Eine Frage zu Bürgergeld und Vermögen.

Begonnen von ollieh, 09. März 2023, 11:06:03

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ollieh

Ich dachte ja, ich bekomme hier wertvolle Informationen, aber leider tummelt sich wie in jedem Forum eine Menge Idioten umher. Die Sache ist hiermit für mich beendet.

Fettnäpfchen

Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:55:49Ich dachte ja, ich bekomme hier wertvolle Informationen, aber leider tummelt sich wie in jedem Forum eine Menge Idioten umher. Die Sache ist hiermit für mich beendet.
Den Schuh kannst du dir teilweise selber anziehen.
Teilweise weil du Recht hast und den anderen Teil weil du nicht erkennst das Falschaussagen ausgebessert wurden
Oder
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:31:04Muss ich das verstehen,
JA dass
Zitat von: horst am 09. März 2023, 21:28:45Stehen dir ja zu als Bestandskunde die 40.000 € Vermögen Cash,
oder oben erwähntes ausgebessertes:
Zitat von: horst am 09. März 2023, 17:27:54
ZitatEinjährige Karenzzeit für Neuantragstellende (§ 12 Abs. 3 SGB II) und Bestands"fälle" (§ 65 Abs. 3 SGB II), mit Schonvermögen von 40.000 EUR für erste Person und 15.000 EUR jede weitere Person und Schutz der Unterkunft wegen
Unangemessenheit (nicht Heizung) (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 65 Abs. 3 SGB II)
Erhöhung des ,,angemessenen Kfz" von 7.500 EUR auf 15.000 EUR, laut Weisung BA (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; FW 12.13)
                                                                                                                                                    © Harald ThomWuppertal
solltest du verstehen!

Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 12:15:31Das gilt für neue Leistungsbezieher und die während Corona in den Bezug gekommen sind. Damals waren es 60k, die jetzt auf 40k reduziert werden (plus evtl andere BG Mitglieder).
ist falsch!

MfG FN
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Hartzer Rolle

Warum ist das falsch? Bzw logisch folgernd nicht möglich... jemand, der vor Corona im Bezug war, kann jetzt keine 40k Vermögen aus dem Hut zaubern und glauben, dass ihm das während der Karrenzzeit nicht berücksichtigt wird.

Selbst bei einem Erbe, wo sechs Monate Anrechnung als Einkommen erfolgt und danach wieder Vermögen... dann wäre der letzte Neuantrag ebenfalls in Corona gefallen

Lasse mich aber gerne von dir über ein anderes mögliches Szenario aufklären

Sich jetzt ein früher separat geschütztes Altersvorsorgevermögen auszahlen zu lassen, kann ja auch nicht sein, weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Sich jetzt ein früher separat geschütztes Altersvorsorgevermögen auszahlen zu lassen, kann ja auch nicht sein, weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut

Die Karenzzeit gilt ja für alle, ab Bürgergeldbescheid. Wenn die Auszahlung ab 01.01.23 erfolgt natürlich. Solange es nicht vorher verwertbar war und nicht angegeben, wird sicher keine Strafe fällig.

Fettnäpfchen

Hartzer Rolle

Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Warum ist das falsch?
Lies doch einfach im Gesetz nach.
Oder was ich aus Antwort 4 ins Zitat gesetzt habe.

Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33Bzw logisch folgernd nicht möglich.
Logik und SGB passt eh nicht und ansonsten hast du die eine Möglichkeit selber schon benannt, wenn auch
Zitat von: Hartzer Rolle am 10. März 2023, 13:50:33weil vor Corona der Schutz nur bei ganz bestimmten Anlageformen, bzw Verwertungsausschluss Griff. Dann wurde in der Vergangenheit nicht genau hingeschaut
der letzte Satz wieder deine persönliche Meinung darstellt; denn ein JC lässt sich das nicht durch die "Lappen" gehen und schaut bei so etwas sehr genau hin (eher wird man, wie ich, bei Erstantragstellung sogar noch angelogen und betrogen), spätestens ab WBA wird es auffällig.

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