Nebenkostenabrechnung nach ALG2-Bezug

Begonnen von marcoou, 07. April 2023, 17:06:37

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marcoou

Ich habe bis Ende letzten Jahres ALG2 erhalten. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Mai 2021- Mai 2022 erhalten. Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?

OLD-MAN

Bist du jetzt / aktuell im Leistungsbezug?

Ja = NKA ans JC
Nein = deine Sache und auch deine Nachzahlung/Gutschrift

.....egal dabei, das die Abrechnung auch Zeiten des Leistungsbezuges betrifft!

Hartzer Rolle

Guthaben, dein Glück
Nachzahlung, dein Pech

marcoou

Ah okay, danke. Ich dachte, weil ich im Zeitraum der Abrechnung noch i Bezug war, wäre ich verpflichtet, die Abrechnung einzureichen.

Schnuffel01

Zitat von: marcoou am 07. April 2023, 17:06:37Bin ich verpflichtet, diese ohne Aufforderung dem JC zukommen zu lassen, oder muss ich dies nur nach Aufforderung tun?

Nein, musst du nicht.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach