Totstellen+Termine versäumen 100% Leistungseinstellung:WBA nicht mehr verlängert

Begonnen von BobMahoo, 01. Mai 2023, 15:42:05

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Ratlos

Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11lso, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Eine recht gute beweisfähige Zustellung.
Obwohl die BA schon vor Jahren per Dienstanweisung (liegt mir vor) die JC´s angewiesen hat eine Empfangsbestätigung zu geben.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
An solche überaus hilfreichen Spezial-Kommentare musst du dich gewöhnen  :mocking:

BobMahoo

Zitat von: Ratlos am 06. Mai 2023, 16:22:34
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11lso, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.
Eine recht gute beweisfähige Zustellung.
Obwohl die BA schon vor Jahren per Dienstanweisung (liegt mir vor) die JC´s angewiesen hat eine Empfangsbestätigung zu geben.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2023, 16:13:08Mir scheint, der Regelsatz ist zu hoch angesetzt worden.
An solche überaus hilfreichen Spezial-Kommentare musst du dich gewöhnen  :mocking:


Ich persönlich finde es ABSOLUT UNERHÖRT wie sich hier scheinbar systematisch gegen beweislast gewehrt wird! So ganz nach dem Motto, Ich hab gerade kein Stempel zur Hand, werfen sie´s auf gut Glück in den Briefkasten, das wird schon ankommen *hust*.

Ratlos

 :lachen: Im Streitfall wäre jetzt das JC in der Beweislast nachdem du dich mit den Fotos und dem Mail bereits beweisfähig entlastet hast. Soweit denkt aber dieser SB gar nicht. Dazu ist sein Horizont zu kurz

BobMahoo

Die Fototbeweise habe ich ja erst machen müssen nachdem man mich versucht hat mutwillig hinters Licht zu führen! Aber wehe es ist umgekehrt! Mir wurde ausserdem noch angeboten in Abteilung x nachzufragen nachdem ich eine Wartenummer ziehen müsse und gefühlt den halben Tag warten müsste im völlig überfüllten Warterraum um höchstwarhscheinlich die gleiche Antwort zu bekommen. Und das alles um "nur" einen Brief abzugeben!

horst

Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:35:23den halben Tag warten müsste im völlig überfüllten Warterraum um höchstwarhscheinlich die gleiche Antwort zu bekommen. Und das alles um "nur" einen Brief abzugeben!

 :offtopic: wer nicht den kostenlosen Papierdrucker des JC benutzen muss sollte doch immer per Fax verschicken.

hotwert

Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11
Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.

Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.

Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.

Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?

Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.

@hotwert
@Sheherazade

Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.

Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.

Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!

Ich hab dran geglaubt, sonst hätte ich es auch nicht geschrieben. :D

Freut mich dass es geklappt hat, die sind jetzt bestimmt angefressen das du eine andere Lösung gefunden hast ihnen zu erklären dass sie noch zuständig sind.


BobMahoo

Zitat von: hotwert am 06. Mai 2023, 16:47:31
Zitat von: BobMahoo am 06. Mai 2023, 16:10:11
Zitat von: hotwert am 01. Mai 2023, 17:19:27So wie ich das lese soll lediglich geprüft werden ob das JC überhaupt noch zuständig ist, also ob du dich überhaupt im Landkreis des JC aufhältst.

Ob man hier wirklich persönlich zum SB muss kann ich nicht sagen, ich würde vll nur ins JC gehen und mich mit Ausweis dort beim Empfang vorstellen, und das dokumentieren lassen das du da warst. Dann nochmal einen Brief aufsetzen das du persönlich anwesend warst und somit deine Anwesenheit im Bezirk nachgewiesen hast, und sie sofort die Leistung wieder aufnehmen sollen.

Wenn du nicht irgendwie mal persönlich dort wieder erscheinst (und nur beim Empfang ist vermutlich besser als zum SB) wird man wohl den WBA nicht genehmigen.

Eventuell kann man sich die Anwesenheit im Bezirk auch auf einer örtlichen Polizeiwache oder im Rathaus schriftlich bestätigen lassen und das dann um JC schicken. So wie der Brief an dich geschrieben ist will man ja nur die Zuständigkeit prüfen, das hättet du dann damit bewiesen.
Zitat von: Sheherazade am 01. Mai 2023, 17:43:12
Zitat von: BobMahoo am 01. Mai 2023, 17:39:11Der Hinweis ist ziemlich interessant. Ob das so durchgeht?

Probier es aus, wenn du es unbedingt auf die Spitze treiben willst.

@hotwert
@Sheherazade

Also, ich habe folgendes versucht:
Dank des Hinweises von "hotwert" bin ich erst zur Polizeibehörde um mir einen Nachweis über die Ortsanwesenheit erstellen zu lassen. Diese hat mich zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro verwiesen, da habe ich eine Meldebscheinigung gem. §18 Absatz 1 Bundesmeldegestz bekommen die nachweist das ich persönlich mit Ausweis und Datenabgleich vorstellig war. (kam 12,-€)
Danach zum Jobcenter um den Brief: persönlich abstempeln / Empfangsbestätigung / persönliche Abgabe bestätigen zu lassen. ACHTUNG! Das Jobcenter hat mir das Verweigert! (Was für ein S...Laden!).
Also, alles abfotografiert, Brief in den Hausbriefkasten vom Jobcenter und nachträglich eine Email mit den Beweisfotos versand.

Nach ca. 5 Tagen kam die Weiterbewilligung als bestätigt für 12 Monate + Neuer Termin beim SB + Jobangebote + EGV mal bitte unterschreiben und zurück schicken.
Also erborst das ich was unternehmen konnte einschl. behördlich beglaubigter Dokumente wurde gleich daraufhin wieder der Briefkasten ordentlich gefüllt.

Trotzdem noch mal Danke für den Hinsweis. Es hat erst mal geklappt auch wenn hier niemand dran geklaubt hat!

Ich hab dran geglaubt, sonst hätte ich es auch nicht geschrieben. :D

Freut mich dass es geklappt hat, die sind jetzt bestimmt angefressen das du eine andere Lösung gefunden hast ihnen zu erklären dass sie noch zuständig sind.



:)
Ja, das meine ich auch. Desewegen habe sie mir auch gleich den Briefkasten aus frust zugespamt.