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Hilfe wegen Strom

Begonnen von Fred, 18. März 2023, 11:24:08

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Fred

Guten Morgen, einem Bekannten von mir wurde der Yello Stromvertrag gekündigt. Jetzt steht er ohne da. Ich vermute, weil der Vertrag zu günstig war.

Was passiert jetzt? Bleibt er ohne Strom? Einen neuen Anbieter wird er wegen seinen Schufaeinträgen nicht bekommen.

Danke.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 11:24:08Was passiert jetzt? Bleibt er ohne Strom?

Grundversorgung beim örtlichen Energieversorger.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Und das geht automatisch? Bei dem hat er glaub ich 300 Euro Schulden. Macht das was?
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Hartzer Rolle

Der Grundversorger muss jeden nehmen, kostet aber entsprechend. Einen günstigen Tarif wird er dort nicht bekommen

Sheherazade

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 11:51:33Und das geht automatisch?

Von alleine wohl nicht, er wird sich da schon melden müssen.

Im übrigen kann ein Vertrag vom Versorger nicht gekündigt werden, weil er zu "billig" ist. Entweder ist der Vertrag ausgelaufen oder er hat nicht regelmäßig bezahlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 11:51:33Und das geht automatisch?

Nein! Auch bei Grundversorger muss man sich anmelden!

Fred

Danke. Ich mein aber der Strom läuft ja weiter oder?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz. Ok Yello kündigt, aber in dem Moment fließt ja trotzdem noch Strom durch seinen Zähler oder? Oder wird der Strom zum Kündigungstermin automatisch gekappt?
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Sheherazade

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 12:34:11Danke. Ich mein aber der Strom läuft ja weiter oder?

Ja.

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 12:34:11Ok Yello kündigt, aber in dem Moment fließt ja trotzdem noch Strom durch seinen Zähler oder? Oder wird der Strom zum Kündigungstermin automatisch gekappt?

Nein, da wird nichts gekappt. Man sollte aber am letzten Tag des Vertrages den Zählerstand notieren und Yello und dem Grundversorger mitteilen, damit Yello abrechnen kann und der Grundversorger nicht schätzen muss - was immer zum Nachteil des Kunden sein dürfte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

Wenn auch beim Grundversorger Schulden i.H.v. 300 Euro bestehen, wird dieser den Hahn bald zudrehen. Man sollte schleunigst auf den Grundversorger zugehen und diesem zumindest ein Angebot der Ratenzahlung der offenen Forderung machen. Ab 100 Euro nicht bezahlter Rechnungen, nach einer Mahnung und Ankündigung einer Stromsperre kann auch der Grundversorger innerhalb 4 Wochen den Laden dicht machen. Alle zusätzlichen Kosten wird der Kunde zu tragen haben, er hat sie verursacht.

Fred

Ja OK die ausstehenden Kosten können an den Grundversorger schon bezahlt werden.

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Ratlos

#10
Zitat von: jens123 am 18. März 2023, 12:54:52Wenn auch beim Grundversorger Schulden i.H.v. 300 Euro bestehen, wird dieser den Hahn bald zudrehen.
Grundversorger können ordentlich kündigen wenn ihnen die Lieferung  aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Die dürfen auch außerordentlich kündigen, wenn Gründe für Sperrung vorliegen und trotz Mahnung nicht gezahlt wird.
Die Kündigung muss der Grundversorger aber zwei Wochen vorher angedrohen/ankündigen.

Zahlst du die Altschuld ab (Ratenvereinbarung) wäre eine Ablehnung deiner Person/Kündigung/Sperre etc. unverhältnismäßig im Rechtssinn.
In so einem Fall müsstest du nur beim AG eine einstweilige Verfügung auf Freischaltung deiner Stromversorgung und der Weiterbelieferung durch deinen  Grundversorger beantragen. - siehe auch § 36 Absatz 1 und folgende EnWG

In den Geschäftsbedingungen der Verträge ist fast immer geregelt dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit (der wichtigste häufigste Ablehnungsgrund) erst ab einem bestimmten Betrag von Rückständen greift und deine 300 € dürften da weit unter der Grenze liegen.

Es gibt noch den sog. Prepaid-Strom.
Da erhältst du Strom nur gegen Vorkasse. Allerdings wollen solche Anbieter meisten den gesamten Jahresbetrag der Stromprognose im voraus kassieren. Gehen solche aber Pleite ist dein Geld futsch.



