Rückforderung Jobcenter durch Überzahlung

Begonnen von Tony Montana, 09. März 2023, 14:08:37

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Ellen_Alien

Ja das stimmt, das habe ich vergessen. Privatinsolvenz bedeutet, dass man innerhalb dieser Zeit keine weiteren Schulden machen darf. Insofern würde sich natürlich etwas ändern.

Ratlos

TE ist doch nur ein vollkommener

L E B E N S K Ü N S T L E R
:lachen:  :yiepieh:

Tony Montana

Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?


Ich rechtfertige gar nichts, das bezog sich als Antwort auf einen der Moralapostel, die nach Kleinkram bei ihrem Nachbarn buddeln, ist ja so eine Type, aber das grosse Ganze nicht überblicken. Würde ich anfangen meine Schulden zu begleichen, hätte ich nichts mehr im Kühlschrank, da müsste ich ja verrückt sein.

Die Gläubiger werden mit der Zeit immer ruhiger, gehen mit ihrem Titel ins Bett, schreiben ihre automatisierten Briefchen an meinen Papierkorb und gut is. Insolvenz ist eine Tortur, wo sie am Ende auch wieder ankommen und Geld für wollen, wenn die Sache beendet ist. Hat man nicht, kommt dafür wiederum der GV damit an. Biste schon wieder drin, Hab es bei Bekannten erlebt. Ich bin so jemand der seine Ruhe haben will, und ich wäge immer ab was mehr Stress macht und auch was sinnvoll ist und was nicht.

Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05Ist ja im Grunde deine Sache. Dass Schulden auch vererbt werden können, ist dir aber klar?


Der Text musste ja jetzt noch kommen...gähn.  Mir ist mehr klar, als du dir vorstellen kannst.

Erbausschlagung (werden meine Frau und ich den Kindern ab der Volljährigkeit raten) und Testament sagen dir vielleicht wohl etwas?

Zitat von: Sensoriker am 17. März 2023, 15:44:10Er wäre ja gezwungen seine Rechnungen auch tatsächlich zu begleichen.

Ich drücke mal den Button....Klugscheisser Alarm...gehe mal richtig lesen, es sind alte Schulden. Heute mache ich keine mehr.

Zitat von: Patrick87 am 17. März 2023, 14:12:37Du meine Güte. Was bin ich froh, Leute wie Dich nicht persönlich zu kennen.

Solche wie euch gibt es im Dutzend billiger. Da ich nicht mit der Schlaf-Schafherde mitlaufe, werden wir uns zum Glück auch nie kennenlernen und darüber bin ich froh.

Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 16:15:38TE ist doch nur ein vollkommener
L E B E N S K Ü N S T L E R

Richtig, gut erkannt, dann ist ja noch Hoffnung bei dir.

Ratlos

Art. 1 Protokoll Nr. 4 der Menschenrechtskonvention bestimmt:

Niemandem darf die Freiheit entzogen werden, weil er seine vertraglichen Verpflichtungen - sprich Schulden - nicht erfüllen kann. :clever: No hour strikes for the lucky one

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 17. März 2023, 17:27:22Art. 1 Protokoll Nr. 4 der Menschenrechtskonvention bestimmt:

Niemandem darf die Freiheit entzogen werden, weil er seine vertraglichen Verpflichtungen - sprich Schulden - nicht erfüllen kann.

Yep, das ist in Deutschland seit 1963 schon nicht mehr möglich.

Lediglich wenn man die Abgabe der Vermögensauskunft grundlos verweigert, gibt es die sogenannte Beugehaft als Druckmittel. Aber sobald man die Vermögensauskunft bereit ist abzugeben, wird man sofort freigelassen.

