Unberechtigte Unterlagenanforderung

Begonnen von Jondalarus, 01. Februar 2026, 19:13:52

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Jondalarus

Hallo zusammen. Ich habe ein kleines Problem.
Und zwar hat meine Frau Bürgergeld beantragt. Ich selbst beziehe jetzt nach langer Krankheit und Aussteuerung bei der Krankenkasse ALG1. Ich habe aber derzeit noch keinen Bescheit, da ich da noch auf die Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse warte. Da meine Frau ja jetzt Bürgergeld beziehen muss, bin ich als Ehepartner mit in der BG( Bedarfsgemeinschaft). Nun fordert das Sozialzentrum von mir einige Unterlagen, die ihnen gar nicht zustehen.
1.) Eine Bescheinigung über die Aussteuerung bei der Krankenkasse
2.) Einen Profilbogen, in denen ich angeben soll, ob und wie weit ich vermittlungsfähig bin, welche Gesundheitlichen Einschränkungen ich habe, ob ich schon eine Stellenzusage habe usw. Dieser Profilbogen ist, denke ich mal nur für Antragsteller.
3.) Eine Bescheinigung der Mitgliedschaft der Krankenkasse, so wie die Vorlage der Krankenkassenkarte. Ich bin über die Agentur für Arbeit Krankenversichert, und unterstehe der Agentur für Arbeit, und nicht dem Jobcenter/ Sozialzentrum, wie es sich bei uns nennt.
Das gleiche Fordern sie von unserer Tochter, die Berufstätig ist, ein eigenes Einkommen hat und selbst nicht Hilfsbedürftig ist. Sie hat bei uns ein Zimmer gemietet, und zahlt dafür 250,-€ Unkostenbeteiligung. Nun will das Sozialzentrum sie in die BG nehmen, obwohl sie selbst nicht Hilfsbedürftig ist. Sie bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst und wir unterstützen sie auch nicht.
Trotzdem soll sie Unterlagen wie Kontoauszüge Krankenversicherung inkl. Versichertenkarte usw Vorlegen. Sie hat schon ihren Arbeitsvertrag und die letzten Verdienstabrechnungen vorgelegt. Trotzdem beharrt die Behörde darauf, sie wäre in eine Bedarfsgemeinschaft.

Sheherazade

Deine Frau hat jetzt Bürgergeld beantragt, weil du kein Einkommen mehr hast? Wie alt ist eure Tochter?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Du hast da einen kleinen Denkfehler.
Ihr seit verheiratet (BG). Das heißt ihr beantragt Leistungen, nicht nur deine Frau.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Birgit63

Deine Tochter braucht ihre Unterlagen nicht offen legen. Du hingegen schon. Du bist ein Teil der BG.

Hary

Zitat von: Jondalarus am 01. Februar 2026, 19:13:52Nun fordert das Sozialzentrum von mir einige Unterlagen, die ihnen gar nicht zustehen.
Das ist vollkommen korrekt, ihr seid verheiratet und daher eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr seid euch gegenseitig Verpflichtet und nicht sie beantragt Bürgergeld, sondern IHR beantragt es. Du wirst also mitwirken müssen, oder EUER Antrag wird kein Erfolg haben.

Eure Tochter sollte nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein, wobei das komplizierter sein kann wenn sie bei euch im Haushalt wohnt. Aber da müssen andere was sagen.

Jondalarus

So, war jetzt beim Anwalt. Ich bin zwar in einer BG, aber unterstehe vorrangig dem Arbeitsamt nach SGB 3, und nicht dem Sozialzentrum nach SGB 2. Den Profilbogen brauche ich nicht ausfüllen, da die Agentur für Arbeit noch prüft, in wieweit ich noch Arbeitsfähig bin. Ich bekomme derzeit ALG 1, und bin nicht Mittellos. Und meine Tochter ist komplett raus aus der BG, sondern Höchstens noch in einer WG. Sie braucht auch keine Unterlagen abgeben. Soweit der Stand der Dinge!

Ottokar

Das ist so leider nicht ganz korrekt.

Zumindest du und deine Frau bilden eine BG, damit seid ihr beide zur Auskunft und Mitwirkung gegenüber dem JC verpflichtet. Das bei dir für die Vermittlung die AfA zuständig ist, ändert daran nichts. Lediglich der Profilbogen wird deshalb hier nicht benötigt.
Gemäß § 38 SGB II hat deine Frau für alle BG-Mitglieder Bürgergeld beantragt. Du bist im SGB II deiner Frau auch unterhaltspflichtig.
Deshalb wird dein ALG I beim Bürgergeld auch gemäß der Bedarfsanteilsmethode hälftig bei euch beiden als Einkommen angerechnet.

Die Tochter gehört nur dann zu eurer BG, wenn sie noch keine 25 ist UND ihren SGB II-Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Ist sie unter 25, kann aber ihren SGB II-Bedarf aus eigenem Einkommen decken, oder will kein Bürgergeld beziehen, sollte sie unverzüglich gegenüber dem JC schriftlich der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II widersprechen und erklären, dass sie keinen Antrag auf Bürgergeld stellt. Damit gibt es auch keine Rechtsgrundlage (mehr) für Datenerhebungen bei oder über die Tochter.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


JensM1

Falls deine Tochter Einkommen aus Berufsausbildung hat, gelten sehr hohe Freibeträge. Ansonsten wäre ihr Bedarf - wenn die 250 Euro ca. 1/3 euer tatsächlichen Kosten der Unterkunft ohne Strom, Internet etc. sind - 451,00 Euro + 250,00 Euro = 701,00 Euro. Sie müsste über 1000,00 Euro Netto aus normaler Beschäftigung verdienen, um keinen Anspruch zu haben. Bei Ausbildung müsste ich rechnen, so nur als Hausnummer ca.  1450,00 Euro Netto, wenn ihr für sie Kindergeld bekommt.

Ansonsten kann sie natürlich auf Leistungen verzichten, aber warum sollte sie das. Mit Restanspruch monatlich den Restanspruch und 25 Euro Sofortzuschlag on top.

Denke alles andere wurde schon ausführlich und korrekt beschrieben.