Tony Montana

Zitat von: Fred am 18. März 2023, 11:24:08Guten Morgen, einem Bekannten von mir wurde der Yello Stromvertrag gekündigt. Jetzt steht er ohne da. Ich vermute, weil der Vertrag zu günstig war.

Ansich gibt es sowas nicht. Es sei denn, das war ein so zeitlich vereinbarter Tarif. Unvorstellbar ist dabei jedoch, das man komplett ohne Strom darstehen soll. Ohne den Vertrag zu sehen, ist das aber immer schwer zu beurteilen. Irgendwas stimmt da jedenfalls nicht.

Im Kern spart man bei Fremdanbietern auch nichts, allenfalls in Anfangsphasen als Lockmittel, ähnlich den Internet-Anbietern. Strom hat eben seinen bestimmten Preis, egal über wem er vertrieben wird.

Das wurde schon richtig gesagt:

Zitat von: Ratlos am 18. März 2023, 14:05:29Es gibt noch den sog. Prepaid-Strom.
Da erhältst du Strom nur gegen Vorkasse. Allerdings wollen solche Anbieter meisten den gesamten Jahresbetrag der Stromprognose im voraus kassieren. Gehen solche aber Pleite ist dein Geld futsch.

Und wer hat schon für das ganze Jahr voraus, soviel Kohle bereit oder ist bereit soviel voraus herzugeben? Daher sind solche Anbieter ohnehin uninteressant.

Dein Bekannter sollte mal künftig wegen der Preise schauen, was es bei der eigenen Stadtwerke so gibt. Regional gibt es da auch sicher auch verschiedene Tarife.

Bei den Stadtwerken wird übrigens die EEG-Umlage ab dem 1.7. entfallen, da wird sich in den Kosten dann etwas nach unten bewegen. Damit man nicht bei seiner monatlichen Pauschale bleibt, den Zählerstand rechtzeig abgeben, dann wird die Monatspauschale anders bewertet. Oder man lässt alls so und hat dann in der Jahresabrechnung ein Guthaben. Zur Abklärung aber am besten bei der örtlichen Stadtwerke schauen, müsste in deren Online Portalen alles vermerkt sein.

Hier noch die Info zur EEG-Umlage:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220701-eeg-umlage-entfaellt-ab-1-7-vollstaendig.html

Ratlos

Ich habe ihm die Rechtsgrundlagen genannt die er braucht falls es zu Differenzen mit seinem Grundversorger kommt.
Das Risiko von Prepaid-Strom habe ich aufgezeigt.

horst

#13
Zitat von: Ratlos am 18. März 2023, 14:05:29Es gibt noch den sog. Prepaid-Strom.
Da erhältst du Strom nur gegen Vorkasse. Allerdings wollen solche Anbieter meisten den gesamten Jahresbetrag der Stromprognose im voraus kassieren. Gehen solche aber Pleite ist dein Geld futsch.
Die Idee hinter den Prepaid-Münzzählern wurde nicht hierzulande entwickelt. Die Nutzung von Prepaid-Modellen zur Prävention einer Energiesperre und zum Schutz von Vermietern vor zahlungsunwilligen  :lachen:
[img]https://www.deutschland-monteurzimmer.de/uploads/cms/muenzzaehler-muenzautomaten-nebenkosten-ferienwohnung-monteurzimmer_maschine_600x400.jpg[/img
Zitat von: Ratlos am 18. März 2023, 14:50:50Das Risiko von Prepaid-Strom habe ich aufgezeigt.
bei uns im Fitnesstudio gab es dies Automaten jahrelang, man steckte 50 Cent in den Schlitz und konnte für ca. 10 Minuten Duschen. Und in Amerika gab es im Motel ein Wasserbett das fing für 25US Cent an zu wackeln.  :grins:


Ratlos

In meinem Beitrag habe ich dem TE aufgezeigt wie er in jeden Fall vom Grundversorger Strom bekommen kann, auch wenn der ihn wegen Altschulden ablehnen sollte.
Es liegt nämlich keine Unwirtschaftlichkeit wegen 300 € vor.

Die Duschautomaten sind schon lange ausrangierte Uraltsache. Gab es bei uns früher in alten Freibädern auch. Hat aber nichts mit Preapid-Strom zu tun wovon ich bei Jahresvorauszahlung unbedingt abrate.