Eine Frage zu Bürgergeld und Vermögen.

Begonnen von ollieh, 09. März 2023, 11:06:03

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ollieh

Hallo, ich habe da mal eine Frage zu Bürgergeld und Vermögen.Da soll es ja, so weit ich das verstanden habe, höhere Freibeträge geben.Bei 1 Person 40000 € ist das richtig? So viel ist es bei mir eh nicht.
Meine Frage dazu ist, gilt das nur für neue Kunden ab dem 01.01.2023 oder auch für die, die schon länger dabei sind? Habe das eine oder andere schon darüber gelesen, aber so ganz schlau werde ich da nicht.
Ich muss zu Ende April wieder verlängern als Aufstocker.
Im Dezember 2023 gehe ich eh in Rente.

Hartzer Rolle

Das gilt für neue Leistungsbezieher und die während Corona in den Bezug gekommen sind. Damals waren es 60k, die jetzt auf 40k reduziert werden (plus evtl andere BG Mitglieder).
Wer noch länger in Bezug ist und jetzt auf einmal mit so hohem Vermögen um die Ecke kommt, hätte ein ganz anderes Problem.

ollieh

Danke für die Information. Da ich ja schon lange vor Corona dabei bin, gelten also andere Regeln, oder?
Wie hoch darf das Vermögen dann sein, wenn man wie 65 Jahre alt ist?

Hartzer Rolle

Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?

horst

#4
Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 13:48:38Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?
wenn später die Rente nicht reicht, dürfen es nur 10.000€ sein, pro Person.

Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 11:06:03Meine Frage dazu ist, gilt das nur für neue Kunden ab dem 01.01.2023 oder auch für die, die schon länger dabei sind? Habe das eine oder andere schon darüber gelesen, aber so ganz schlau werde ich da nicht.
ZitatEinjährige Karenzzeit für Neuantragstellende (§ 12 Abs. 3 SGB II) und Bestands"fälle" (§ 65 Abs. 3 SGB II), mit Schonvermögen von 40.000 EUR für erste Person und 15.000 EUR jede weitere Person und Schutz der Unterkunft wegen
Unangemessenheit (nicht Heizung) (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 65 Abs. 3 SGB II)
Erhöhung des ,,angemessenen Kfz" von 7.500 EUR auf 15.000 EUR, laut Weisung BA (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; FW 12.13)
                                                                                                                                                    © Harald ThomWuppertal


ollieh

Zitat von: Hartzer Rolle am 09. März 2023, 13:48:38Du hättest doch bei Antragstellung alles angeben müssen...
Vor Corona waren es 65x150 + 750 einmalig = 10.500 bzw dein entsprechendes Alter bei Antragstellung.
Wo soll denn auf einmal das Vermögen hergekommen sein bei laufendem Leistungsbezug?
ich bin Aufstocker, habe bescheiden gelebt und habe gespart.
Habe damals bei der Antragstellung alles angegeben. Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen. Deshalb die Frage. Ist schon sehr seltsam, dass die neuen mehr behalten dürfen wie die alten.

BigMama

Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 18:33:06Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen
Damit ist aber nicht dieser Sparvertrag gemeint, oder?
https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

ollieh

Genau der. Hatte ich mal für die Rentenvorsorge abgeschlossen. Ist ja nicht viel, aber besser als nichts. Hatte ich auch damals alles angegeben.Nennt sich Rentenvorsorge.
Was ich nicht verstehe ist, dass die neuen die jetzt Bürgergeld-Bezieher sind oder werden, mehr Vermögen haben dürfen als ich der schon ein paar Jahre dabei ist.

horst

Zitat von: BigMama am 09. März 2023, 19:00:46
Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 18:33:06Habe vor ein paar Monaten etwas Rentenvorsorge ausgezahlt bekommen
Damit ist aber nicht dieser Sparvertrag gemeint, oder?
https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html
Deine 90€ im Monat müssen gemeldet werden und sind Einkommen.

ollieh


horst

Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 20:03:58Was für 90 € meinst du denn?
ZitatHabe auch die Möglichkeit mir monatlich ca. 90 € auszahlen zu lassen. Also alles oder die 90 € im Monat bis zur Urne. :smile:
Zitat von: horst am 09. März 2023, 19:49:17https://hartz.info/index.php/topic,128352.0.html

ollieh

Ich habe geschrieben entweder oder, ich habe mich für entweder entschieden.
Abgesehen davon war ja auch die Frage, ob der Freibetrag für alles so hoch ist wie beim neuen Bürger Geld, oder ob nur die Neuzugänge das bekommen, und die alten Langzeit Fans gehen leer aus und müssen mit den alten Beträgen leben. Wie sich mein Geld zusammensetzt, ist doch erst mal egal.

horst

Stehen dir ja zu als Bestandskunde die 40.000 € Vermögen Cash, wenn dein Bürgergeldbescheid dich erreicht hat.  :grins:

Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. 2Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. 3Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 4Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen worden sind.
https://www.buzer.de/12_SGB_II.htm

ollieh

Muss ich das verstehen, was gibt es dazu lachen?

horst

Zitat von: ollieh am 09. März 2023, 21:31:04Muss ich das verstehen, was gibt es dazu lachen?
Freude kommt doch auf, wenn das Leben besser wird, mit Geld im Safe und keiner danach vom JC danach schnüffelt, aber ehrlich wer hat soviel wenn nicht geerbt oder fürs Altenheim gespart.