Gab ja Fälle wo einige das voll durchgezogen haben, wegen der Weigerung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages, weil man ja schliesslich keinen Vertrag mit den Staatsmedien abgeschlossen hat. Wofür ich zwar vollstes Verständnis habe, im Kern sind dies auch "Helden", aber man nichs mit erreicht, denn der Staat wird seinen Propagandafunk niemals aufgeben, auch wenn das das ganze Grundlagensystem veraltet ist, weil man sich heute überall frei informieren kann, auch wie ich finde ARD/ZDF & Co. sich per PayTV den medialen Markt stellen können und Verträge zu Lasten Dritter normalerweise sonst überhaupt nicht möglich sind. Im Grunde ist das alles kriminell, heute um so mehr, weil man einen Wohnungsinhaber für die Rundfunkgebühren zugrunde legt, was jedoch nichts über die Nutzung (schauen) solcher Sender aussagt, früher genügte zu sagen, man hat kein Empfangsgerät, konnte man sich abmelden.

Dieses ganze grundrechtlich fragwürdige Gebaren, was auch dem Vertragsrecht spottet, so jedenfalls meine Ansicht, hat man nun staatlicherseits seit 2013 perfektioniert. Denn zuvor hatten GEZ-Mitarbeiter keinerlei Befugnisse eine Wohnung zur Prüfung betreten zu dürfen, wenn man dies nicht wollte. Das bekamen immer mehr Menschen spitz, schon auch durch das Internet. Darum hat man das wohl nun so gemacht.

Man wird zwar inhaftiert aufgrund der Weigerung der Abgabe der Vermögensauskunft, aber für diese Zwangsgebühren ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als Urheber zu sehen, bzw. der dahinter stehende der Staat, der sowas erst ermöglicht. Was spräche eigentlich gegen einen fairen Wettbewerb, Werbeeinahmen und sparsamen haushalten beim Rundfunk? Und mehr noch, das nur der zahlt, der es in Anspruch nehmen möchte? Nichts! Wir haben nicht mehr die 40er Jahre, wo man nur das alte Radio für schnelle Infos aus dem Funk hatte. Ich gehe nur zu meinem E-Mail Provider und man wird schon mit News bombardiert. Streaming für Filme und Serien wird genutzt. Alleine das nun schon jahrzehntelange verfügbare Privatfernehen. Alles massig verfügbar heute. Als dies früher aufkam, ging es ja noch darum, das keiner von den Nachrichten und Unterhaltung ausgeschlossen wird, wer überhaupt solche Geräte besaß, das auch finanzierbar sein musste. Doch heute haben wir ganz andere Grundlagen. Das ganze Konzept ist hinfällig. Da ist sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Aber die "GEZ" ist schon ein Thema für sich.  :cool:

Ewig kann man dazu aber auch nicht festgehalten werden, um das wieder aufzugreifen, das längste wovon ich weiss, waren 6 Monate Beugehaft, sonst geht es über die Verhältnismäßigkeit.

Allen hier ein schönes Wochenende.  :smile:

Ratlos

Zitat von: Tony Montana am 18. März 2023, 01:02:046 Monate Beugehaft,
Du wärst der ideale Berater für Beuge- und Erzwingungshaft, vor allem aber ein wohl ausgezeichneter
Schulden-Kompensator. :ok:  :grins:

Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 18. März 2023, 18:23:38Du wärst der ideale Berater für Beuge- und Erzwingungshaft,

Und wie kommst du darauf, das ich das wäre? Oder weil Samstag Abend ist, schon zu tief ins Glas geschaut?

