Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Mietminderung vergessen Jobcenter mitzuteilen, was tun?

Begonnen von hellokitty71, 10. April 2023, 20:09:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hellokitty71

Hallo,

blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

Fettnäpfchen

hellokitty71

Zitat von: hellokitty71 am 10. April 2023, 20:09:51Hallo,

blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Nimm die VÄM und reiche die Erklärung der Mietminderung nach.
Dann wartest du wie das JC damit umgeht und im Zweifel fragst du hier wieder nach.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

Zitat von: hellokitty71 am 10. April 2023, 20:09:51Hallo,

blöderweise hab ich verschwitzt dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich wegen kaputter Heizungen die Miete gekürzt habe.Was kann ich jetzt am besten tun ? Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen lassen, wenn die bald ansteht. Weniger Verwaltungsaufwand für JC.

MAC517

Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?

Hattest du Unkosten die du gegenrechnen kannst, wie hast du in der Ausfallzeit geheizt?

Ratlos

Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 01:07:37Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?
Der VM muss doch keine Minderung genehmigen. Die Minderung ist die Folge weil er die Reparatur nicht veranlasst hat.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden. Das Geld ist für den VM verloren.

MAC517

Zitat von: Ratlos am 12. April 2023, 09:44:22
Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 01:07:37Hat der Vermieter das genehmigt oder musst du die Mietminderung evtl. nachzahlen?
Der VM muss doch keine Minderung genehmigen. Die Minderung ist die Folge weil er die Reparatur nicht veranlasst hat.
Eine Minderung muss nicht nachgezahlt werden. Das Geld ist für den VM verloren.


Genehmigt war unglücklich ausgedrückt. Wenn der VM der Meinung ist das die Kürzung zu hoch war kann er eine Nachzahlung fordern.

Ich hätte fragen sollen ob die Mietminderung mit dem VM abgesprochen war oder ob er evtl. noch gegen die Mietminderung vorgeht. Verständlicher?

Ratlos

Zitat von: MAC517 am 12. April 2023, 10:25:13Wenn der VM der Meinung ist das die Kürzung zu hoch war kann er eine Nachzahlung fordern.
Eine Minderung spart dem Mieter viel Geld. Freiwillig wird er kaum eine "Nachzahlung" leisten sonst hätte er erst gar nicht mindern brauchen.
Minderung ist das letzte Zwangsmittel das fast immer zu Streitigkeiten führt.
Ein moderates Zwangsmittel ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273.
Hier muss nach Beseitigung der Mängel der zurück behaltene Betrag nachgezahlt werden