Einladung für eine Reise ins Ausland bekommen

Begonnen von fidikus, 01. März 2023, 14:26:09

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fidikus

Hallo,

ich bin eingeladen wurden ins Ausland zu verreisen (außerhalb Europa) die Zeit dort wären 3-4 Wochen. Jetzt ist die Sachlage so, ich bin schon länger AU geschrieben und bekomme Bürgergeld allerdings erhalte ich durch meine laufenden AU keine Einladungen zum JC. Also könnte ich mich theoretisch auf die Einladung eingehen den so schnell bekomme ich keine Gelegenheit mehr und schon gar keine Einladung. Ich mich hier nochmal etwas erkundigen. Ich weiß das man nicht mal die Stadt verlassen darf aber mal ehrlich wer sagt schon sein JC Bescheid wenn er mal seine eltern in einer anderen stadt besucht  :grins:  hab ich nie gemacht... Klar außerhalb EU ist jetzt mal ne Ansage aber das kommt bei mir normal zu 99,99% nie vor höchstens mal zur Nordsee ist aber auch schon Jahre her. Ich meine mir stehen 21 Tage Urlaub zu bzw Ortsabwesenheit nennt sich das? Ich habe das nie in der Vergangenheit beantragt das Ding ist wohl das es auch nicht unbedingt bewilligt werden muss und wenn ich es beantrage und es wird abgelehnt, dann werde ich für diese Zeit mit Sicherheit eine Einladung dort erhalten und dann ist der Hund wach..

Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.

LG

Hary

Natürlich kannst du und Ausland verreisen, solltest es aber anmelden. Es stellen sich meiner Meinung aber andere Fragen. Wer bezahlt die Reise und Verpflegung, ist dies vielleicht anzurechnen? Wenn für jemand die Reise bezahlt, dann ist dies ja eine vermögenswirksame Leistung und kann angerechnet werden auf deinen Anspruch. Mehr längeren Reisen ins Ausland die in der Regel teuer sind, wird wohl nachgefragt werden.

fidikus

Zitat von: Hary am 01. März 2023, 14:37:58Natürlich kannst du und Ausland verreisen, solltest es aber anmelden. Es stellen sich meiner Meinung aber andere Fragen. Wer bezahlt die Reise und Verpflegung, ist dies vielleicht anzurechnen? Wenn für jemand die Reise bezahlt, dann ist dies ja eine vermögenswirksame Leistung und kann angerechnet werden auf deinen Anspruch. Mehr längeren Reisen ins Ausland die in der Regel teuer sind, wird wohl nachgefragt werden.

Wem interessiert es bitte wer mich einlädt und was bezahlt? Ich glaube da geht niemanden was an und verpflegen tue ich mich selber.

superMeier

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 14:39:47Wem interessiert es bitte wer mich einlädt und was bezahlt? Ich glaube da geht niemanden was an und verpflegen tue ich mich selber.

Die Antwort sollte wenig überraschend sein: Das Jobcenter wird es interessieren.

Ellen_Alien

ZitatAlso könnte ich mich theoretisch auf die Einladung eingehen den so schnell bekomme ich keine Gelegenheit mehr und schon gar keine Einladung.
Selbstverständlich kannst du die Einladung annehmen. Auch praktisch.
ZitatIch meine mir stehen 21 Tage Urlaub zu bzw Ortsabwesenheit nennt sich das?
Ja richtig, Ortsabwesenheit heißt das in diesem Fall.
ZitatIch weiß das man nicht mal die Stadt verlassen
Das stimmt so nicht, du darfst überall hin, wo du möchtest, und du darfst die Stadt verlassen. Du musst nur erreichbar sein und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Daher solltest du die OA beantragen, um zu vermeiden, dass evtl. ein Meldeversäumnis o.ä. entsteht.
Zitatdas Ding ist wohl das es auch nicht unbedingt bewilligt werden muss
Warum sollte die OA nicht bewilligt werden? Dafür gäbe es doch keinen Grund.
Wenn die beantragt und genehmigt ist, bist du auf der sicheren Seite.
Ansonsten wer was bezahlt, geht niemanden etwas an. Verpflegung ist selbstverständlich nicht anzurechnen. Das wäre ja noch schöner.