Ellen_Alien

ZitatErbausschlagung (werden meine Frau und ich den Kindern ab der Volljährigkeit raten) und Testament sagen dir vielleicht wohl etwas?
Ja klar. Erbausschlagung ist das einzige, das bleibt.
Was willst du denn ins Testament reinschreiben? :weisnich:
ZitatDer Text musste ja jetzt noch kommen...gähn.  Mir ist mehr klar, als du dir vorstellen kannst.
Sorry, dass dich das Thema so langweilt. Solche Fragen tun sich eben in diesem Zusammenhang auf und die damit zusammenhängenden Probleme wird man ja noch ansprechen dürfen, wenn eine solche Frage öffentlich in einem Forum zur Diskussion gestellt wird.
Wie schnell Schulden entstehen, wird wohl jeder hier in diesem Forum nachvollziehen können. Und auch dass Forderungen plötzlich unbezahlbar werden, trotz zunächst noch vorhandener Zahlungsabsicht.
Zitates sind alte Schulden. Heute mache ich keine mehr.
Wenn das wirklich so ist, und die oder der Titel seit 24 Jahren besteht, dann stehen zumindest die Chancen dahingehend gut, dass eine Verjährung vor einem möglichen Erbfall eintreten könnte.
Dass ein Insolvenzverfahren Kosten verursacht, ist klar. Niemand möchte kostenlos arbeiten. Aber immerhin steht am Ende Schuldenfreiheit in Aussicht. Das ist ja grundsätzlich vorteilhaft, und immerhin sind die Forderungen ja berechtigt, also insofern auch akzeptabel, dass das alles Geld kostet, wenn einem die Gläubiger quasi unfreiwillig einen Kredit gewährt haben. Kredite kosten eben Geld.
Ich persönlich führe auch ein P-Konto und habe Schulden zurückzahlen lange ausgesessen. Ich finde ebenfalls, dass man mit Alg2/Bürgergeld nicht wirklich Schulden tilgen kann. Wobei das sicher auch auf die Höhe der Forderung ankommt. Mittlerweile gehts mir finanziell besser und perspektivisch wird sich das alles noch weiterhin verbessern, so dass ich mich zum Raten zahlen entschieden habe. Eine monatliche Rate tut insgesamt weniger weh, als wenn zum Beispiel die Jahressonderzahlung nicht vom Pfändungsschutz erfasst wird. Oder wenn jedesmal das Loslaufen beginnt, sobald man mal eine Rückzahlung erhalten hat und der Freibetrag überschritten wurde, und dann die Bank eine Bescheinigung haben möchte.
Sein Geld ständig vor Gläubigern zu schützen, verursacht ja auch Stress.
Dann hat man immer noch das Schufa Problem.. selbst nach Tilgung werden Einträge idR erst 3 Jahre später gelöscht.
Das hat jetzt alles nichts mit dir zu tun und ist meine persönliche Herangehensweise. Das sind nur eben die Gedanken, die sich zum Thema auftun. Dass man nichts auf Rechnung kaufen kann, keine Verträge mit Zahlungsverpflichtungen abschließen kann, keine Kredite mehr bekommt, damit kann man noch leben. Dass aber zum Beispiel, wenn es dumm kommt, und man aus irgendwelchen Gründen aus seiner Mietwohnung raus muss, dann hat man schon ein Problem. Selbst wenn man immer seine Miete gezahlt hat, kann die Schufa Auskunft ein Grund sein, dass einem keiner in Folge eine Wohnung vermieten möchte. Was dann? Das sind alles Probleme, denen man sich stellen muss, trotz Zahlungsunwilligkeit und das Recht auf seiner Seite zu haben.
Ich meine ja nur. Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort, aber ganz so einfach ist es am Ende doch nicht.

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07dass eine Verjährung vor einem möglichen Erbfall eintreten könnte.
Jeder kleinste Vollstreckungsversuch unterbricht die 30-jährige Verjährung und sie beginnt danach von neuem zu laufen.
TE gibt aber regelmäßig die eV ab und hat damit immer wieder für 2 Jahr Schuldnerschutz

Ellen_Alien

Autsch. 😬Ich dachte, die 30 Jahre zählen ab Titulierung.

