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Briefzustellung - Erreichbarkeitsanordnung - vorl. Zahlungseinstellung

Begonnen von anonymerAnonymer, 03. März 2023, 02:01:37

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anonymerAnonymer

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Ansprechpartner im JC.
Bis vor kurzem habe ich bei meinen Eltern gewohnt und mittlerweile habe ich ein WG-Zimmer bei einer Bekannten (15.02.23 Einzug).
Bei meinen Eltern habe ich notgedrungen einziehen müssen und die Situation ist eskaliert, da mein älterer Bruder nicht klar kommt. Infolgedessen hat der Volli***** meine Briefe ständig wegenommen geöffnet und auch zersissen, aber ich habe diese schlussendlich alle erhalten (so hoffe ich zumindest). Logischerweise nachdem etwaige Fristen etc. abgelaufen sind.
Also habe ich präventiv damit es keine Probleme mit dem JC gibt am 29.09.2022 eine e-Mail an meine Sachbearbeiterin geschrieben:

Sehr geehrte XXXXXX
an meiner Wohnsituation hat sich akutell nichts verändert. Ich habe vor umzuziehen, ich habe allerdings bis jetzt nichts passendes gefunden.
Sobald dies der Fall ist melde ich mich noch mal und lasse Ihnen alles Nötige unverzüglich zukommen.

Ich habe dennoch eine Bitte da mir meine Briefe abermals vorenthalten wurden, den Briefverkehr an die folgende Adresse zu senden:
XXXXXXstr. XX
XXXXXXX XXXXXXX

bzw. bevorzugt alles per Mail zu klären, sofern dies im Rahmen der Unterlagen ist.
MfG


Einige Zeit ist vergangen und ich bin, aufgrund der Situation bei meinen Eltern zu einer Bekannten, wo ich auch bleiben, aber nicht wohnen konnte. Ich konnte die wichtigsten Sachen unterstellen, um diese und mich selbst vor meinen Bruder zu schützen (mutwillige Zerstörung, Bedrohung, gab auch mehrere Anzeigen etc.).
Ob ich hier einziehen werde war noch nicht sicher, denn ich wollte mir die Mühe sparen 2x umzuziehen. Jetzt ist es so, ich habe hier ein Zimmer für mich alleine, habe halt keine eigene Wohnung gefunden. Außerdem war es für absolut unzumutbar auch nur einen Fuß auf das Grundstück des Elternhauses setzen zu wollen, somit habe ich versucht soweit es geht den Kontakt zu vermeiden, weil ich diesen ganz abbrechen möchte. Von alle dem weiß die Frau IchMagSieNichtMehrLeiden bescheid.

Am 09.01.23 schrieb ich per Mail:

Sehr geehrte XXXXXXX,

ich werde (wenn alles gut läuft), diese Woche bei einer Bekannten einziehen. Ich habe bisher einen kleinen Teil meiner Möbel usw. herbringen können und werde meine restlichen Sachen diese Woche herbringen und mich umgehend ummelden. Es handelt sich hierbei um ein WG-Zimmer.
Ich würde wegen des Umzuges alles weitere mit Ihnen Besprechen wollen und bitte Sie mich zu kontaktieren, um einen Termin für ein Gespräch (telefonisch oder persönlich) zu vereinbaren, um weitere Details abzuklären (Anträge, etc.).


Des Weitern hat sich meine Telefonummer wie folgt geändert: XXXXXXXXXX

Mit freundichen Grüßen


Sie antwortete (per e-Mail), dass ich eine Zustimmung vom JC für den Umzug brauche etc. und übersandte mir das Merkblatt mitsamt Mietbescheinigung im Anhang.
In der Woche ist natürlich alles schief gelaufen und es ist gar nichts passiert. Es hat sich alles um einige Wochen verschoben.

Am 08.02.23 schrieb ich ihr dann eine e-Mail mit der ausgefüllten Mietbescheinigung.

