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Selbstständigkeit & Grundsicherung (2020): Krankenkassenbeiträge nachgefordert

Begonnen von kschuhmacher, 18. April 2023, 22:05:04

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kschuhmacher

Hi,

ich habe einen Brief der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, in der ich als Selbstständiger freiwillig versichert bin. In dem Brief wurde um den Steuerbescheid 2020 gebeten. Im Jahr 2020 begann die Corona-Pandemie, die Selbstständigkeit war schwierig. Ab Juni 2020 bezog ich dann die Grundsicherung durch den vereinfachten Zugang für Selbstständige. Ich konnte also meine Selbstständigkeit weiterhin in Vollzeit fortführen. In den restlichen Monaten 2020 verdiente ich nur noch wenig auf selbstständiger Basis, so das ich in dieser Zeit auch abzüglich betrieblicher notwendiger Ausgaben nicht über 100 Euro Zuverdienst pro Monat kam.

Der Gesamtbetrag meiner Einkünfte betrug in diesem Jahr 7.561 Euro.

Nun habe ich wieder einen Brief der Krankenkasse erhalten, wo Beiträge nachgefordert werden für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.05.2020. Es wurden die 7.561 einfach auf die Monate Januar bis Mai verteilt, so dass beitragspflichtige Einnahmen von 1.512,20 Euro pro Monat errechnet wurden. Natürlich hatte ich im Jahr für Januar bis Mai 2020 meine Mindestbeiträge für die Krankenkasse wie damals auch vereinbar regelmäßig bezahlt (ich war damals unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze). Jetzt soll nachgezahlt werden, weil ich, wenn man die 7.561 Euro auf nur 5 Monate verteilt, oberhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze verdient habe.

Die Monate Juni bis Dezember 2020 wurden also komplett ignoriert, obwohl ich ja trotz Grundsicherung selbstständig geblieben bin, aber seit Juni 2020 Grundsicherung erhalten habe. Der Steuerbescheid und meine Einkünfte beziehen sich aber ja auf das komplette Jahr 2020 und nicht nur auf Januar bis Mai 2020.

Wenn ich diese 7.561 Euro auf 12 Monate verteile, wären das Einkünfte von nur etwa 630,00 Euro pro Monat statt den 1.512,20 Euro, wenn man nur Januar bis Mai 2020 einbezieht.

Sollten meine Einkünfte nicht auf das gesamte Jahr 2020 bezogen werden? Somit also die 630,00 Euro pro Monat als Einkommen gesehen werden, so dass es auch zu keiner Nachzahlung kommt? Denn in den Monaten Januar bis Mai 2020 habe ich ja in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt, ab Juni 2020 übernahm ja das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge.

Ähnliche Frage zum Jahr 2021

Gleichzeitig eine Frage zum Jahr 2021 - hier wurde noch kein Steuerbescheid angefordert, womöglich, weil die Krankenkasse annimmt, dass ich ja nicht mehr selbstständig war. War ich aber, bezog Grundsicherung erhielt sogar im Jahr 2021 die Corona-Neustarthilfen, die beim Jobcenter bekannterweise NICHT als Einnahmen zählen, in der Steuererklärung 2021 dann aber natürlich. Der Steuerbescheid 2021 ergab dann ein Einkommen von 7.828 Euro.

Muss ich mir bei Nachfrage nach dem Steuerbescheid 2021 etwa Sorgen machen, weil ich ja (dank der Neustarthilfen) im gesamten Jahr 2021 unterm Strich diese 7.828 Euro verdient habe und die Krankenkasse dann vielleicht sagt: "Moment, das Jobcenter hat zwar die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, aber Sie haben ja im gesamten Jahr 7.828 Euro zusätzlich zu den Grundsicherungsbeträgen erhalten. Jetzt zahlen Sie bitte mal schön etwa 200,00 Euro pro Monat (= 2.400 Euro) nach!" ???

Diese Einkünfte im Jahr 2021 habe ich ja praktisch NUR durch den Erhalt der Neustarthilfen erzielt. Kann das passieren? Dürfte doch nicht so sein, oder? Ich war ja in der Grundsicherung, das Jobcenter hat Krankenkassenbeiträge gezahlt, die Neustarthilfen gab es als "Hilfen" für Selbstständige. Wenn es so wäre, dann hätte man damals doch direkt darauf aufmerksam machen müssen, dass man von den Neustarthilfen bei Grundsicherungsbezug direkt mal schön jeden Monat über 200 Euro an die Krankenkasse zahlen darf... was irgendwie total absurd wäre.

Ich hoffe, Ihr könnt mir da helfen, bei Google wurde ich wegen der komplizierten Sachlage nicht fündig.

Macht es gut,
K.

Rico

Hallo,
ich hatte die selben Schreiben erhalten. (10000 Gewinn aus 12 Monaten wurden auf 4 Monate verteilt :grins: )
Für die KK bist als Aufstocker nicht erkennbar.Die sehen nur von Januar-Mai Selbsständig und ab Juni-Dezember Grundsicherung.
Das die 7562€ Gewinn in 12 Monaten erzielt wurden muss der Krankenkasse nur Schriftlich erklärt werden.(Eventuell noch mit einem zusätzlichen Anruf).
Das wird Problemlos korrigiert. :sehrgut:

Für 2021 muss nichts an die KK nachgezahlt werden.

kschuhmacher