Ausbildung meiner Tochter beim JC anmelden

Begonnen von TK200780, 01. April 2023, 12:21:28

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TK200780

Hallo Leute
 
Meine Tochter wird im Sommer eine Ausbildung beginnen.
Allerdings steht noch nicht so ganz fest ob sie dann eine eigene Wohnung mit eigenem Haushalt bezieht oder nicht.
Da stellen sich uns nun ein paar Fragen:
1. wie ist es wenn unsere Tochter in unserer Wohnung und unserem Haushalb bleibt?
Wieviel Geld wird dann abgezogen/angerechnet? (ihr Bruttolohn wird 1167 Euro sein).
2. Wie ist es wenn meine Tochter auszieht und in ihre eigene Wohnung zieht.
Da wäre die Frage nach dem Kindergeld.
Wird das dann weiter auf mein Konto gezahlt und wie wird das dann berechnet?
Denn derzeit wird das ja bei meiner Tochter zumindest teilweise aufs Bürgergeld angerechnet.
Oder wird es an meine Tochter überwiesen und bekommt sie das dann vollständig egal wieviel sie selbst verdient?
3. Und ob ich sie dann einfach beim Jobcenter abmelden kann und fertig, oder ob ich dem Jobcenter da auch alle Unterlagen bezüglich Ausbildungsvertrag und neue Adresse mitteilen muss etc.?
Denn wenn meine Tochter in eine eigene Wohnung zieht und diese vom Ausbildungsgehalt bezahlen kann (evtl. bei meinen Eltern wo sie nur Wasser und Strom zahlen müsste) dann geht das, das JC ja eigentlich nix an, oder?
 
Denn uns stellt sich die Frage wo uns weniger finanzielle Einbußen (insgesamt betrachtet) entstehen?
Wenn ich das richtig verstanden habe dann darf meine Tochter im Falle das sie bei uns wohnen bleibt, 520,- Euro Freibetrag behalten.
Darüber hinaus dann noch 20%.
Heißt also bei einem Bruttogehalt von 1167,- Euro wären noch 647 Euro von denen meine Tochter 20% also nochmal 129,40 Euro behalten.
Somit dürfte meine Tochter 649,40 Euro behalten, ist das soweit korrekt?
 
Denn die Überlegung war wie es wäre wenn meine Tochter eine eigene Wohnung bzw. in eine WG zieht.
Denn sie wird als Azubi wohl etwa 900 Euro netto bekommen und das wären ja dann knapp 250 Euro mehr als wenn sie mit Abzügen bei uns bleiben würde.
In einer 3er WG wäre natürlich wiederum ein Drittel der Miete fällig welche dann wieder vom Gehalt abgehen würde. So wäre es letztlich etwa das gleiche was übrig bleibt.
Oder wie erwähnt bei ihren Großeltern wo dann keine Miete anfällt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Gruß Timo

Sheherazade

Deine Tochter darf sogar alles von ihrem Ausbildungsentgelt behalten, sie wird voraussichtlich nur keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, also kein Regelsatz und keine anteilige Miete mehr für sie in eurem Leistungsbescheid. Ggf. wird das Kindergeld ganz oder teilweise bei euch angerechnet, wenn sie es nicht zur Bedarfsdeckung braucht.

Wenn sie auszieht, weist ihr dem Jobcenter nur nach, dass ihr das Kindergeld an sie weiterleitet, dann wird es bei euch nicht angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: TK200780 am 01. April 2023, 12:21:28Wenn ich das richtig verstanden habe dann darf meine Tochter im Falle das sie bei uns wohnen bleibt, 520,- Euro Freibetrag behalten.
Darüber hinaus dann noch 20%.
Heißt also bei einem Bruttogehalt von 1167,- Euro wären noch 647 Euro von denen meine Tochter 20% also nochmal 129,40 Euro behalten.
Somit dürfte meine Tochter 649,40 Euro behalten, ist das soweit korrekt?
nicht ganz. Sie darf alles behalten. Es kommt darauf an, ob mit der Verrechnung noch was bleibt, was sie an Bürgergeld erhalten kann, wenn sie möchte.

