicht mit einem Untermietvertrag oder Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Wie hoch ist denn die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete?

Das hatte ich eben irgendwie überlesen.
Zitat von: Tina50 am 19. Februar 2023, 11:38:08Momentan bekommen wir Wohngeld.

Wird sich das demnächst ändern oder warum fragst du? Bei Wohngeld interessiert tatsächlich nur die Miete nach der örtlichen Mietstufe.

Eventuell ab Juli, da ja dann bei Auszubildenden der Freibetrag bei 520 Euro ist. Und da ändert sich die Berechnung ja. Ich werde hier nicht ausziehen. Ich weiß eben nicht, ob dies sich auch beim Wohngeld ändert.