Danach habe ich 2 weitere Briefe nicht bzw. zu spät erhalten, vom 09.02.23 (fehlende Unterlagen) und 24.02. (Vorläufige Zahlungseinstellung). Am 28.02. bin ich dann widerwillen zum Elternhaus gucken ob ich dir Briefe auftreiben kann (hat geklappt, aber einer war mal wieder aufgerissen und mit Tesa zugeklebt), denn nach dem ich festgestellt habe, dass ich kein Geld bekommen habe (28.02. für den Monat März), habe ich die Dame angerufen und gefragt was los sei und sie sagte mir, dass die Zahlungen eingestellt worden sind. Ich habe ja nicht auf die Briefe geantwortet. Daraufhin habe ich gefragt wieso ich die Briefe nicht bekommen habe und auch keine e-Mail oder sonstiges, ich habe doch extra darauf hingewiesen, da sagt sie einfach: "Ne Ne, so läuft das hier nicht", ich hätte ein Postfach einrichten können etc..

Am selben Tag habe ich mich dann umgemeldet und dann persönlich, die in den Briefen aufgeführten Unterlagen:
- Ummeldebestätigung
- Untermietvertrag
- Anlage VE
und eine Stellungnahme zu dem ganzen, sowie am nächsten Tag eine Bestätigung des Eigentümers, dass ich hier wohnen und die Mitbewohnerin untervermieten darf, eingereicht.

Jetzt warte ich. Das ganze hat mir entsprechende Umstände bereitet Gläubiger usw. warten auf Ihr Geld und ich muss mir welches leihen oder um Stundung bitten etc..
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso sie mir diese Briefe nicht an die gewünschte Adresse zukommen lässt und ob das alles so rechtens ist. Ich habe ja versucht genau das zu verhindern was jetzt eingetroffen ist. Wie genau läuft es ab in solchen Sitautionen mit der Erreichbarkeitsanordnung bzw. wie ist diese Situation insgesamt einzuschätzen und vor allem wie lange muss ich jetzt auf das Geld warten?

Fettnäpfchen

anonymerAnonymer

Zitat von: anonymerAnonymer am 03. März 2023, 02:01:37Ich habe ja versucht genau das zu verhindern was jetzt eingetroffen ist. Wie genau läuft es ab in solchen Sitautionen mit der Erreichbarkeitsanordnung bzw. wie ist diese Situation insgesamt einzuschätzen und vor allem wie lange muss ich jetzt auf das Geld warten?
Wenn SB nicht auf deine Aufforderung eingegangen ist dann kannst du im Prinzip nichts machen ausser den entstandenen Schaden zu beheben.

Meine Einschätzung:
Es kommt darauf an ob du eine Umzugsbewilligung bekommen hast
und wenn nicht
dann bekommst du nur die Mietkosten die du in der vorigen Unterkunft vom JC bewilligt bekommen hast. Jahresabrechnungen werden auch nicht erstattet.

Was mit der VuE auf dich zukommt kann man so nicht sagen da muss man wissen was du in die Anlage geschrieben hast und was in deinem U.-Mietvertrag steht. Genauso wie alles was mit Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB zu tun hat und das kann umfangreich sein.

Dein Geld wird wohl erst angewiesen wenn du den Meldaufforderungen nachgekommen bist
oder entsprechende Widersprüche/Klagen auf den Weg gebracht hast.
Aber da sind die paar Infobrocken die du eingestellt hast bei weitem nicht ausreichend.

Nebenbei die VuE hätte wahrscheinlich nicht sein müssen und die Bescheinigung zur Untervermietung hätte es überhaupt nicht gebraucht das geht die Frau IchMagSieNichtMehrLeiden gar nicht an.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

anonymerAnonymer

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.

Also bei meinen Eltern gab es keine Mietkosten ich habe bisher nur den normalen Bedarf bekommen.
Mietkosten sind hier gar nicht das Problem um das kurz erwähnen. Es geht mir nur um den normalen Bedarf ohne Mietkosten. Meine Mitbewohnerin ist selber auch Arbeitssuchend. Sie würde auch 1-2 Monate auf Miete verzichten, bis ich Lohn bekomme. Allerdings sagte Frau IchMagSieNichtMehrLeiden, dass man ihr es auf ihren Bedarf dennoch anrechnen würde. Daher hab ich dann den Mietvertrag dann auch mitabgegeben.
In der Anlage VE, welches nur 1 Blatt war was ich bekommen habe von ihr, steht nur drin, dass ich notgedrungen eingezogen bin und auch bald wieder ausziehen werde und wir keine BG sind, da ich einen Job in Aussicht habe. Nächste Woche kann ich denke ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Es handelt sich bei der Wohung um eine 3 Zimmer Wohnung. In der ich ein (WG-)Zimmer und den Kellerraum habe, um meine Sachen unterzustellen. Sie ein Zimmer und ihr Sohn ein Zimmer. Gemeinschaftliches Bad und Küche. Ich habe sogar meinen eigenen Kühlschrank von meiner alten Wohnung im Keller.
Frau IchMagSieNichtMehrLeiden hat übrigens mehrfach auf die Bestätigung des Eigentürmers bzgl. Untervermietung bestanden.