Ratlos

#55
Ja richtig, zählen ab Titulierung. Nur Vollstreckungsversuche hemmen die Frist.
Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bereits dann neu, wenn eine Vollstreckungshandlung vorgenommen oder bloß beantragt wird.
Auch genügt eine Zahlung von nur 10 Cent oder die Worte "ich bemühe mich um die Rate (Zahlung). Das wird sofort als Anerkenntnis gewertet.
Die 30 Jahre sind lange keine Endfrist. Das ist nur ein allgemeiner öffentlicher Irrtum.

Aber es gibt vielleicht sogar Erfreuliches für TE:
Das Zauberwort nennt sich "Verwirkung". Dann besteht zwar die Schuld weiter aber die Beitreibung ist nicht mehr durchzusetzen. Das hängt mit der Rechtssicherheit zusammen.
Die Rechte des Altgläubigers gelten als verwirkt, wenn er 10 Jahre lang nichts unternommen hat.


Tony Montana

Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Was willst du denn ins Testament reinschreiben? :weisnich:


Das nach meinem Ableben meine Kinder und Frau enterbt sind zum Beispiel. Da ich damit keine Erben dann habe, es in den Staat übergeht. Das müsste man dann aber mit einem Notar mal abklären, was da sichere Sache ist. Sofern es mir noch möglich ist, gehen Wertsachen vorher an meinen Familie, bzw., wird das abgeklärt, sich alles rechtzeitig zu nehmen. Das Begräbnis muss letztendes der Staat übernehmen, da wir eine Bestattungspflicht haben. Jobcenter zahlt sowas für die Angehörigen nicht. Sind dann wohl diese anoymen Beisetzungen. Was nach meinen Ableben mit meinem Körper passiert, ist soweiso nicht mehr von belang. Ich sage immer dazu, einen lieben Menschen in Erinnerung zu behalten, ist wertvoller und ein viel schönerer Gedanke, als sich um ein Grab kümmern zu müssen. Dafür hat man Fotos und Videos und Erinnerungen, alles andere ist nicht mehr wichtig.

Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Solche Fragen tun sich eben in diesem Zusammenhang auf und die damit zusammenhängenden Probleme wird man ja noch ansprechen dürfen, wenn eine solche Frage öffentlich in einem Forum zur Diskussion gestellt wird.

Ja, selbstverständlich. Der Ton macht halt die Musik:

Zitat von: Ellen_Alien am 17. März 2023, 15:35:05:schock: Und das ist deine persönliche Rechtfertigung, für deine Schulden nicht aufzukommen?


Ich werde ja die ganze Zeit schon angefeindet, nur weil ich offen zu dem Thema Schluden sage, was ich denke.


Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Ich persönlich führe auch ein P-Konto und habe Schulden zurückzahlen lange ausgesessen. Ich finde ebenfalls, dass man mit Alg2/Bürgergeld nicht wirklich Schulden tilgen kann. Wobei das sicher auch auf die Höhe der Forderung ankommt.



Richtig und nochmal richtig. Die Schulden die ich habe, kann ich gar nicht mal einschätzen, ist mir auch nicht mehr wichtig. Können 50.000,- Euro sein, womöglich auch viel mehr. Und letzlich ist es nebensächlich ob man arbeitet oder Hartz IV hat, das kann man nicht mehr aufholen, da kratzte gerade mal an den Zinsen. Bis zu meinem Tod nur noch dafür buckeln gehen, und es letzlich nicht mal schaffen, da müsste ich ja beschränkt sein. Sicher, man wird so nicht mehr im Geld schwimmen, habe ich vorher aber auch nie, aber man hat sein Auskommen, mit dem Einkommen wie es so schön heisst und da kann letztendes keiner ran, sofern man sich zu schützen weiss.

Und würde ich im Lotto ein Volltreffer gewinnen, was natürlich nicht passieren wird, würde ich mit den Inkasso Leuten & Co. mal Tacheles reden, in der Gestalt, das ich die Angebote mache. Beispiel einer will 8000,- Euro, dann sage ich kannst sofort 2000,- Euro haben, dann ist die Sache aber erledigt, habe zufällig so diesen Betrag zur Verfügung. Wenn er nicht will, sagen es bekommt es ein anderer Gläubiger. Würden die sofort machen, das ist so. Bevor die gar nix bekommen. Nur mal so, wie man in so einem Fall verfahren sollte.

Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Wie schnell Schulden entstehen, wird wohl jeder hier in diesem Forum nachvollziehen können. Und auch dass Forderungen plötzlich unbezahlbar werden, trotz zunächst noch vorhandener Zahlungsabsicht.
 

Genau so ist es, deshalb ist gerade auf solch einer Plattform wie hier, die Überheblichkeit von enigen in dieser Frage um so unverständlicher. Da ist nur eine Frage wie lange man schon damit lebt, dann wird man abgeklärter. Und vor allem, sollte man das nur noch mit Humor nehmen, statt den Strick. Dafür ist das Leben zu kostbar, sich deshalb geistig kaputt zu machen. Und bei Aasgeiern wie Inkasso, hält sich mein Mitleid auch in Grenzen.


Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Dann hat man immer noch das Schufa Problem.. selbst nach Tilgung werden Einträge idR erst 3 Jahre später gelöscht.


Die Sache ist gerade beim am Europäischen Gerichtshof:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/schufa-scoring-verstoss-eu-recht-101.html

Das könnte interessant werden.


Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Oder wenn jedesmal das Loslaufen beginnt, sobald man mal eine Rückzahlung erhalten hat und der Freibetrag überschritten wurde, und dann die Bank eine Bescheinigung haben möchte.


Hab ich nie gehabt, wie ich erwähnte geht die Miete vom JC direkt an den Vermieter, dieser hohe Betrag ist schon mal raus. Eben um auch mal bei Sonderzahlungen Luft zu haben. Bei 4 Personen ist der Grundfreibetrag auch entsprechend hoch, den ich natürlich habe anheben lassen.


Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Dass aber zum Beispiel, wenn es dumm kommt, und man aus irgendwelchen Gründen aus seiner Mietwohnung raus muss, dann hat man schon ein Problem. Selbst wenn man immer seine Miete gezahlt hat, kann die Schufa Auskunft ein Grund sein, dass einem keiner in Folge eine Wohnung vermieten möchte.

Tatsächlich fragen nicht alle Vermieter die Shufa ab. Mietgesellschaften mögen es teilweise sogar, wenn man sagt man bekommt Harzt IV, die Behörde überweist püntklich die Miete und denen ohnehin gleich mitteilt, Jobcenter überweist direkt an sie. Auch bei Berufstätigen besteht genauso die Gefahr das der Mietzins ausbleibt oder verspätet kommt. Die Shufa ist kein Parameter für irgendetwas in dieser Frage. Hinsichtlich Wohnungen steuern wie auf ganz andere Probleme zu, der Wohnungsmarkt wird immer enger, je mehr Migranten kommen. Woher all diese Plätze nehmen? Die bekommen Kinder, und diese die sie schon haben werden auch Erwachsen, das gleicht einer Zündschnur.


Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort, aber ganz so einfach ist es am Ende doch nicht.

Ganz ohne Stress ist das Leben ja grundsätzlich nicht. Man muss nur eben im Rahmen seiner Möglichkeiten alles abwägen und das Beste daraus machen. Glaube mir, alle 2 Jahren mal beim Gerichtsvollzieher sitzen, können auch mal erst 3 oder 4 Jahre sein,  oder jeden Tag 6 oder 8 Stunden für nichts buckeln zu gehen, was ist da wohl besser? Muss ich wohl nicht was zu sagen?

Jedenfalls danke für deine offene Worte @Ellen_Alien, du hast bewiesen es geht auch ohne Hasskommentare, einfach sachlich, daran können sich andere hier ein Beispiel nehmen, die immer wieder dieselben geistlosen und billigen Kalauer weiterreichen, womöglich sogar aus Neid, weil sie in ihre ähnlichen Lage was anderes gemacht haben und ich es eben so vorziehe, dies auch noch erfolgreich.

