Zuwendungen aus Pflegegeld als Pflegender anrechenbar

Begonnen von Peter_Lustig, 15. März 2023, 13:54:26

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Peter_Lustig

Hallo,
wir beabsichtigen für meine Mutter Pflegegeld zu beantragen.

Wenn dies genehmigt wird und ich als Sohn für meine helfende Tätigkeiten (Fenster und Treppe putzen, kochen, Wohnung saugen, einkaufen) Geld aus dem Pflegegeld bekomme, wird dies als Einkommen angerechnet?

Danke

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Peter_Lustig am 15. März 2023, 13:54:26Wenn dies genehmigt wird und ich als Sohn für meine helfende Tätigkeiten (Fenster und Treppe putzen, kochen, Wohnung saugen, einkaufen) Geld aus dem Pflegegeld bekomme, wird dies als Einkommen angerechnet?

Bist du denn als pflegende Person eingetragen worden?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Peter_Lustig

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2023, 15:02:36
Zitat von: Peter_Lustig am 15. März 2023, 13:54:26Wenn dies genehmigt wird und ich als Sohn für meine helfende Tätigkeiten (Fenster und Treppe putzen, kochen, Wohnung saugen, einkaufen) Geld aus dem Pflegegeld bekomme, wird dies als Einkommen angerechnet?

Bist du denn als pflegende Person eingetragen worden?

Nein, noch nicht. Weil der Antrag erst noch gestellt wird. Will mich aber vorher informieren.

PaulHilft

Zitat von: Peter_Lustig am 15. März 2023, 18:26:45Weil der Antrag erst noch gestellt wird. Will mich aber vorher informieren.
Bereite dich unbedingt gut vor. Damit ihr den Pflegegrad auch wirklich bekommt.
Wenn du sie pflegst, darfst du das Geld behalten. Es ist sogar pfändungssicher für dich.

Ich wünsch dir alles Gute. Es gibt auch auf YouTube viele gute Videos dazu. ;-)