Umgemeldet habe ich mich und die Meldebestätigung hat sie auch erhalten, sowie alles andere was gefordert war. Die Umzugsbewilligung habe ich so noch nicht erhalten.

Ich frag mich ob ich denn wenigstens auf die sofortige Auszahlung meines Regelbedarfs bestehen kann?

Hary

Wie alt bist du eigentlich, da dies eine Rolle bei der Bewilligung des Umzugs spielen kann.

Fettnäpfchen

anonymerAnonymer

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Also bei meinen Eltern gab es keine Mietkosten ich habe bisher nur den normalen Bedarf bekommen.
Mietkosten sind hier gar nicht das Problem um das kurz erwähnen.
Da täuscht du dich,
Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Allerdings sagte Frau IchMagSieNichtMehrLeiden, dass man ihr es auf ihren Bedarf dennoch anrechnen würde.
aber durch den U.-MV ist es jetzt kein Problem;
außer du hast keine Zusicherung zum Umzug eingeholt. (und selbst da kommt es darauf an ob du innerhalb deines alten JC Bereichs umgezogen bist oder ein neues JC zuständig geworden ist.)

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Meine Mitbewohnerin ist selber auch Arbeitssuchend. Sie würde auch 1-2 Monate auf Miete verzichten, bis ich Lohn bekomme.
Da kommt es darauf an ob ALG 1 oder 2
und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30da ich einen Job in Aussicht habe. Nächste Woche kann ich denke ich den Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Dann dürfte die VuE Geschichte erledigt sein. Zumindest wenn du dann wirklich ausziehst.

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Frau IchMagSieNichtMehrLeiden hat übrigens mehrfach auf die Bestätigung des Eigentürmers bzgl. Untervermietung bestanden.
Na und dadurch, also das ständige herunter beten von Unwahrheiten, wird Unrecht nicht zu Recht.

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Die Umzugsbewilligung habe ich so noch nicht erhalten.
OH oh dann warten wir mal ab was da draus wird.

Zitat von: anonymerAnonymer am 04. März 2023, 19:03:30Ich frag mich ob ich denn wenigstens auf die sofortige Auszahlung meines Regelbedarfs bestehen kann?
Im Prinzip ja wenn alles vorlag und es schon länger als ein Monat her ist dann sollte eigentlich schon ein entsprechender Bescheid vorliegen.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. März 2023, 16:17:38und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE

Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: anonymerAnonymer am 03. März 2023, 02:01:37ich habe ein Problem mit meinem Ansprechpartner im JC.
Bis vor kurzem habe ich bei meinen Eltern gewohnt und mittlerweile habe ich ein WG-Zimmer bei einer Bekannten (15.02.23 Einzug).

Warum muss man so viel E-Mail schreiben, wenn doch eine einfache VÄM ausreicht.  :weisnich:

anonymerAnonymer

Also ich bin 32. Wir bekommen hier beide ALG 2.
Das mit den Mietkosten bei meinen Eltern war so gemeint, dass ich keine Zahlen musste an meine Eltern und somit auch keine Mietkosten bekommen habe bzw. vom JC verlangt habe.
Ich beziehe Leistungen seit einem Jahr ca. und bin dieses ausgezogen, alles angekündigt und mit Absprache des JC und bin auch weiterhin bei dem selben JC.

Ich habe mit der SB telefoniert (28.02.23) und sie sagte ich soll alles einreichen und mich ummelden usw. und ich habe alles am seleben Tag wie gewünscht erledigt. Auf die Bewilligung warte ich aber schon länger. Sie hat auf die eingereichte Wohungsgeberbestätigung (ist ein Monat her) geantwortet und die restlichen Unterlagen verlangt, jeweils in den erwähnten Briefen die ich, wie beschrieben, nicht rechtzeitig zur Hand hatte, aber von Bewilligung steht nichts in den beiden Briefen. Ganz zu Anfang gab sie mir nur die Info darüber, dass es bewilligt werden müsste.

