Vom Bürgergeld in die Sozialhilfe, kann ich mich wehren?

Begonnen von KalHirol, 31. März 2023, 12:38:30

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

KalHirol


Ich habe diesen Monat Verlängerung des Bürgergeld beantragt und daraufhin die Antwort bekommen dass mein Antrag an das Sozialamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde (was nebenbei heißt kein Geld am Monatsanfang...)

Ich gehe davon aus dass sich hier auf ein gesundheitliches Gutachten berufen wird was vor Jahren erstellt wurde mit dem ich aber in keinster Weise einverstanden bin.

Während der Covid Zeit, mininmal vor 2 Jahren, wurde ein Gutachten erstellt bei dem ich weder vorgeladen noch befragt wurde, stattdessen wurde nach "Aktenlage" entschieden.
Es gibt überhaupt keine Aktenlage weil ich das letzte mal vor 5 Jahren in Therapie war.
Das Gutachten war also damals schon alt und ist heute umso älter, dennoch wird sich darauf bezogen (laut dem Gutachten weniger als 3h pro Tag arbeitsfähig).

Es ist nicht in meinem Interesse Sozialhilfe zu beziehen und ich habe ja ganz klar Bürgergeld beantragt, mein gesundheitlicher Zustand jetzt ist auch nicht der vor 5+ Jahren.

Kann ich mich gegen diese Schritt wehren und eventuell dagegen klagen?
Was würdet ihr machen?

Fühle mich komplett übergangen und veralbert..


mfg


Sheherazade

Inwieweit hast du dem Jobcenter in den letzten Jahren denn gezeigt, dass du zwischenzeitlich arbeitsfähig geworden bist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: KalHirol am 31. März 2023, 12:38:30Sozialamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde (was nebenbei heißt kein Geld am Monatsanfang...)
Auch das Sozialamt überweist pünktlich zum vorletzten Tag des Vormonats für den kommenden Monat - also auch am 01. des Monats ist Geld zur Verfügung.


Tony Montana

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 14:11:26Auch das Sozialamt überweist pünktlich zum vorletzten Tag des Vormonats für den kommenden Monat - also auch am 01. des Monats ist Geld zur Verfügung.


Ergänzend dazu noch: Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld sind in der Regel gleich hoch.




Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 14:11:26
Zitat von: KalHirol am 31. März 2023, 12:38:30Sozialamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde (was nebenbei heißt kein Geld am Monatsanfang...)
Auch das Sozialamt überweist pünktlich zum vorletzten Tag des Vormonats für den kommenden Monat - also auch am 01. des Monats ist Geld zur Verfügung.


Aber wohl kaum, solange über den Antrag noch nichts beschieden worden ist.

horst

Zitat von: Ratlos am 31. März 2023, 14:11:26Auch das Sozialamt überweist pünktlich zum vorletzten Tag des Vormonats für den kommenden Monat - also auch am 01. des Monats ist Geld zur Verfügung.
ob die auch Jobs vermitteln weiß ich nicht aber der TE wird Arbeiten wollen und Stellenangebote, sinnvolle Maßnahmen, Umschulung was dann ja wegfallen würde, bei dem Fachkräfte Mangel wird jeder gebraucht, der sich fit fühlt und vielleicht auch ist.

Greywolf08

Zitat von: Ellen_Alien am 31. März 2023, 20:09:18Aber wohl kaum, solange über den Antrag noch nichts beschieden worden ist.
Und solange kein Bescheid vom Sozialamt vorliegt muss das JC weiter zahlen.
Frage mich nur, was das JC damit bezweckt. Nach einem Jahr lässt das Sozialamt die Erwerbsfähigkeit prüfen. Spätestens dann würde TE wieder ans JC verwiesen.

Tony Montana

Zitat von: horst am 31. März 2023, 20:23:39ob die auch Jobs vermitteln weiß ich nicht

Vom Sozialamt bekommt man nur Leistungen wenn man entweder nicht mehr arbeitsfähig ist oder nicht arbeiten kann.




PaulHilft

Bis zur Klärung ob du zum Sozialamt darfst, muss das JobCenter Vorleistung zahlen.
Wenn sich danach ergibt, dass du dort einwechselst, bekommt das JC das ganze Geld zurück.

Ottokar

Zitat von: KalHirol am 31. März 2023, 12:38:30Ich habe diesen Monat Verlängerung des Bürgergeld beantragt und daraufhin die Antwort bekommen dass mein Antrag an das Sozialamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wurde (was nebenbei heißt kein Geld am Monatsanfang...)
Sehr ungewöhnlich.
Wärst du nicht mehr erwerbsfähig i.S.d. § 8 SGB II hätte man dir das schon längst mitgeteilt und dich aufgefordert, Grundsicherung/Sozialhilfe beim Sozialamt zu beantragen. Und bis das Sozialamt diese bewilligt, bleibt das JC zuständig.
Ohne genau zu wissen, was hier vom JC in Bezug auf deine Erwerbsfähigkeit und Leistung festgestellt wurde, kann man hier keine Hinweise oder Handlungsempfehlungen geben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Alfonso2412

Guten Tag,

bei mir besteht das gleiche Problem.
Am 15.03.23 habe ich die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Jobcenter bekommen.
Am 24.03.23 folgte die Aufhebung des Bescheides wegen "Wegfall der Erwerbsfähigkeit".
Im Sozialmedizinischen Gutachten vom 08.04.19 stand das ich täglich 6std. und mehr arbeiten kann, mit der Einschränkung
überwiegend sitzend, wegen verschiedener Erkrankungen. Deswegen wundert es mich, das ohne weiteres Gutachten mir jetzt
"Wegfall der Erwerbsfähigkeit" bescheinigt wird. Es fand auch keine Kommunikation in diese Richtung statt.
Das einzigste Problem war, die anhaltende chronische Belastung durch eine Auto Immun Erkrankung, die mich in der Leistungsfähigkeit immer wieder zurück warf. Für den April wurden mir nur 262,93€ überwiesen. Begründung "Anrechnung der vollen Erwerbsminderungsrente"

Akzeptiert das Sozialamt die vom Jobcenter getroffene Entscheidung "Wegfall der Erwerbsfähigkeit" einfach so?
Was soll ich jetzt tun?

Sheherazade

Zitat von: Alfonso2412 am 03. April 2023, 09:29:15Begründung "Anrechnung der vollen Erwerbsminderungsrente"

Den Rentenbescheid hast du schon erhalten?

ZitatWas soll ich jetzt tun?

Dann umgehend Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alfonso2412

Zitat von: Sheherazade am 03. April 2023, 09:39:49
Zitat von: Alfonso2412 am 03. April 2023, 09:29:15Begründung "Anrechnung der vollen Erwerbsminderungsrente"

Den Rentenbescheid hast du schon erhalten?

ZitatWas soll ich jetzt tun?

Dann umgehend Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.

Bis jetzt habe ich nur die Aufhebung des Bescheides und die Aufforderung mich ans Sozialamt zu wenden.
Es waren 4 Briefe aber ein Rentenbescheid war nicht dabei.

Im Schreiben steht Unter Abwägung aller Gesichtspunkte, bin ich zu der Entscheidung gekommen, Sie zur Beantragung vorrangiger Leistung aufzufordern.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ottokar

Leistungen nach SGB XII sind niemals vorrangig.
Das Vorrangprinzip setzt voraus, das dem Grunde nach Anspruch auf beide Leistungen besteht.
Da sich Leistungen nach SGB II und SGB XII gegenseitig ausschließen (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 21 SGB XII), kann hier jedoch immer nur Anspruch auf eine Leistung bestehen, aber niemals auf beide. Das JC kann somit die Leistung nicht ablehnen/einstellen mit der Begründung, es sei ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen des SGB XII zu prüfen.
Ob hier Anspruch auf Leistungen des SGB XII besteht, ist zudem vollkommen unklar. Auch aus dem Aufhebungsbescheid geht nicht hervor, warum der Anspruch auf Bürgergeld entfallen sein und stattdessen Anspruch auf Leistung des SGB XII bestehen soll.
Ich würde hier wie folgt vorgehen:

1. Beim JC:
Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid mit der Begründung, dass diesem Bescheid die lt. Gesetz erforderliche Begründung fehlt, warum der Anspruch auf Bürgergeld entfallen sein und stattdessen Anspruch auf Leistung des SGB XII bestehen soll.
Außerdem Antrag stellen auf vorläufige Weiterzahlung der Leistung gemäß § 43 SGB I.

2. Beim Sozialamt: Antrag auf Leistungen des SGB XII stellen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Alfonso2412

Zitat von: Ottokar am 03. April 2023, 10:44:33Leistungen nach SGB XII sind niemals vorrangig.
Das Vorrangprinzip setzt voraus, das dem Grunde nach Anspruch auf beide Leistungen besteht.
Da sich Leistungen nach SGB II und SGB XII gegenseitig ausschließen (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 21 SGB XII), kann hier jedoch immer nur Anspruch auf eine Leistung bestehen, aber niemals auf beide. Das JC kann somit die Leistung nicht ablehnen/einstellen mit der Begründung, es sei ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen des SGB XII zu prüfen.
Ob hier Anspruch auf Leistungen des SGB XII besteht, ist zudem vollkommen unklar. Auch aus dem Aufhebungsbescheid geht nicht hervor, warum der Anspruch auf Bürgergeld entfallen sein und stattdessen Anspruch auf Leistung des SGB XII bestehen soll.
Ich würde hier wie folgt vorgehen:

1. Beim JC:
Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid mit der Begründung, dass diesem Bescheid die lt. Gesetz erforderliche Begründung fehlt, warum der Anspruch auf Bürgergeld entfallen sein und stattdessen Anspruch auf Leistung des SGB XII bestehen soll.
Außerdem Antrag stellen auf vorläufige Weiterzahlung der Leistung gemäß § 43 SGB I.

2. Beim Sozialamt: Antrag auf Leistungen des SGB XII stellen.

Sie Argumentieren mit dem Wegfall der Erwerbsfähigkeit, obwohl kein neues Gutachten dies bestätigt. Das ärztliche Gutachten von 2019 bescheinigte mir ja noch die Erwerbsfähigkeit. Deswegen war ich jetzt verblüfft über die Aufhebung des Bürgergeldbescheides.
Demnach müsste die Jobcenter Mitarbeiterin das Recht haben ohne weitere Prüfung mir die Erwerbsfähigkeit zu entziehen und mich ans Sozialamt zu verweisen. Sie schreiben auch wenn ich nicht selber den Antrag beim Sozialamt stelle, tut es das Jobcenter für mich.