Zitat von: TK200780 am 01. April 2023, 12:21:28Denn die Überlegung war wie es wäre wenn meine Tochter eine eigene Wohnung bzw. in eine WG zieht.
Denn sie wird als Azubi wohl etwa 900 Euro netto bekommen und das wären ja dann knapp 250 Euro mehr als wenn sie mit Abzügen bei uns bleiben würde.

das kann nicht sein.
Man hat mit Bürgergeld nicht weniger, sondern mehr, vorausgesetzt, es steht einem weiter welches zu, weil noch ein Bedarf bleibt.

Weil dann wird ja unter Abzug des Freibetrags was dazu gezahlt. Ohne diesen Freibetrag hätte man
Lohn-Differenz zum vollen Satz Bürgergeld= Rest, den man eventuell noch bekommt
So ist es es
Lohn-Freibetrag-Differenz zum Bürgergeld= Rest, den man vielleicht bekommt. Das ist immer mehr als das vorher genannte, was man am Ende zur Verfügung hat.

Zitat von: TK200780 am 01. April 2023, 12:21:28In einer 3er WG wäre natürlich wiederum ein Drittel der Miete fällig welche dann wieder vom Gehalt abgehen würde. So wäre es letztlich etwa das gleiche was übrig bleibt.t
Oder Berechtigung zum Wohngeld, was ein Zuschuss ohne weitere Verpflichtungen ist

Zitat von: TK200780 am 01. April 2023, 12:21:28Oder wie erwähnt bei ihren Großeltern wo dann keine Miete anfällt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Timo
Großeltern und raus aus dem Bezug ergibt die größte Summe, die sie zur Verfügung hätte.

Spring23

Sorry, da fehlt was im letzten Satz
Großeltern, wenn sie raus aus dem Bezug ist, ergibt die größte Summe, die sie zur Verfügung hätte.
So lange sie Bezug hat, hat sie damit immer mehr als ohne. Auch wenn sie zu den Großeltern zieht (wenn sie dort als eigene BG läuft)
Wenn ohne Bezug reicht, eventuell mit Wohngeld (so Miete anfällt) lebt es sich einfacher

Hartzer Rolle

Mit eigenem Haushalt muss sie erstmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vor Bürgergeld beantragen, da vorrangige Leistung

TK200780

Hallo Leute

Zunächst einmal danke für eure Antworten.
Ich bin jedoch ein wenig verwirrt.

Also auf der Seite der Caritas steht beispielsweise folgendes:
Wenn du unter 25 Jahre alt bist, darfst du dein Ausbildungsgehalt bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) komplett für dich behalten. Verdienst du zwischen 520 und 1.000 Euro, darfst du davon nochmal 20 Prozent behalten. Verdienst du bis zu 1.200 Euro, darfst du nochmal zehn Prozent davon behalten. Das gleiche gilt für Schüler- und Studierenden-Jobs außerhalb der Ferien.

Das würde doch bedeuten wenn meine Tochter in meiner BG wohnen bleibt und wir von 900 Euro netto ausgehen (weiß ja nicht ob brutto oder netto beim JC berechnet wird, aber für das Beispiel ist das auch wurscht), würden von 520,- Euro bis zu den 900,- Euro noch 380 Euro angerechnet werden bzw. davon blieben noch 20% also in diesem Beispiel noch 76,- Euro.
Somit würde man uns 304 Euro abziehen.
Oder wenn man vom Brutto ausgeht, dann eben mit 1167 Euro berechnet.
Oder sehe ich das jetzt falsch?
Sprich was meine Tochter über 520 Euro mehr verdient, wird uns abgezogen sofern wir in einer BG bleiben.

Also nur mal als Beispiel:
Meine Frau und ich bekommen derzeit je 451,- Euro und meine Tochter 402,- Euro Bürgergeld.
Macht zusammen 1304,- Euro
Wenn meine Tochter nun bei uns bleibt dann würde sie 900,- Euro netto bekommen und wir würden die 902,- Euro für uns bekommen und von den 402,- Euro würden dann 304,- Euro abgezogen (sofern man da mit dem Nettowert rechnet).
Sprich wir hätten noch 902,- Euro für uns und 98,- Euro die nicht bei meiner Tochter abgezogen werden.
Somit wären es 1000,- Euro und das Ausbildungsgehalt was dann 1900,- Euro wären.
Ist das so korrekt?

