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Unterhaltspflicht gegenüber Eltern

Begonnen von MoMe, 02. März 2023, 16:10:12

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MoMe

Hallo,

Ich verstehe gerade das Rechtssystem Deutschland nicht  :sad:

Folgender Sachstand:
Mutter und Sohn (23j) leben in einer Wohnung und erhalten vom Jobcenter ihr Geld.
Sohn beginnt zu arbeiten 35h die Woche - Mindestlohn.
Nun hat das Jobcenter gerechnet. Gelder werden i.H.v. 1086€ gestrichen. Da der Sohn
Seiner Mutter den Lebensunterhalt finanzieren kann.

Nun mein Unverständnis:
Eltern sind den Kindern gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Kinder gegenüber den Eltern aber eigendlich doch NICHT.
So war zumindest mein bisheriger Kenntnisstand.

Ist es richtig dass sowohl sein als auch ihre Leistungen gestrichen werden?

Leider habe ich keine genauen Zahlen.

Vielen dank für Aufklärung und Hilfe

Sheherazade

Zitat von: MoMe am 02. März 2023, 16:10:12Leider habe ich keine genauen Zahlen.

Wäre aber gut, wenn man die hätte. Mehr als sein Mietanteil und sein Regelsatz dürfte nicht entfallen. Kinder sind im SGBII ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet. Seinen Mietanteil (50% der Gesamtmiete) muss er natürlich seiner Mutter geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MoMe

Hallo und vielen Dank.

Leider hat die Familie kaum Überblick über ihre Finanzen und hat dafür auch eine Familienhilfe.

Es wurden genannt, dass 1086€ abgezogen werden, davon entfallen 186€ auf die Miete. Diesen Betrag hat die Mutter sonst für sich und Ihren Sohn bekommen.

Die familienhilfe sagt, daß der Sohn die Mutter mit 900€ + 186€ für Miete unterstützen muss.



superMeier

Am besten ausziehen, dann kannst du deine Kohle behalten und deine Mutter bekommt wieder ALG-2 + Miete, oder sich von einem Anwalt beraten lassen.

BigMama

Zitat von: MoMe am 03. März 2023, 17:45:32Die familienhilfe sagt, daß der Sohn die Mutter mit 900€ + 186€ für Miete unterstützen muss.
Hast du irgendwie die Möglichkeit den neuen Bescheid anonymisiert hier hochzuladen? Dann kann man der Sache auf den Grund gehen.
Wie bereits geschrieben muss der Sohn nicht für die Mutter aufkommen. Er muss seinen Mietanteil selbst tragen und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Beides zusammen erklärt jedoch schwer die 1086 €.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

horst

Zitat von: MoMe am 03. März 2023, 17:45:32Die familienhilfe sagt, daß der Sohn die Mutter mit 900€ + 186€ für Miete unterstützen muss.
könnte ich bei Sozialhilfe auch irgendwie verstehen, aber das ist falsch.

MoMe

Guten Morgen,
Nach einigem hin und her habe ich nun den Bescheid bekommen.

Für mich soweit schlüssig, bis auf der Betrag "übersteigendes Gesamteinkommen" i.Hv. 216,51€ was passiert damit? Wie wird das "behandelt"?

Es ist schon eine Nachberechnung angefordert, da das Einkommen 1.110€ netto beträgt.

Aber vom Grundaatz her: wurde der Lohn vom Sohnemann hier bei der Mutter angerechnet? Ich sehe nur, dass ihr Grundbedarf abzgl. Kindergeld gerechnet und ausgezahlt wurde.

Der Sohnemann müsste nun der Mutter natürlich seine gekürzten Leistungen von seinem Lohn zahlen. Also 869,95€

Sehe ist das so richtig?

Vielen dank fürs AufklärenSie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen. 