BigMama

Bei deinem desolaten Nervenkostüm rate ich dir dringend zu spielregelkonformen Handelns.
Du bist verpflichtet erreichbar zu sein. Beantrage die OAW und fahr ruhigen Gewissens 21 Kalendertage in Urlaub.
Beantragst du es nicht und wirst erwischt oder bleibst länger als genehmigt, hast du von Tag 1 an keinen Anspruch auf Bürgergeld und musst es zurückzahlen.
Evtl. kannst du versuchen via Anwalt darum zu kämpfen, dass das JC anerkennt, dass du aufgrund der AUB eh nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Aber das ist dünnes Eis und wird sicherlich ne langwierige Geschichte mit unklarem Ausgang.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

fidikus

Zitat von: BigMama am 01. März 2023, 16:29:26Bei deinem desolaten Nervenkostüm rate ich dir dringend zu spielregelkonformen Handelns.
Du bist verpflichtet erreichbar zu sein. Beantrage die OAW und fahr ruhigen Gewissens 21 Kalendertage in Urlaub.
Beantragst du es nicht und wirst erwischt oder bleibst länger als genehmigt, hast du von Tag 1 an keinen Anspruch auf Bürgergeld und musst es zurückzahlen.
Evtl. kannst du versuchen via Anwalt darum zu kämpfen, dass das JC anerkennt, dass du aufgrund der AUB eh nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Aber das ist dünnes Eis und wird sicherlich ne langwierige Geschichte mit unklarem Ausgang.


Was meinst du mit "desolaten nervenkostüm"

ellie

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 14:26:09Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren.
OA kannst du sogar online anfragen. Das macht es schonmal bequemer. Je nachdem, ob du einem kooperativen Sachbearbeiter unterstehst, fällt das Ergebnis wahrscheinlich zu deinem Vorteil aus.
Ich persönlich habe da aber auch schon ganz andere Erfahrung machen müssen. Es wurde gefordert, mich persönlich im Jobcenter vor Ort zurückzumelden. Die dadurch entstehenden Fahrkosten wollte der Sachbearbeiter nicht erstatten. Im nächsten Jahr wurde meine Ortsabwesenheit nicht genehmigt, weil ich ganz plötzlich einen Termin bei einem Maßnahmeträger hatte. Wie gesagt, es kommt auch auf den Sachbearbeiter an.
Vielleicht sind Jobcenter Mitarbeiter aufgrund der Bürgergeld Reform aber netter eingestellt.
Viel Glück

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 16:53:25Was meinst du mit "desolaten nervenkostüm"
Mach dir nichts draus. Manch ein User kann sich gewisse Spitzen nicht verkneifen.

Hartzer Rolle

Und du solltest bedenken, wenn 21 Tage genehmigt werden,  auch nur 21 Tage wegzusein. Es ist Gang und Gäbe den LE für den Folgetag einzuladen. Wenn du dann nicht auftaucht, kannst du große Probleme bekommen.

fidikus

Zitat von: Hartzer Rolle am 01. März 2023, 17:05:49Und du solltest bedenken, wenn 21 Tage genehmigt werden,  auch nur 21 Tage wegzusein. Es ist Gang und Gäbe den LE für den Folgetag einzuladen. Wenn du dann nicht auftaucht, kannst du große Probleme bekommen.


Dann lieber gar nix sagen oder halt ne Woche früher anmelden dann passt das mit den 21 Tagen ne Woche früher weg und gut. Kumpel war in Afrika 2 Monate und hat von da sogar mit dem JC telefoniert der ha hat nicht so ein Desolates Nervenkostum wie ich :l

Wie gesagt bekomme keine Einladungen reiche immer meine Au ein und gut

horst

ohne Auslandskrankenversicherung sollte niemand nach Afrika reisen.

fidikus

Zitat von: horst am 01. März 2023, 17:28:04ohne Auslandskrankenversicherung sollte niemand nach Afrika reisen.

Weiß nicht ob er die hatte ich würde zeitnahe eine abschließen kostet nur 10€pro Jahr

superMeier

Es gibt Leute, die fliegen ohne sich abzumelden nach Malle, die wissen natürlich, die Gefahr dass das tatsächlich auffliegt, ist extrem gering.

horst

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 17:40:58
Zitat von: horst am 01. März 2023, 17:28:04ohne Auslandskrankenversicherung sollte niemand nach Afrika reisen.

Weiß nicht ob er die hatte ich würde zeitnahe eine abschließen kostet nur 10€pro Jahr
hatte ich früher auch musste zum Zahnarzt, der hat gleich nach der Behandlung in Dollar abkassiert, zu Hause hatte ich sogar einen Währungsgewinn bei der
Rückerstattung der Versicherung.

fidikus

Zitat von: superMeier am 01. März 2023, 17:51:44Es gibt Leute, die fliegen ohne sich abzumelden nach Malle, die wissen natürlich, die Gefahr dass das tatsächlich auffliegt, ist extrem gering.


Das gute bei Malle da benötigt man keinen Reisepass da wo wir hinwollen schon. Den Pass kann das JC glaub ich anfordern?