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Wird Spende auf Konto angerechnet?

Begonnen von Schwester_112, 18. November 2024, 16:09:54

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Schwester_112

Huhu,

werden über gofundme erhaltene Spenden bei einem Bürgergeldempfänger vom Jobcenter angerechnet? Es ist ein eigener Spendenaufruf, auf dem es nun nach fast 1 Jahr zu paar Spenden kam (insgesamt über Hundert Euro).

Und noch eine Frage: Muss man den Erhalt sofort melden? Oder reicht es, wenn man wie immer, bei mir im Dezember, den Weiterbewillungsantrag ausfüllt und dort dann die Kontoauszüge einreicht?

Grüße :)

NRWMaster

Leider alles Geldwert

Man darf nur Sachgeschenke bekommen

Schwester_112

Huhu NRWMaster,
oh, also wird es zu 100% angerechnet? Wow... Und das mit den Sachgeschenke ist mir auch neu.
Danke für die Info.

Hast du oder jemand anderes da auch zufällig irgendwie einen Paragrafen wo das steht. Danke.

Grüße :)


Schwester_112

Ui, das klingt übel. Danke. Also haben die Spender sozusagen alles direkt an das Jobcenter gespendet. Was für einb scheiß Land. Entschuldigung, aber das musste mal raus.

Der Grund der Spendenaktion ist sicher auch irrelevant, richtig?

Trifft denn aber nicht das zu?:

Aus 11a:

"(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit

1.
    ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.
    sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."


Ronald BW

Der Anlass dürfte so ziemlich das wichtigste sein um das zu beurteilen
Warum kannst du den nicht nennen.

turbulent

#6

Du darfst auf die finanzielle Unterstützung von diesem scheiß Land verzichten.

Schwester_112

Zitat von: Ronald BW am 18. November 2024, 20:15:04Der Anlass ...

Zur Unterstützung bei Krankheit bzw. für die Benzinkosten zu Ärzten & Therapeuten.

Ronald BW

Dann solltest du es mit einer Zweckbindung versuchen.
Denke mal das Kosten für den Unterhalt eines Fahrzeugs im Regelsatz nicht enthalten sind.

Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Schwester_112

@ Ronald BW
Danke für deine Antwort. Sollte ich das also doch sofort melden, richtig?

@ Sensoriker
Nein.

Ronald BW

Ob sofort oder erst bei der normalen Meldung wird eher unwichtig sein.
Du solltest es abklären wie es gestaltet werden kann.
Wie das Jobcenter das sieht ist wichtig, etwas Spielraum haben sie ja schon.

Sensoriker

Wieso Nein?
Einerseits schreibst du im anderen Thread, dass du dir für 400,- Wunschgutscheine leisten kannst und hier schreibst du, dass du spenden sammelst für u.a Benzinkosten.
Wie passt das zusammen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Schwester_112

@ Ronald BW
Das klingt gut. Danke dafür.

@ Sensoriker
Ich habe geschrieben "eigener Spendenaufruf" und nicht "mein eigener Spendenaufruf". Ich wollte mit "eigener Spendenaufruf" nur klarmachen, dass nicht jemand für jemand anderen gesammelt hat, sondern jemand für sich selbst.
Und abgesehen davon gilt man bei dir etwa mit 400€ als reich? Das sind immerhin nur 4 winzige Einkäufe im Supermarkt. Wenn du die von dir erwähnte Spar-Methoden in dem anderen Thread komplett durchliest, wirst du erkennen, dass es leicht ist als Bürgergeldempfänger auch mal eine größere Summe auf das Konto zu bekommen.
Ich kann jedem B-Empfänger nur raten, sich ein Polster von 300-500€ aufzubauen, mit dem man an Aktionen usw. teilnehmen kann, wie ich sie beschrieben habe. Andererseits darfst du als B-Empfänger ja 15.000€ haben. Verstehe deine Aufregung wegen 400€ nicht wirklich. Zumal ich sie in dem Beispiel ja nicht für einen neuen Fernseher verwende, sondern nur Geld in Gutscheine umtausche und dann zurück in Lebensmittel.