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ellen_Alien

Der Änderungsbescheid allein reicht nicht aus. Die Berechnungsbögen muss man sehen. Erst dann kann eingeschätzt werden, ob richtig gerechnet, wo was angerechnet etc.
BTW. Warum Kindergeld? Ein 23 jähriger der arbeitet, hat u.U. keinen Anspruch.
ZitatDer Sohnemann müsste nun der Mutter natürlich seine gekürzten Leistungen von seinem Lohn zahlen. Also 869,95€
Nein. Vielmehr muss er der Mutter seinen Anteil der Wohnkosten zur Verfügung stellen und ansonsten für sich selbst wirtschaften bzw. müssten beide eine einvernehmliche Lösung über einen Kostgeldanteil finden, da getrenntes Wirtschaften in dieser Konstellation kaum möglich ist.

Sheherazade

Zitat von: MoMe am 25. März 2023, 05:06:10Der Sohnemann müsste nun der Mutter natürlich seine gekürzten Leistungen von seinem Lohn zahlen. Also 869,95€

Dem Sohn wurde nichts gekürzt, sein Anspruch (Regelsatz und anteilige Miete) ist entfallen wegen bedarfsdeckendem Einkommen. Die Summe könnte hinkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MoMe

Zitat von: Ellen_Alien am 25. März 2023, 06:26:29BTW. Warum Kindergeld? Ein 23 jähriger der arbeitet, hat u.U. keinen Anspruch.
Vielen Dank für die Antworten.
Kindergeld, da er 20 Jahre jung ist und einen Ausbildungsplatz sucht.

Wie verhält sich das mit dem "übersteigenden Einkommen" i.Hv. 216,51€?
Was passiert damit? Bzw. Wird das sonst wo angerechnet?

Zitat von: Ellen_Alien am 25. März 2023, 06:26:29Der Änderungsbescheid allein reicht nicht aus. Die Berechnungsbögen muss man sehen. Erst dann kann eingeschätzt werden, ob richtig gerechnet, wo was angerechnet etc.
Da wir heute hinfahren werden und nochmal alles versuchen aufzuklären, werde ich nach den Berechnungsbögen fragen. Wobei ich denke diese werden bei der Betreuerin liegen.

Ich sehe hier aber bisher auch keine falsch Berechnung.


Sheherazade

Zitat von: MoMe am 25. März 2023, 11:03:55Kindergeld, da er 20 Jahre jung ist und einen Ausbildungsplatz sucht.

Was denn jetzt nun?

Zitat von: MoMe am 02. März 2023, 16:10:12Folgender Sachstand:
Mutter und Sohn (23j) leben in einer Wohnung und erhalten vom Jobcenter ihr Geld.
Sohn beginnt zu arbeiten 35h die Woche - Mindestlohn.

Sollte dein Sohn tatsächlich noch kindergeldberechtigt sein, seinen Bedarf aber mit seinem Lohn decken können, wird das Kindergeld bei den Eltern angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ellen_Alien

ZitatWie verhält sich das mit dem "übersteigenden Einkommen" i.Hv. 216,51€?
Normalerweise ist das seines und er darf es behalten und darüber verfügen, wie er möchte.
ZitatSohn tatsächlich noch kindergeldberechtigt sein, seinen Bedarf aber mit seinem Lohn decken können, wird das Kindergeld bei den Eltern angerechnet.
So ist es. Daher hat auch die Mutter freie Verfügung über dieses Geld.
ZitatDie Familienhilfe sagt, daß der Sohn die Mutter mit 900€ + 186€ für Miete unterstützen muss.
Wenn das der gekürzte Betrag ist, dann liegt die Familienhilfe damit falsch.
Er muss der Mutter seine Wohnkosten geben und ansonsten sich hälftig an allen gemeinsamen Kosten beteiligen.
Hälftig da 2 Personen Haushalt.
Die Familienhilfe sollte insofern unterstützen, den genauen Betrag der gemeinsamen Kosten zu ermitteln.
Trotzdem wäre es gut, wenn wir noch nachrechnen könnten und die Berechnungsbögen einsehen könnten.