Ratlos

#57
Mal klar stelle, dass mein Beitrag Nr. 55 völlig sachlich die Rechtslage wiedergibt.
Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 12:52:47Das nach meinem Ableben meine Kinder und Frau enterbt sind zum Beispiel.
Ob Frau und Kinder voll enterbt werden können ist fraglich und müsste man mal übers Familien- und Erbrecht prüfen. Ihnen steht ja immer ein Pflichtteil zu.
Zitat von: Ellen_Alien am 19. März 2023, 09:23:07Du hast hier sorglos auf alles eine Antwort,
Darum ist jedes weitere Wort überflüssie Zeitverschwendung, denn TE denkt er weis alles - denkt er aber nur :mocking:





Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 13:02:04Ob Frau und Kinder voll enterbt werden können ist fraglich und müsste man mal übers Familien- und Erbrecht prüfen. Ihnen steht ja immer ein Pflichtteil zu.


Ich weiss nur bei einer Enterbung, müssten sie den Pflichtteil bei den nächsten Erben einfordern, wenn sie diesen haben wollen. Und wer will schon Schulden erben von anderen? Wichtig ist, alle zu enterbenen Personen exakt aufzuführen, besonders im Sinne wer da alles nachrückt. Interessant wird es dabei nun, wenn es keine weiteren Erben gibt. Ich meine, das geht in den Staat über. 

Ist auch Banane, letzlich ist die Erbausschlagung in jedem Fall effektiv, dazu muss man seine Erben nur rechtzeitig gut genug aufklären. Mein alter Herr hat mir das seinrzeit auch ewig geraten, zwar nicht fachlich mit einer Erbausschlagung im Wortsinn, das fand ich dann selbst heraus, sondern in jedem Fall das Erbe nicht anzunehmen. Das hab ich beim Nachlassgericht damals auch gemacht. Denn da ist ja mehr zu beachten, den ganzen Nachlass regeln, Wohnungsauflösung, Beerdigungskosten und all den ganzen Quark.

Ich finde sowieso, da sollte sich gänzlich der Staat drum kümmern, wenn seine Bürger ableben. Früher durte man selbst die Toten im Garten oder sonstwo beerdigen, ist ja alles hier nicht mehr erlaubt. Und die meisten Menschen könne sich heute einen Beerdigung gar nicht leisten. Die Entsorgung müsste also mal anders gereglt werden.

Zitat von: Ratlos am 19. März 2023, 13:02:04Darum ist jedes weitere Wort überflüssie Zeitverschwendung, denn TE denkt er weis alles - denkt er aber nur :mocking:

Wird dir das nicht langsam selbst langweilig?
Ich muss wohl hiei bei dir irgendwann den Nerv am Ego getroffen haben, der dich nicht zur Ruhe kommen lässt.

Weil ich "alles weiss", habe ich auch meine Frage hier im Forum gepostet (Ironie Off).

Sheherazade

Zitat von: Tony Montana am 19. März 2023, 15:36:05Ich muss wohl hiei bei dir irgendwann den Nerv am Ego getroffen haben, der dich nicht zur Ruhe kommen lässt.

Vermutlich hat er sich im Fremdschämen verfangen - passiert schon mal. Deine Lebenseinstellung ist tatsächlich ein Schlag ins Gesicht derer, die sich bemühen, ihre Verbindlichkeiten trotz ggf. Sozialleistungsbezug in den Griff zu bekommen, auch um ihre Kinder nicht in ein generationsübergreifendes Leben als Dauerschuldner hineinzuziehen. Die meisten Leute fühlen sich in dem selbstverursachten Dreck nämlich nicht wohl und haben noch Wünsche und Ziele im Leben, auch für ihre Kinder.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"