Einladung für eine Reise ins Ausland bekommen

Begonnen von fidikus, 01. März 2023, 14:26:09

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BigMama

#15
Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 16:53:25Was meinst du mit "desolaten nervenkostüm"
Das hat dich schon an deine Grenzen gebracht.

Zitat von: ellie am 01. März 2023, 16:57:23Mach dir nichts draus. Manch ein User kann sich gewisse Spitzen nicht verkneifen.
Kannste also stecken lassen, nachdem du gelesen hast um was es geht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

fidikus

Zitat von: BigMama am 01. März 2023, 18:06:10
Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 16:53:25Was meinst du mit "desolaten nervenkostüm"
Das hat ihn schon an seine Grenzen gebracht.

Zitat von: ellie am 01. März 2023, 16:57:23Mach dir nichts draus. Manch ein User kann sich gewisse Spitzen nicht verkneifen.
Kannste also stecken lassen, nachdem du gelesen hast um was es geht.


Was stimmt mit dir den nicht???

Unrecht hast ja nicht, hab meine Problemchen aber mit scheint es das du da gerne drauf rum trampelst?

BigMama

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 18:07:48Was stimmt mit dir den nicht???

Du hast dich gewunden wie ein Wurm um einen PP Auszug aus Dezember einzureichen, woraufhin das JC die Leistungen eingestellt hat. Das ging dir ganz schön an die Nerven und du hast dir sehr viele Sorgen darüber gemacht, zumindest hast du das in deinem Faden geschrieben. Und dabei ging es nur um eine vorläufige Zahlungseinstellung. Das Geld wäre dir eh nachgezahlt worden, nach Einreichen des Kontoauszugs.

Jetzt ist es allerdings so, dass das JC zurecht vom ersten Tag der unerlaubten OAW an alle Leistungen einstellen kann. Die erhälst du auch nicht mehr zurück. Du hast schlichtweg keinen Anspruch für diesen Zeitraum. Das wäre tatsächlich ein Grund, die Nerven zu verlieren.
Daher rate ich dir, die OAW zu beantragen und dann ganz gechillt in Urlaub zu fahren mit dem Wissen, dass du dein Geld weiter bekommst und dir niemand was anhaben kann.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

fidikus

Zitat von: BigMama am 01. März 2023, 18:13:07
Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 18:07:48Was stimmt mit dir den nicht???

Du hast dich gewunden wie ein Wurm um einen PP Auszug aus Dezember einzureichen, woraufhin das JC die Leistungen eingestellt hat. Das ging dir ganz schön an die Nerven und du hast dir sehr viele Sorgen darüber gemacht, zumindest hast du das in deinem Faden geschrieben. Und dabei ging es nur um eine vorläufige Zahlungseinstellung. Das Geld wäre dir eh nachgezahlt worden, nach Einreichen des Kontoauszugs.

Jetzt ist es allerdings so, dass das JC zurecht vom ersten Tag der unerlaubten OAW an alle Leistungen einstellen kann. Die erhälst du auch nicht mehr zurück. Du hast schlichtweg keinen Anspruch für diesen Zeitraum. Das wäre tatsächlich ein Grund, die Nerven zu verlieren.
Daher rate ich dir, die OAW zu beantragen und dann ganz gechillt in Urlaub zu fahren mit dem Wissen, dass du dein Geld weiter bekommst und dir niemand was anhaben kann.


Ich erinnere mich an dich und du dich wohl an mich :) ja stimmt, da war ich verdammt nochmal Down as Hell! Ich leide wohl an Burn Out Familie Kaput und meine Nerven sind stark angeschlagen du hast mich da schon richtig Diagnostiziert muss ich zugeben... Ich hab mich nur Gemobbt gefühlt! Auch wieder ein Krankheitsbild.. Ich glaub ich suche mir ein Therapie platz wenn das schon leute aus dem chat merken dann ist vielleicht Holland in Not... Damals mit Den Auszügen da hab ich halt ein Film geschoben und ich bin leider ein Negativ Denker und male mir alle möglichen Szenario aus ich glaube so könnte ich keinen vernünftigen Urlaub machen heimlich mit den ständigen Gedanken ob das auffliegt ;)


