Krank und heute um 8:30 einen Jobcenter Termin

Begonnen von Steve-O, 27. Februar 2023, 07:04:53

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Steve-O

Guten Morgen.

Ich habe um 8:30Uhr einen Jobcenter Termin. Allerdings habe ich mir, wie es aussieht die Magen-Darm Grippe eingefangen. Ich dachte es beruhigt sich wieder übers Wochenende aber bisher ist dies leider nicht der fall.

Auf der Einladung steht das man das Jobcenter auf keinen Fall betreten soll wenn man sich krank fühlt und man dann eine bestimmte Nummer anrufen soll.

Aber braucht man dann nicht trotzdem eine AU?

Und noch eine Frage.

Ich bin (einige wissen das ja hier im forum) seit jetzt fast 11 Jahren Erkrankt...Psychisch vorallem.
Ich war vor über einem halben Jahr das letzte mal beim JC, allerdings war es da noch eine andere SB. Heute wäre das erste mal das ich meine neue SB kennenlernen würde.
Diese ist hier im Ort schon bekannt, weil Sie die KUNDEN gerne fertig macht.
Sie hat einer bekannten eine Umschulungsmaßnahme über einen träger nicht bewilligt, obwohl die SB davor schon alles geregelt hatte und meine Bekannte endlich einen Lichtblick aus der Arbeitslosigkeit hatte und auch sonst hört man nur schlechtes und ich glaube den Leuten auch, die das erzählen. Schließlich habe ich über die Jahre selbst meine Erfahrungen beim JC gesammelt. Ohne die Hilfe dieses Forums, wäre ich so manches mal abgehackt wegen dem JC...


Nun, ich war das letzte mal vor über einem halben Jahr beim JC, weil ich von dessen ÄD, vorraussichtlich für ein halbes als nicht Arbeitsfähig eingestuft wurde...allerdings ist es schon seit 2012 so...

Meine Frage ist also: Kann bzw. Darf die neue SB mir jetzt überhaupt eine Eingliederungsvereinbarung hinlegen?

Ist es immernoch so, dass ich diese NICHT vor Ort unterschreiben MUSS? Oder hat sich da etwas geändert. Ich frage das, weil ich ja immernoch Krank bin, dies wird sich wahrscheinlich auch nicht mehr ändern. Müsste Sie mich nicht erst wieder zum ÄD schicken ?

Liebe Grüße
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

DerSofti

Guten Morgen Steve :-)
Also wegen der Grippe, da würde ich einfach den gelben Zettel vom Arzt einscannen und per EMail ans JC schicken, klappt bei mir seit 4 oder 5 Jahren super auf den papierlosen Weg (naja fast papierlos)

Die EGV, da würde ich wie gewohnt erstmal nichts vor Ort unterschreiben und diese erstmal mitnehmen, zum überprüfen auf Fallen, welche ich ja mit meiner Unterschrift auch noch gegen mich verstärken würde falls vorhanden.

Wünsche dir auf jeden Fall eine gute Besserung und bleib wegen der Terminsache ganz entspannt, die können dir nix ;-)
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Steve-O

Also per Email oder sonstiges ist schlecht, da ich damals alles löschen lassen habe beim jc, weil die meine Email....Handynummer etc. nicht brauchen/haben sollen.
Da hatte mir damals extra eine Dame hier im Forum ein Schreiben fertig gemacht für.

Ich könnte die AU, sofern man beim Arzt überhaupt noch eine in Schriftlicher Form bekommt, irgendwo kopieren und von einer bekannten o.ä. in den Briefkasten beim Jobcenter werfen lassen oder per Einschreiben zum jc schicken lassen.

Allerdings habe ich mich jetzt dazu entschlossen zum jc Termin zu gehen, sollte es auf dem Weg doch noch wieder schlimmer werden, dann muss ich gucken was ich mache.

Ich muss auch gleich los, von mir aus stecke ich die SB auch an mit Magen Darm, die wissen schließlich das ich kein Handy habe^^ wie soll ich also jemanden anrufen dort?! 😅
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
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Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 27. Februar 2023, 07:52:05Allerdings habe ich mich jetzt dazu entschlossen zum jc Termin zu gehen, sollte es auf dem Weg doch noch wieder schlimmer werden, dann muss ich gucken was ich mache.
Na dann warten wir mal ab was los war.

Zitat von: Steve-O am 27. Februar 2023, 07:04:53Ist es immernoch so, dass ich diese NICHT vor Ort unterschreiben MUSS? Oder hat sich da etwas geändert. Ich frage das, weil ich ja immernoch Krank bin, dies wird sich wahrscheinlich auch nicht mehr ändern. Müsste Sie mich nicht erst wieder zum ÄD schicken ?
Erst ab 01.07.23 aber dann:
Nein das hat sich dergestalt geändert das du im Prinzip gar kein Mitspracherecht mehr hast. s. Anhang Seite 6+7
und zusätzlich:
Zitat von: Auszug aus https://hartz.info/index.php/topic,130246.0.htmlKooperationsplan (ab 01.07.2023)
1. Die Eingliederungsvereinbarung heißt nun "Plan zur Verbesserung der Teilhabe", kurz ,,Kooperationsplan", und die Geltungsdauer ,,Kooperationszeit". Kommt der Leistungsbezieher nach Auffassung des Jobcenters seiner Mitwirkungspflicht aus den darin getroffenen "Absprachen" nicht (ausreichend) nach, wird er durch Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung dazu aufgefordert. Jede danach erfolgende Pflichtverletzung wird dann sanktioniert.
2. Leistungsbezieher oder Jobcenter können ein Schlichtungsverfahren beantragen, wenn über den Inhalt des Kooperationsplanes keine Einigkeit besteht. Eine Pflicht zur Schlichtung besteht nicht, sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Kooperationsplan nach 4 Wochen unverändert als Verwaltungsakt erlassen.
3. Übergangsregelung: Bestehende Eingliederungsvereinbarungen gelten bis längstens 31.12.2023 nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen weiter, bis ein Kooperationsplan erstellt wurde. Das schließt Sanktionen ein.

Das Prinzip "Fordern" steht weiterhin an erster Stelle und mit Teilhabe hat das Ganze nach wie vor nicht das Geringste zu tun.
Leistungsbeziehende haben beim Kooperationsplan keine Möglichkeit, die für das Jobcenter darin vereinbarten Pflichten einzufordern, da es sich hierbei nicht um einen Vertrag i.S.d. §§ 53 ff SGB X handelt, sondern eine reine Absichtserklärung. Fakt ist, dass hierbei die sog. Waffengleichheit nicht gewahrt ist. Ob aus nicht rechtsverbindlichen Absprachen das Recht des Jobcenters zum Erlass von Verwaltungsakten abgeleitet werden kann, darf erheblich bezweifelt werden und muss von der Rechtsprechung geklärt werden.
Zum ÄD da kommt es darauf an.
Wenn das seit 2012 aber immer auf "die nächsten sechs Monate"
Zitat von: Steve-O am 27. Februar 2023, 07:04:53als nicht Arbeitsfähig eingestuft wurde...allerdings ist es schon seit 2012 so...
dann stimmt da was gewaltig nicht.

MfG FN

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