Ausziehen kann ich erst in ca. 3-6 Monaten, denn viele Vermieter wollen ja einen Festangestellen und min. 3 Monatsabbrechnungen sehen und die Probezeit am besten auch schon um, und ich hatte bis vor kurzem noch einen SCHUFA-Eintrag wegen Mietschulden gehabt, aber konnte diese mittlerweile begleichen und habe nunmehr bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt.

Wie es aussieht bleibt mir nichts übrig außer auf morgen zu warten die Dame anzurufen und nachzuhaken bzgl. Bewilligung und Auszahlung(szeitpkt.).  :weisnich:
Ein bisschen Munition für das Gespräch wäre natürlich nicht schlecht. 


Maunzi

Ich hoffe mal für dich, dass du nicht denkst, dass ein Schufa-Eintrag mit Zahlung weg ist? Da kommt lediglich ein Erledigungsvermerkt dran wenn denn der Gläubiger das auch mitteilt.

Abgesehen davon: das Telefonat welches man wohl als Zustimmung zum Umzug werten könnte, zählt im Zweifel nicht, da du es nicht nachweisen kannst.

Das mit den Briefen ist mist, aber aus Sicht des JC wird das nur eine Ausrede für ungenehmigte Ortsabwesenheit sein.

Hab ich das richtig verstanden, dass du den Umzug nicht direkt gemeldet hast sondern erst nachdem noch weitere Briefe an die alte Adresse gingen? Sofern der Umzug umgehend und nachweislich gemeldet wurde, kannst du dich darauf berufen, dass das JC hier Mist gebaut hat und dich die Briefe an der alten Adresse logischerweise NICHT erreichen konnten!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2023, 17:47:38Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Nun aus Eigenerfahrung weiß ich dass es gemacht wird, bzw versucht wurde.
Ich weiß nicht mal wie das ausgegangen ist hat mich nur geärgert dass ich für eine nicht mit mir verheiratete Person aufkommen sollte; sonst hätte ich es wahrscheinlich komplett vergessen dass da mal irgendwas war.
Zumindest bei mir und meiner damaligen Freundin allerdings war das im vorigen Jahrtausend in den 90ern.
Sie wurde arbeitslos und ich sollte für sie aufkommen. Genaueres weiß ich leider nicht mehr denn für mich war das kein Thema damals. Da hatte ich keine Ahnung von den ganzen Möglichkeiten wie AA o. Sozialhilfe.

anonymerAnonymer

Ich warte dann mal bis ein Beitrag kommt in dem es zur Sache geht, dass geschriebene steht ja jetzt wirklich oft genug in fast nichtssagender Weise unterschiedlich beschrieben da. Zumindest für weiterer Hilfestellungen.
Und
Zitat von: anonymerAnonymer am 05. März 2023, 21:39:53Ein bisschen Munition für das Gespräch wäre natürlich nicht schlecht. 
solange keine tatsächlichen Fakten nachzulesen sind kann zumindest ich nichts neues oder anderes wie bereits geschrieben  schreiben.
Zusätzlich ist es anscheinend erst eine Woche her das die vllt. letzten Unterlagen nachgereicht wurden. Siehe:
Zitat von: anonymerAnonymer am 05. März 2023, 21:39:53Ich habe mit der SB telefoniert (28.02.23) und sie sagte ich soll alles einreichen und mich ummelden usw. und ich habe alles am seleben Tag wie gewünscht erledigt. Auf die Bewilligung warte ich aber schon länger. Sie hat auf die eingereichte Wohungsgeberbestätigung (ist ein Monat her) geantwortet und die restlichen Unterlagen verlangt,

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. März 2023, 14:29:56
Zitat von: Sheherazade am 05. März 2023, 17:47:38Entschuldige bitte, aber das ist jetzt vollkommener Blödsinn. Wie soll das denn umgesetzt werden?
Nun aus Eigenerfahrung weiß ich dass es gemacht wird, bzw versucht wurde.