Edit: Problem ist jetzt das man wohl 3 Wochen vor Reise das beantragen soll und dann weiß ich nicht ob es bewilligt wird. Mein Kollege wollte nächste Woche buchen. Da muss ich dann wohl absagen :(

BigMama

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 18:25:56ich glaube so könnte ich keinen vernünftigen Urlaub machen heimlich mit den ständigen Gedanken ob das auffliegt ;)
Das meinte ich mit meinem Beitrag.
Es gibt ja den ganz einfachen Weg eine OAW für 21 Kalendertage zu beantragen bzw. auch eine Bewilligung hierfür zu erhalten. Es wäre also unnötig, dich dem Stress eine unerlaubten OAW auszusetzen.
Du kannst auch eine OAW länger als 21 Kalendertage beantragen. Allerdings muss die Gesamtdauer unter 6 Wochen bleiben und zu erhälst ab Tag 22 keine Leistungen mehr vom JC.

Jetzt hast du noch was nachgeschoben:

Es gibt keine Rechtsgrundlage die OAW 3 Wochen vorher zu beantragen. Versuch morgen dein Glück.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

horst

Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 18:25:56Edit: Problem ist jetzt das man wohl 3 Wochen vor Reise das beantragen soll und dann weiß ich nicht ob es bewilligt wird. Mein Kollege wollte nächste Woche buchen. Da muss ich dann wohl absagen :(
warum sollten sie Urlaub steht dir doch zu so lange keine Maßnahme ansteht und du nicht also viel ärger deinen SB gemacht hast, immer freundlich sein.

ellie

Zitat von: BigMama am 01. März 2023, 18:06:10Kannste also stecken lassen, nachdem du gelesen hast um was es geht.
Das hier ist aber ein neues Thema und da mußt du niemanden unnötig vorführen. Lass doch einfach diese überflüssigen Anmerkungen.
fidikus
mach es wirklich auf dem "legalen" Weg, dann bist du auf der sicheren Seite. Bleib aber unbeding Zuhause, sollte der Antrag abgelehnt werden.

fidikus

Zitat von: BigMama am 01. März 2023, 18:29:36
Zitat von: fidikus am 01. März 2023, 18:25:56ich glaube so könnte ich keinen vernünftigen Urlaub machen heimlich mit den ständigen Gedanken ob das auffliegt ;)
Das meinte ich mit meinem Beitrag.
Es gibt ja den ganz einfachen Weg eine OAW für 21 Kalendertage zu beantragen bzw. auch eine Bewilligung hierfür zu erhalten. Es wäre also unnötig, dich dem Stress eine unerlaubten OAW auszusetzen.
Du kannst auch eine OAW länger als 21 Kalendertage beantragen. Allerdings muss die Gesamtdauer unter 6 Wochen bleiben und zu erhälst ab Tag 22 keine Leistungen mehr vom JC.

Jetzt hast du noch was nachgeschoben:

Es gibt keine Rechtsgrundlage die OAW 3 Wochen vorher zu beantragen. Versuch morgen dein Glück.

Also einfach die OAW beantragen und abhauen & gut? Ich muß ertsnal wissen wann er mit mir abhauen möchte, er hat noch nix fest gebucht, dann weiß ich mehr. Ja hast Recht, dann schummel ich etwas und schiebe die OWA ne Woche nach hinten und hau ne Woche vorher ab dann passt das mit den 4 Wochen oder ich frage ihn ob wir 3 Wochen abhauen sollte auch genügen...


@horst

Ich hab nie Urlaub in Anspruch genommen, eben weil ich nie im Urlaub war außer mal paar Tage Nordsee aber dafür melde ich mich nicht ab.. Naja bin auch weiterhin Krankgeschrieben auch dann im Urlaub.


@elli

Steht mir der Urlaub jetzt zu oder nicht? Genau wegen diesen "es könnte abgelehnt werden" bin ich ja erst auf die Idee gekommen einfach so abzuhauen den genau das könnte passieren und dann brauch ich heimlich erst gar hicht erst versuchen dann werden die mich einladen das ja der mist.

