Ausbildung meiner Tochter beim JC anmelden

Begonnen von TK200780, 01. April 2023, 12:21:28

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Sheherazade

Zitat von: JensM1 am 17. Mai 2023, 17:46:26Azubis haben keinen Anspruch auf BAföG

Aber u. U. auf BAB = Berufsausbildungsbeihilfe und die wird seit 2016 sogar explizit erwähnt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatAber u. U. auf BAB = Berufsausbildungsbeihilfe und die wird seit 2016 sogar explizit erwähnt.

BAB ist lediglich eine vorrangige Leistung nach § 12a SGB II, stellt aber kein Ausschlusskriterium nach § 7 Abs. 5 SGB II dar. Und wurde meiner Erinnerung nach mit dem 9. Änderungsgesetz nicht erwähnt, sondern als vorheriger "Sondertatbestand" gestrichen.

TK200780

Vielen Dank für die Infos

Was den Anspruch für Azubis außerhalb des elterlichen Haushalts angeht, so ist mir das eigentlich ziemlich Wurscht, da dies sowieso nicht zutrifft.
Meine Tochter bleibt definitiv bis Ende der Ausbildung in unserem Haushalt.

Ich habe den Widerspruch nun fertig geschrieben und die korrekte Berechnung nochmal beigefügt mit Verweis auf diverse Infoseiten (unter anderem auch bei der Bundesregierung).

Was den Zeitraumbeginn angeht:
Ich bin da irgendwie anderer Meinung.
Wenn ich am 31. Juli das Bürgergeld für den Monat August bekomme, das Gehalt jedoch erst am 31. August, dann hänge ich 31 Tage hinterher.
Sprich unser Bürgergeldanspruch und das damit verbundene Existenzminimum wäre somit geringer und würde damit zu einer Unterdeckung für 31 Tage führen.
Ich kann schließlich kein Geld ausgeben was ich noch nicht habe.
Und wenn das Gehalt am 31. August kommt, dann würde es zeitgleich mit dem Bürgergeld für September kommen und damit sollte die Berechnung erst ab September gelten.
Alles andere wäre meiner Meinung nach kompletter Unsinn.
Das habe ich auch nochmal genau geschildert.
Mal schauen was die Dame nun dazu sagt.

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 18. Mai 2023, 03:24:26Was den Zeitraumbeginn angeht:
Ich bin da irgendwie anderer Meinung.

Das ist aber nunmal keine Meinung sondern Gesetz. Was im Anspruchsmonat an regelmäßigen Einkünften (Lohn, Gehalt, Kindergeld, Elterngeld) zufließt, wird auch in diesem Monat angerechnet, egal ob es am 1. oder 10. oder 30./31. zufließt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TK200780

Wie das aktuell vom Gesetzgeber her geregelt ist, das kann ich nicht genau sagen.
Aber es war definitiv mal anders.

Das weiß ich aus eigener Erfahrung, als ich zuletzt gearbeitet hatte.
Da war ich auch vorher beim JC gemeldet. Damals war ich ab. November wieder in einer Beschäftigung und bekam mein erstes Gehalt am 30. Nov.
Die Dame die mich damals beraten hatte, hat dann auch gemeint ich bräuchte ab 1. Nov. kein Geld mehr vom Amt.
Damals bedeutete das den kompletten Wegfall der Bezüge.
Ich habe die Dame dann mal gefragt von was ich denn von 1.-30. November leben soll wenn mein Gehalt erst Ende des Monats kommt.
Darauhin bekam ich am 31. Okt. nochmal das Geld vom JC und erst danach keine Zahlung mehr.

Wie schon gesagt. Die Rechtslage aktuell kenne ich nicht. Ich bin einfach ein logisch denkender Mensch und de Facto würde das so gar nicht funktionieren denn dann wären ja tausende von Menschen die aus der Arbeitslosigkeit rauskommen in eine Beschäftigung, beim Übergang einen vollen Monat ohne Geld.
Das kann eigentlich so nicht funktionieren. Denn in der Regel haben solche Menschen weder Rücklagen, noch erhalten sie einen Kredit bei der Bank (ohne festes Gehalt kein Kredit), aber haben neben ihren Kosten für Lebensmittel auch laufende Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen etc.
Das macht so überhaupt keinen Sinn wenn das wirklich so wäre wie du sagst (was nicht heißen soll das es so ist, denn so viele Dinge in diesem Land machen keinen Sinn).

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 18. Mai 2023, 10:29:27Wie das aktuell vom Gesetzgeber her geregelt ist, das kann ich nicht genau sagen.
Aber es war definitiv mal anders.

Eigentlich nicht, das Zuflussprinzip gibt es seit Anbeginn von ALGII, also seit 2005.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzer Rolle

Dann hast du einfach Glück gehabt, denn rechtlich hätte der Lohn vom 30. Auf den Zuflussmonat angerechnet werden müssen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit eines Darlehens, das während der Erwerbstätigkeit im Raten zurück gezahlt wird.

Wenn man in den Bürgergeldbezug rutscht (außer Kinder) hatte man doch vorher ein Einkommen,Lohn, Alg I, Rente... Das fließt alles Ende des Monats zu, sodass am Beginn eine doppelte Zahlung erfolgt. Aber die Kohle ist dann so schnell ausgegeben, dass bei Arbeitsaufnahme gejammert wird.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Hartzer Rolle am 18. Mai 2023, 10:53:16Aber die Kohle ist dann so schnell ausgegeben, dass bei Arbeitsaufnahme gejammert wird.


Das ist nicht ganz so einfach.
Wenn man arbeitslos wird, hat man heute (vor vielen Jahren war das noch etwas anders) oft sehr wenig ALGI, oft stockt man da bereits mit Bürgergeld auf. Bleibt man länger in Bezug, verbraucht man das "angesparte" oft für eine neue WaMa oder ähnliche unvorhergesehene Dinge.

Ausserdem: Da der (aller)erste Lohn, sobald man arbeitet, eben meist erst Ende des Monats kommt, muss dieser Monat auch erstmal finanziert werden. Vorher hatte man vielleicht Azubi- Geld, was oft nicht so üppig ist. Also leiht man sich für diesen ersten Monat was, und das zahlt man auch zurück, vielleicht mit dem letzten Lohn.
Für mich ist diese Rechnerei eine absolute Milchmädchenrechnung, weil es kaum so funktioniert, wie Du es schilderst.
Je nachdem auch, wieviele Jahre immer zwischendurch vergehen.

Ich bin nach wie vor überzeugt, würde es für den ersten Monat noch Geld geben, nicht als Darlehen, würde sich mancher leichter aufraffen können, einen Job anzunehmen. Dieser erste Monat ist ein riesiges finanzielles Problem für alle, die es nicht so diszipliniert wie Du schaffen, aus welchen Gründen auch immer, das letzte Gehalt auf der Seite zu halten für den Wiedereinstieg.

Nicht jeder wird aus einem VZ-Job heraus arbeitslos, das sollte ebenso bedacht werden. 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Leeres Portemonnaie

... zumal das ALGI auch erst am Monatsende kommt ...
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hartzer Rolle

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Mai 2023, 05:49:48... zumal das ALGI auch erst am Monatsende kommt ...
Genau, ALG I kommt, wie Lohn, Ende des Monats. Bürgergeld am Anfang,  daher Doppelzahlung zu Beginn des Bezuges. Am Ende dann über die Lücke jammern ist zumindest fraglich

180

Statt nur mit wirkungslosen Sanktionen zu bestrafen, könnte man auch finanzielle Anreize schaffen. Die Leistungen für den 1. Monat könnte man als Darlehen gewähren. Wer es schafft den Job mindestens 2/3/4 Monate zu behalten, muss das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.

Hartzer Rolle

Zitat von: lappa am 19. Mai 2023, 09:49:28Statt nur mit wirkungslosen Sanktionen zu bestrafen, könnte man auch finanzielle Anreize schaffen. Die Leistungen für den 1. Monat könnte man als Darlehen gewähren. Wer es schafft den Job mindestens 2/3/4 Monate zu behalten, muss das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
Fehler siehst du selber?
Ein Darlehen ist per Definition eine Leihgabe..
Diese Möglichkeit besteht schon. Für den 1. Monat in Beschäftigung, muss zurück gezahlt werden.

Ist der Job innerhalb der Probezeit eeg, gab es doppelt Kohle, toller Anreiz :ironie:

TK200780

Hi

Ich muss Leeres Portmonnaie leider Recht geben.
So einfach funktioniert es in der Realität nunmal nicht.
Und in unserem Fall ist es ja noch viel schwieriger.
Denn wir bekommen Ende Juli das Bürgergeld für August und das wird uns ja bereits gemindert.
Damit müssen wir aber dennoch einen vollen Monat leben und damit unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminum klarkommen.
Selbst mit einem Darlehen hängt man de Facto doch trotzdem immer einen Monat lang hinterher.
Für mich ergibt das absolut keinen logischen Sinn.

Wie schon erwähnt wurde, sind Ersparnisse bei Arbeitslosen Menschen, welche längere Zeit aus welchen Gründen auch immer arbeitslos sind, kaum noch vorhanden. So ist man zu einem Darlehen gezwungen oder anders gesagt, muss de Facto einen vollen Monat auf Pump leben. Was ist das bitte für ne hirnrissige Regelung? Das ist doch kompletter Bullshit.

Also wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat, gehört in die Klapsmühle.

Sheherazade

Zitat von: TK200780 am 19. Mai 2023, 12:37:00Also wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat, gehört in die Klapsmühle.

Du meinst die Vorauszahlung von ALGII? Das war zu Anfang so gar nicht geplant, aber ich meine mich zu erinnern, dass so 2004 rum die (erwerbsfähigen) Sozialhilfeempfänger (die dann ALGII bekommen sollten) auf die Barrikaden gingen, weil die damals schon im voraus Leistungen erhalten haben und das auch beibehalten wollten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TK200780

Nein ich meine denn Blödsinn das Gehalt welches am Ende des Monats ausgezahlt wird, am Anfang des Monats schon mit berechnet und berücksichtigt wird.
Ich kann kein Geld ausgeben was ich nicht habe.
Das wissen schon Kindergartenkinder wenn sie ihr Taschengeld schon ausgegeben haben, dann gibts am Ende des Monats keinen Lolly mehr......
Das Geld kommt nunmal erst am Ende des Monats. Ich kann nicht in den Edeka gehen und sagen, gib mir mal Wurst und Brot ich bezahl dann Ende des Monats.
Das ist nunmal ein Fakt.
Aber genau so plant das JC offenbar.