Das ist bei ALGI nicht möglich, war es auch noch nie. ALGI ist eine Versicherungsleistung, da ist nur der persönliche Steuersatz und Kinderfreibetrag für die Berechnung wichtig (und natürlich die Anwartschaften), aber niemals eine mögliche VuE. Dann hat die besagte Freundin möglicherweise Sozialhilfe bezogen. Ich glaube, bei der Arbeitslosenhilfe (Vorläufer von ALGII) war das möglich, aber nicht bei ALGI.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 06. März 2023, 14:44:39Das ist bei ALGI nicht möglich,
Seit ich hier bin weiß ich das auch. Und du weißt auch das ich das weiß.
Wie auch immer es ist müßig da ich mich nicht mehr wirklich an das alles erinnere. Irgendwas war sicherlich sonst hätte ich mich damals nicht "echauffiert".
Vllt. wollten die auch gar nicht leisten weil ich zu viel verdient habe
ähnlich wie als ich saisonbedingt ALG 1 bekam keine Bewerbungskosten übernommen wurden weil ich so viel ALG 1 erhalten habe das es unter Eigenleistungsfähigkeit lief..

Genug geschreddert :schaem:

MfG FN
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Sheherazade

Ich möchte deine vor 30 Jahren gemachten Erfahrungen nicht in Abrede stellen, ich mag es nur nicht, wenn Ratsuchende hier mit unwahren Behauptungen wie dieser
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. März 2023, 16:17:38und selbst die AfA macht bei Verdacht eine VuE

verunsichert werden.
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Ottokar

Die Unterstellung einer VuE ist nach den hier genannten Infos grob rechtswidrig, ebenso wie die Forderung nach Unterlagen und der gleichnamigen Anlage.
Lies dazu bitte mal den Ratgeber "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB".

Was die KdUH betrifft, handelt es sich hier um keinen normalen Umzug, was die Kostenbegrenzungsklausel rechtlich nicht anwendbar macht.
Der Einzug bei den Eltern erfolgte offenbar aufgrund der Notlage, sonst Obdachlos zu werden, und war erkennbar nur eine Übergangslösung.
Die häusliche Situation macht einen weiteren Aufenthalt im Elternhaus nicht mehr zumutbar, was hier anhand der Anzeigen wohl auch nachweisbar ist.
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anonymerAnonymer

Hallo,

erst mal danke für all die Informationen von euch. Ich habe dem Ganzen jetzt ein wenig Zeit gelassen.

Am 07.03. habe ich einen Brief bekommen (fehlende Unterlagen), da ich ja mit hoher wahrscheinlichkeit demnächst einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann, aber nicht weiß wann der erste Lohn kommt (evtl. einen Monat später), hatte ich gefragt, wie es dann mit der letzten Auszahlung läuft.
Mir wurde ein Vordruck zugesandt mit einem Antrag für Darlehn und es wird auch ein Kontoauszug, sowie der Arbeitsvertrag verlangt.
Dies sollte bis zum 10.03. eingereicht werden.
Am selben Tag (07.03.) hatte ich ein 2. Bewerbungsgespräch und bin davon ausgegangen einen Arbeitsvertrag zu bekommen, allerdings gibt es hier noch einige Dinge abzuklären.
Also dann habe ich am selben Tag nach dem Bewerbungsgespräch dann beim JC angerufen und mittgeteillt, dass es noch nicht so weit sei und habe erfragt wie es denn nun aussieht mit der Auszahlung. Mir wurde gesagt,dass das Geld vorläufig ausgezahlt wird. Am 08.03. hatte ich immer noch kein Geld drauf, also habe ich noch mal angerufen und mir wurde gesagt, es sei in Bearbeitung, ergo man würde es noch diese Woche schaffen. Heute (10.03.) hatte ich Geld drauf, allerdings nur der Regelbedarf.

Eine Umzugsbewilligung habe ich immer noch nicht erhalten und frage mich wieso die Miete jetzt nicht gezahlt wird. Ich frag mich was ich jetzt tun soll. Es kommt mir so vor als ob man mich hier in irgendeiner Form schikanieren will. Dennoch kann es sein, dass natürlich ich selber irgendetwas falsch gemacht habe. Ich kann nur sagen ich habe all dem folgegeleistet was vom JC verlangt war, das eine oder andere nach dem was ich hier in Erfarhung bringen konnte, in der Form sogar nicht mal nötig war.
Falls hier irgendwelche Informationen fehlen für eine Hilfstellung von euch, stell ich diese natürlich bereit.