Ellen_Alien

Die OA steht dir zu. Es gibt keine erkennbaren Gründe für eine Ablehnung.
Sollte abgelehnt werden, bleibst du nicht zuhause, sondern beantragst die Genehmigung per EA. Es braucht doch einen Grund für die Ablehnung. Du bist ein freier Mensch. Bürgergeld heißt nicht Fußfessel.

Hartzer Rolle

Wenn ich schon "schummeln" lese...
Das sind die gleichen, die später hier einen Faden eröffnen, weil ihnen die komplette Leistung aberkannt wurde.  :wand:
Halt dich doch einfach an die Regeln. OAW ist kein Urlaub, den man ins nächste Jahr übertragen kann.

superMeier

Die Ortsabwesenheit wird nicht abgelehnt werden, zumindest wenn es keinen triftigen Grund gibt. Wenn ich das allerdings richtig lese, bist du derzeit arbeitsunfähig geschrieben und hast das dem JC mitgeteilt?

Kann natürlich schon sein, dass das beim JC etwas merkwürdig rüberkommt, krank geschrieben und dann ab in den Urlaub (auch wenn es rechtlich erlaubt ist).

ellie

fidikus, ich kann deine Überlegungen sehr gut nachvollziehen aber entscheiden mußt du es ganz allein.
Hier
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/pflichten-verstehen-und-beachten/abwesenheit-erreichbarkeit
hasst du bestimmt schon geguckt.
Da steht
Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr
aber es muss die
Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen
Die Zustimmung kann grundsätzlich frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilt werden.

Sollte das Jobcenter Pläne für dich haben, die in den Urlaubszeitraum fallen, kannst du von einer Ablehnung ausgehen. Das ist mir passiert. Ich habe den Antrag rechtzeitig gestellt und dann eine Ablehnung aufgrund Maßnahmeeintritt erhalten. Über die Maßnahme wurde vor meinem Antrag kein Wort verloren. Das war noch vor dem Bürgergeld. Vielleicht sind die Jobcenter jetzt kulanter.

Bundspecht

Mal eins vorweg... Man hat keinen Anspruch auf Urlaub. Nur besagte 21 Tage OA .... U+

Und was viel wichtiger ist, dem JC geht es einen Schiss an was DU in dieser Zeit machst !

Du könntest selbst zum Mond und zurück, solltest Du das in 21 Tagen schaffen .... :grins: Also dem JC nix erzählen , OA beantragen fertig und abwarten !

In aller Regel wird sowas auch positive beschieden, aber wie überall im Leben gibt es immer ausnahmen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

fidikus

Zitat von: Ellen_Alien am 02. März 2023, 15:30:45Die OA steht dir zu. Es gibt keine erkennbaren Gründe für eine Ablehnung.
Sollte abgelehnt werden, bleibst du nicht zuhause, sondern beantragst die Genehmigung per EA. Es braucht doch einen Grund für die Ablehnung. Du bist ein freier Mensch. Bürgergeld heißt nicht Fußfessel.

Was bedeutet EA?



Zitat von: superMeier am 02. März 2023, 15:41:09Die Ortsabwesenheit wird nicht abgelehnt werden, zumindest wenn es keinen triftigen Grund gibt. Wenn ich das allerdings richtig lese, bist du derzeit arbeitsunfähig geschrieben und hast das dem JC mitgeteilt?

Kann natürlich schon sein, dass das beim JC etwas merkwürdig rüberkommt, krank geschrieben und dann ab in den Urlaub (auch wenn es rechtlich erlaubt ist).

Bin ja nicht Bettlagerig und laut Doc darf ich auch schwimmen und alles was ich sonst so mache an Aktivitäten. Ja die AU liegt jedesmal vor innerhalb 3 Tagen. Ortsabwesenheit kann ja auch ne andere Stadt sein und muss ja nicht Urlaub im Ausland sein geht den da auch nix an wo ich bin oder?

Ellen_Alien

Einstweilige Anordnung

Und AU heißt genau dass du arbeitsunfähig bist, nicht reiseunfähig. Wohin du fährst, geht JC nichts an.