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Bürgergeld und Erholungsbeihilfe

Begonnen von Hanami, 28. März 2023, 11:15:57

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Ellen_Alien

Zitat von: Sheherazade am 29. März 2023, 14:32:37
Zitat von: Ellen_Alien am 29. März 2023, 14:07:29Trifft keine Aussage darüber, dass der Zuwendende nicht der AG sein könnte.

Richtig, aber dann wären Weihnachts- und Urlaubsgeld von tariflich nicht gebundenen AG auch "Zuwendungen" und kein Arbeitseinkommen, oder?

Es scheint sich um ein für uns vorerst unlösbares Problem zu handeln, wenn schon Gerichte unterschiedlich urteilen (Beitrag#26).
Stimmt. Wäre ich betroffen, würde ich mich deshalb streiten.

Hary

Zitat von: TripleH am 29. März 2023, 14:34:31Gibt es dazu Links? Bei juris sind die Az. nicht zu finden.
Leider nicht. Seltsam ist, dass die betreffenden Aktenzeichen bei beiden fehlen. Also alle Urteile sind z.B Online zu sehen nur genau diese beiden nicht... Keine Ahnung warum. Ich habe jetzt direkt beim Bundesgericht gesucht und beim Landgericht, beide zeigen nichts an. Wenn jemand was findet bitte mal teilen.

Ellen_Alien


Hary

Aus einer Zusammenfassung aus einem kostenpflichtigen Angebot welches ich nutze. Aber ich habe jetzt noch etwas dazu gefunden, da scheinbar nicht alles Online veröffentlicht wird. Aber vielleicht hat jemand diese Quelle oder Zugang dazu:

B 14 AS 15/12 R: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. September 2013, veröffentlicht in der Zeitschrift "Die Sozialgerichtsbarkeit" (DSG) 2014, Seite 140-142.

L 5 AS 1371/16: Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2017, veröffentlicht in der Zeitschrift "Die Sozialgerichtsbarkeit" (DSG) 2018, Seite 186-187.

L 15 AS 256/13: Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Oktober 2013, veröffentlicht in der Zeitschrift "Die Sozialgerichtsbarkeit" (DSG) 2014, Seite 109-110.

Hanami

was kann ich jetzt machen?
hat noch jemand nen guten Rat für mich?

Hary

Ich glaube der einzige gute Ratschlag in diesem Fall wäre mit einem Anwalt zu sprechen. Das kostet dich mit Beratungshilfe auch nichts.

Spring23

Zitat von: Hanami am 30. März 2023, 15:52:54was kann ich jetzt machen?
hat noch jemand nen guten Rat für mich?
bei

Zitat von: Hanami am 30. März 2023, 15:52:54...bekommt eine geringe Summe Bürgergeld.....
Letztes Jahr im Oktober hat sie Erholungsbeihilfe von 156,00 € erhalten und nun will unser Sachbearbeiter dieses Geld anrechnen...
wäre vielleicht durchaus interessant, wie hoch die "geringe Summe" ist und was bei Anrechnung tatsächlich vom Bürgergeld abgezogen wird.

Hanami

Um dagegen anzugehen, ich möchte das Geld von dem ich ja nichts Wichtiges wie Essen kaufen konnte nicht hergeben.

Sie bekommt jeden Monat 70,88€.
Meiner Tochter wird 44,44€ und mir werden 29,52 Euro anrechnet.

Spring23

Zitat von: Hanami am 31. März 2023, 08:28:16Um dagegen anzugehen, ich möchte das Geld von dem ich ja nichts Wichtiges wie Essen kaufen konnte nicht hergeben.
Der Regelsatz ist nicht nur fürs Essen. Für was wurde es ausgegeben? Eventuell verrechnet sich das rechtlich mit anderen Posten. Oder man weist nach, dass das Sonderausgaben waren, die man zweckgebunden tätigen musste. Also erstmal Widerspruch.

Zitat von: Hanami am 31. März 2023, 08:28:16Sie bekommt jeden Monat 70,88€.
Meiner Tochter wird 44,44€ und mir werden 29,52 Euro anrechnet.
Demnach sind es nicht 156 Euro weniger, wie eingangs geschrieben, die einem jetzt fehlen, sondern insgesamt 73,96 Euro. Weniger als die Hälfte. Und Miete und Co sind davon nicht betroffen.

Bei 70 Euro Bürgergeld: Wäre Wohngeld nicht besser für alle, so für die Zukunft?

Hanami

Wohngeld lohnt sich nicht mehr, sind nur noch wenige Monate dann ist sie mit ihrer Ausbildung fertig.

Werde heute einen Widerspruch schreiben und dann seh ich schon was raus kommt.

Spring23

Zitat von: Hanami am 02. April 2023, 10:20:50Wohngeld lohnt sich nicht mehr, sind nur noch wenige Monate dann ist sie mit ihrer Ausbildung fertig.
Glückwunsch! Ja, schade, Wohngeld wäre insofern besser gewesen, als da solche Zuschüsse des AG keine Rolle spielen.

Zitat von: Hanami am 02. April 2023, 10:20:50Werde heute einen Widerspruch schreiben und dann seh ich schon was raus kommt.
Das geht immer.
Und wenn dem nicht stattgegeben wird, fürs eigene Wohlbefinden vielleicht auch nochmals klar machen, dass die Tochter ja einen Bonus hatte, Geld für ihre Erholung nutzen konnte und letztlich nicht 156 Euro, sondern insgesamt 74 Euro nun vom Sozialgeld abgezogen werden. Das ist auch viel, aber eben nicht 156 Euro.