Oder würden die 402,- Euro wegfallen und man würde die 304,- Euro bei unseren 902,- Euro abziehen?
Das würde ja aber keinen Sinn machen denn so würde ja am Ende im Gesamten kaum mehr dabei rauskommen (wären dann statt 1304,- insgesamt 1498,- Euro und somit kaum mehr als vorher.

Und nun wenn sie in einen eigenen Haushalt zieht:
Dann wäre sie aus unserer BG raus.
Somit würden wir dann definitiv nur noch unsere 902,- Euro bekommen und meine Tochter ihre 900,- Euro und somit der Gesamtbetrag mit 1802,- Euro geringer als wenn sie bei uns bleibt, oder?

Also wenn ich das so richtig verstanden habe wäre es vom gesamt finanziellen her am sinnvollsten sie bleibt während der Ausbildung bei uns wohnen, da wir dann mit unserer BG am meisten Geld zur Verfügung haben und meine Tochter ja dann auch keine Mehrkosten für Wasser, Strom oder evtl. Miete hat (welche bei der Oma nicht anfallen würde aber dies halt nur mal als Beispiel damit ich das alles auch verstehe).

Hartzer Rolle

Ich habe den Zahlenwust nicht ganz durchblickt, aber...

Deine Tochte hat Bedarf von
402 Bürgergeld + 1/3 Miete oder seid ihr mehr?
Ca. 650 Bedarf

Sie verdient 1.167 Brutto und 900 Netto.
Der Freibetrag errechnet sich vom Brutto und wird vom Netto abgezogen
520 + 0,2x480 + 0,1x167 = 632,7 frei
900-FB= 267,30 werden angerechnet

650 Bedarf  - 267,30 Erwerbseinkommen- 250 Kindegeld = Restbedarf für Tochter 132,70

Sie würde also trotz Ausbildungsgehalt noch einen Rest vom Jobcenter bekommen.
Ob ihr euch besser oder schlechter steht, darf ja wohl nicht zur Debatte stehen, wenn die Tochter eine Ausbildung machen möchte.

TK200780

Hi

Super jetzt habe ich es verstanden.
Vielen Dank.

Ne natürlich geht es nicht darum ob es Sinn macht ne Ausbildung zu machen oder sowas.
Das steht keineswegs zur Debatte.

Es ging vielmehr darum Bescheid zu wissen damit mir das JC nicht irgendeinen Unsinn erzählt, was ja auch mal vorkommt.
Und es war halt die Idee ob es Sinn macht sie schonmal in einen eigenen Haushalt zu bringen (ggf. mit Unterstützung der Oma).
Aber im Grunde ist es mir auch lieber wenn sie vorerst bei uns bleibt.
Denn so kann sie sich voll auf ihre Ausbildung konzentrieren und hat keine anderen Sorgen und Dinge zu erledigen. Außerdem ist es so natürlich auch einfacher sich in Sachen Auto abzusprechen, da sie auch noch kein eigenes besitzt. Das wäre halt auch so ein Faktor gewesen den man hätte abwägen müssen, weshalb mich das ganze halt auch noch interessiert hat.

Aber gut, nun weiß ich Bescheid.
Vielen lieben Dank und ein schönes WE.

Leeres Portemonnaie

#6 Die Berechnung kann ich nicht nachvollziehen.

