Modernisierung der Wohnung - zahlt das JC neue Miete

Begonnen von Emule72, 12. April 2023, 16:33:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Emule72

Hallöchen in die Rund

ich habe vor einigen Tagen eine Modernisierungsankündigung von meinem Vermieter erhalten. Es sollen in allen Wohnungen Rauchmelder angebracht werden, was jetzt auch hier in Sachsen noch in diesem Jahr lt. Gesetz passieren muss.

Termin zum Anbringung wird noch mitgeteilt. Die monatl. Mieterhöhung wird ca.2€ pro Wohnung betragen und die Aufwendungen für Fernwartung und Service der Rauchmelder wird in BK-Abrechng bis zu 1,50€ betragen.

Meine Fragen nun dazu:
    Muss das JC die Kosten übernehmen, denn wehren kann ich mich dagegen ja nicht.
    Muss ich da jetzt schon die Ankündigung das Vermieters beim JC einreichen, oder erst wenn ich die genaue Aufstellung habe? Letzteres finde ich logischer.
Leider habe ich mit dem für mich zuständigen JC schon so viel M... erleben dürfen. Nicht das die nacher kommen wegen Nichtmeldung von Veränderungen. Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen.

Danke
Emule[/list][/list]

Kopfbahnhof

#1
Hier auch :sad:

Keine Angst, dass JC muss solche Kosten auch Übernehmen.

Sollte der dennoch die Miete sofort erhöhen, dann das Schreiben vom VM zum JC ab wann neue Miete zu zahlen ist.

Zitat von: Emule72 am 12. April 2023, 16:33:39jetzt schon die Ankündigung das Vermieters beim JC einreichen
Nein du musst nichts tun, außer auf die nächste BK Abrechnung oder Mieterhöhung warten.

https://mieterengel.de/rauchmelder/

Gerade Gefunden aktuelles Urteil dazu.
https://www.infranken.de/ratgeber/wohnen/kosten-fuer-rauchmelder-ist-der-mieter-oder-vermieter-zustaendig-art-5483348

Hartzer Rolle

Zitat von: Emule72 am 12. April 2023, 16:33:39Hallöchen in die Rund

ich habe vor einigen Tagen eine Modernisierungsankündigung von meinem Vermieter erhalten. Es sollen in allen Wohnungen Rauchmelder angebracht werden, was jetzt auch hier in Sachsen noch in diesem Jahr lt. Gesetz passieren muss.

Termin zum Anbringung wird noch mitgeteilt. Die monatl. Mieterhöhung wird ca.2€ pro Wohnung betragen und die Aufwendungen für Fernwartung und Service der Rauchmelder wird in BK-Abrechng bis zu 1,50€ betragen.

Meine Fragen nun dazu:
    Muss das JC die Kosten übernehmen, denn wehren kann ich mich dagegen ja nicht.
      Muss ich da jetzt schon die Ankündigung das Vermieters beim JC einreichen, oder erst wenn ich die genaue Aufstellung habe? Letzteres finde ich logischer.
    • Leider habe ich mit dem für mich zuständigen JC schon so viel M... erleben dürfen. Nicht das die nacher kommen wegen Nichtmeldung von Veränderungen. Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen.DankeEmule

Wenn deine Wohnung zur Zeit angemessen ist, muss auch die Erhöhung übernommen werden.  Im schlimmsten Fall fällst du damit in die Karrenzzeit.

Eine VÄM, Veränderungsmitteilung, reichst du am besten dann ein, wenn der Vermieter dir den ersten Zahlungstermin inkl Erhöhung mitteilt.

Wenn du bis auf die Abrechnung wartest, läuft der Pubkt auf und evtl gibt es Nachfragen, die jetzt schon geklärt werden können.

Ratlos

Das JC muss schon alleine deswegen zahlen weil die Rauchmelder vom Gesetz her angebracht werden müssen.

Emule72

Danke für eure Antworten.

Mit der Miethöhe dürfte es keine Schwierigkeiten geben, da liege ich noch unter der Obergrenze was hier für Hartz4, jetzt Bürgergeld gilt.
Dann warte ich mal auf das Schreiben vom Vermieter mit der neuen Miete und reiche das dann beim JC ein. Die BK-Abrechnung von 2022 kommt hoffentlich nicht zeitgleich, denn da ist das JC hier wieder überfordert mit der Bearbeitung und kommt nicht zu Potte.

Emule

Hartzer Rolle

Zitat von: Emule72 am 12. April 2023, 18:18:46Danke für eure Antworten.

Mit der Miethöhe dürfte es keine Schwierigkeiten geben, da liege ich noch unter der Obergrenze was hier für Hartz4, jetzt Bürgergeld gilt.
Dann warte ich mal auf das Schreiben vom Vermieter mit der neuen Miete und reiche das dann beim JC ein. Die BK-Abrechnung von 2022 kommt hoffentlich nicht zeitgleich, denn da ist das JC hier wieder überfordert mit der Bearbeitung und kommt nicht zu Potte.

Emule

:sehrgut:

Spring23

Zitat von: Emule72 am 12. April 2023, 16:33:39Hallöchen in die Rund

ich habe vor einigen Tagen eine Modernisierungsankündigung von meinem Vermieter erhalten. Es sollen in allen Wohnungen Rauchmelder angebracht werden, was jetzt auch hier in Sachsen noch in diesem Jahr lt. Gesetz passieren muss.
Nur am Rande: Das Erfüllen einer gesetzlichen Verpflichtung und Anbringen von Rauchmeldern, kann keine "Modernisierungsmaßnahme" sein. Worin soll denn die Verbesserung des Wohnwerts liegen?

Der VM kann hierfür auch nicht die Miete erhöhen, es allenfalls über die Nebenkosten abrechnen, wenn da ein Posten für vorhanden ist.

Dass man für 3,50 euro kein Fass aufmacht, ist ein anderes Thema


Kopfbahnhof

Zitat von: Spring23 am 13. April 2023, 00:05:08kann keine "Modernisierungsmaßnahme" sein. Worin soll denn die Verbesserung des Wohnwerts liegen?
Im ersten Augenblick dachte ich es auch, aber leider ist es völlig anders.
Nur wieder ein neuer Posten um die Mieter schön Abzukassieren.
Zwar Dauerhaft, dass werden sehr teure Rauchmelder.

Mit der NK Abrechnung geht es auch nicht, weiß vermutlich auch von den VMn bisher kaum einer.
In der letzten Mieterzeitschrift stand da noch drin, Abrechnung über BK Abrechnung.

Habe mir schon vor ca. 6 Jahren 2 in die Wohnung gebastelt, Kostenpunkt für beide war ca. 12€.
Jetzt kommen die Zwangsdinger, welche deutlich teurer sein werden.