Nebenkostenguthaben Eingang vor Beginn des Bezugs

Begonnen von Lukander, 15. März 2023, 11:21:08

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Lukander

Folgender Fall, im Oktober 2022 hat man einen Antrag auf ALG2 gestellt, mit dem Wissen noch den Monat auszukommen, daher für ab dem 1.11. Antrag im Oktober, für ab November.
Der Bezug sollte also erst im November beginnen. Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2021 ist im Oktober überwiesen worden.

Normalerweise lese ich, das diese Guthaben auf den folgenden Monat angerechnet werden. In diesem Fall ist das aber ein Erstantrag gewesen, der Anspruch begann erst im November. Kann dieses Guthaben also nicht angerechnet werden weil man ja erst ab November Leistungen beantragt hat, oder etwa doch?

Dankende Grüße

Sheherazade

Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 11:21:08Der Bezug sollte also erst im November beginnen.

Hat er das auch, steht das im Bescheid so drin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lukander

Ja, also der Antrag wurde im Oktober gestellt, normalerweise geht das ja dann zum 1. des Monats zurück, aber es wurde nicht ab sofort angekreuzt, sondern explizit eingetragen, ab 1.11.22. Der Bewilligungsbescheid ist dann auch von November bis März jetzt gewesen. WBA wurde nun gestellt, heut kam die Aufforderung zur Mitwirkung, man solle die Nebenkostenabrechnung von 2021 zuschicken.

Weshalb die das wollen verstehe ich nicht so wirklich, außer die wollen möglicherweise prüfen ob die Miete angemessen ist? bis Mai22 wurde 765€ gezahlt, dann erhöht auf 800€ und ab Oktober auf 900€, da wurde vom Vermieter aus vorgeschlagen aufgrund der Energiekosten diese vorsorglich stark zu erhöhen, also 210€ HK und 140€ NK seit Oktober. War eine Erhöhung von 250€ auf 350€ Gesamt-NK.


Sheherazade

Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:19:59Ja, also der Antrag wurde im Oktober gestellt, normalerweise geht das ja dann zum 1. des Monats zurück, aber es wurde nicht ab sofort angekreuzt, sondern explizit eingetragen, ab 1.11.22. Der Bewilligungsbescheid ist dann auch von November bis März jetzt gewesen.

Guck noch mal genau auf den Bescheid, das sind ja nur 5 Monate.
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Lukander

Ja das ist richtig. Beim ersten Bescheid, den hab ich grad nicht zur Hand, stand drauf, das abweichend von den üblichen 12 Monaten nur 6 Monate bewilligt werden, aber sind nur die 5 Monate gewesen. Vermute weil die meisten bis März bewilligt kriegen. Damit es dann in dem Rhythmus ist oder so. Geht bei dem ganzen um meine Mutter, sie arbeitet Teilzeit, glaub daher nur 6 Monate. Ich bin jetzt im März zu ihr in die große Wohnung gezogen.

Sheherazade

Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:53:01aber sind nur die 5 Monate gewesen. Vermute weil die meisten bis März bewilligt kriegen.

Deine Vermutung ist falsch, guck bitte auf den Bescheid hinsichtlich der Leistungsbewilligung.
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Lukander

Also ich hab jetzt folgende Schreiben hier liegen.

im ersten "Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II vom 27.10. ab 1.11.2022" Da gings darum das denen noch Dinge fehlten. Die haben wir eingereicht, sind nicht angekommen, nochmals geschickt. Hat ewig gedauert.

Und dann hab ich den ersten Bescheid, mit Datum 13.12.22. "auf ihren Antrag vom 9.11.22 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 1.11.2022 bis 31.03.2023 folgende Leistungen"

Am 9.11 wurde telefonisch nach den Unterlagen gefragt die wir dann direkt hingeschickt hatten, das obere Schreiben kam erst ne Woche später 16.11.

Und bei dem ersten Bescheid steht unten "Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach blabla regelmäßig für zwölf Monate. Abweichend hiervon wird der Bewilligungszeitraum bei Ihnen auf sechs Monate verkürzt." Danach erfolgte noch die Erklärung das es mit dem erleichterten Zugang von Corona zutun hat, diese Regelung jeweils für die Dauer von sechs Monaten gilt und dadurch die Verkürzung gerechtfertigt und geboten war, um Ihnen kurzfristig Leistungen gewähren zu können.

Uns ist das auch komisch vorgekommen weils nur 5 waren, aber war uns dann auch egal, hauptsache es lief erstmal.

Sheherazade

Merkwürdig, mit den 5 Monaten Laufzeit. Aber ok, zumndest ist jetzt geklärt, dass der Bewilligungsbescheid tatsächlich erst ab 01.11. gilt.

Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 11:21:08Das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2021 ist im Oktober überwiesen worden.

Und damit ist das vorher eingegangene Guthaben nicht anrechenbar. Die Nebenkostenabrechnung brauchen sie aber dennoch, alleine schon deswegen
Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 13:19:59bis Mai22 wurde 765€ gezahlt, dann erhöht auf 800€ und ab Oktober auf 900€, da wurde vom Vermieter aus vorgeschlagen aufgrund der Energiekosten diese vorsorglich stark zu erhöhen, also 210€ HK und 140€ NK seit Oktober. War eine Erhöhung von 250€ auf 350€ Gesamt-NK.
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Lukander

Man muss aber auch sagen, das eigentlich immer ein Guthaben entstand, 2021 waren das über 600€. Dennoch wollte der Vermieter durch die explodierenden Energiepreise lieber nochmal deutlich mehr Vorauszahlung. Haben wir ja nichts gegen, wenn Guthaben entsteht.

Sheherazade

Zitat von: Lukander am 15. März 2023, 15:06:41Haben wir ja nichts gegen, wenn Guthaben entsteht.

Dann mal schauen, ob das Jobcenter was dagegen hat, denn jetzt müssten die das ja erstmal zahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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BigMama

Trotz Guthaben in Höhe von 600 Euro will der Vermieter nochmals hundert Euro pro Monat mehr, also nochmals 1.200 Euro obendrauf. Euro Kosten werden wohl nicht um 1.800 € pro Jahr für 2 Personen steigen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lukander

Tatsächlich angefallene Nebenkosten 2021 waren ca. 230€ pro Monat. Zahlen tun wir seit Oktober 22 jetzt 350€. Er meint wegen der 3-5fachen Steigerung der Energiekosten. Kann mir gut vorstellen, da sich das ja inzwischen beruhigt, das bei der nächsten Abrechnung im Herbst die Nebenkostenvorauszahlung gesenkt werden könnte.

Lukander

Neue Zwischenfrage ohne neues Thema.

Sie hat heute ein Bewilligungsbescheid erhalten für 1 Jahr. im November 23 kein Geld, da wird eine Sonderzahlung angerechnet die sie jedes Jahr kriegt.

Ganz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt".

Was ist damit gemeint? Ist damit eventuell der November gemeint, das dort Leistungen abgelehnt werden aber Rest des Jahres schon? Bewilligung bis März 24 aber drunter dieser Satz ist merkwürdig xD

Fettnäpfchen

Lukander

Zitat von: Lukander am 17. März 2023, 15:49:03Ganz unten steht drunter "Im Übrigen wird ihr Antrag abgelehnt".
Ich denke da solltest du den ganzen Bescheid einscannen oder abtippen damit man die Zusammenhänge evtl. erkennen kann.

MfG FN
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Lukander

Hier ist die Titelseite, hoffe hab alles nötige zensiert xD

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