Als mein Sohn was über 800-, € netto Ausbildungsgeld bekam, war er aus dem Bezug raus und ein Rest vom Kindergeld wurde sogar noch bei mir angerechnet.
Wer 900-, € auf die Hand bekommt bei 650-, € Bedarf, da wird nix mehr gerechnet, da ist man weg vom Bürgergeld.  :scratch:   

Antwort #1 sagt alles.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quinky

Leeres Portemonnaie:
Deine Rechnung stimmt, ABER
die hier angesprochene Tochter wird im Sommer 2023 die Ausbildung beginnen.
Bei Azubis wird ab 1.7.23 eine völlig andere Freibetragsrechnung vorgenommen als bisher, das ist der Unterschied.
Bisher waren für Azubis 100€ Grundfreibetrag plus Selbstbehalt
ab 1.7.23 sind für Azubis 520€ Grundfreibetrag plus Selbstbehalt, d.h. 420€ MEHR, da restliche Bedingungen bleiben.
Das was "Harzer Roller" gerechnet hat stimmt ab 1.7.23
Ernie

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Quinky am 02. April 2023, 21:50:06Das was "Harzer Roller" gerechnet hat stimmt ab 1.7.23
Ernie


Ok, vielen Dank.  :smile:

Da würde ich die Tochter lieber ausziehen lassen, dann hätte sie ihre 900,-€ plus Kindergeld.  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

TK200780

Hi Leute

Ich hab nochmal ne andere Frage.
Und zwar betrifft diese nun meinen Neffen.
Der befindet sich derzeit bereits in einer Ausbildung.
Außerdem hat er eine Freundin die ebenfalls ein Lehrlingsgehalt bekommt.
Nun ist sie schwanger (bissel früh und nicht gerade clever geplant aber ist ne andere Geschichte).
Also sind die beiden nun zusammen in eine Wohnung gezogen.

Nun zu meiner Frage:
Gilt hier die gleiche Rechnung wie bei meiner Tochter?
Sprich wenn mein Neffe Bürgergeld beantragt, darf er dann 520 Euro + 20% etc. von seinem Lehrlingsgehalt behalten?
Dann wäre meine Rechnung wie folgt:
Er Brutto 800 Netto 695
Sie Brutto 1048 Netto 837
Miete, Wasser, Strom 670 Euro
Bedarf wäre also 335,- Euro Miete etc. + 451 Euro pro Person und damit 786 Euro Bedarf pro Person.

Daraus schließe ich folgendes:
Er: 520 + 0,2x280 = 576 frei
695 - 576 = 119 werden angerechnet.
Bedarf: 786 - 119 - 250 = 417 Euro.

Sie: 520 + 0,2x480 + 0,1x48 = 620,8 frei
837 - 620,8 = 216,20 werden angerechnet.
Bedarf: 786 - 216,20 - 250 = 319,80 Euro.

Somit müssten die beiden nach dem Bürgergeldantrag vom Jobcenter noch 736,80 Euro zu ihren Gehältern dazu bekommen bis das Kind in einem halben Jahr kommt, oder?

Oder gilt hier eine andere Berechnung wie wenn die Azubis bei den Eltern leben?
Der einzige Unterschied ist hier doch nur das wir bei 451 Euro statt ei 402 Euro Grundbedarf sind, oder?

Gruß

Hartzer Rolle

Zunächst mal sich um vorrangige Leustung wie Berufsausbildungsbeihilfe kümmern.
Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen,  es sei denn Heizstrom und die Änderungen gelten erst ab Juli.

TK200780

Hi

Ja bis Juli gilt noch die 100 Euro Freigrenze.
Aber grundsätzlich wäre meine Rechnung korrekt, oder?
Oder gilt das nur für neu angefangene Ausbildung welche nach dem 1. Juli 2023 beginnt?

Berufsausbildungshilfe kenne ich jetzt gar nicht.
Hab mich mal kurz reingelesen.
Da heißt es 421 Euro Grundbedarf und 360 Euro für Unterkunft.
Somit Gesamtbedarf 781 Euro.
Im Gegenzug wird das Gehalt voll angerechnet.
Das würde also bedeuten das die beiden einen gemeinsamen Bedarf von 1562 Euro hätten.
Das wären ganze 30 Euro mehr als das derzeitige Nettoeinkommen der beiden.
Wäre der Aufwand und das Gezanke mit dem JC nicht wert.
Oder ist hier der Freibetrag auch auf 520,- Euro aufgestockt ab dem 1. Juli?

Sheherazade

Bekommen der Neffe und seine Freundin kein Kindergeld?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"