Miete kürzen bei Bürgergeld?

Begonnen von Kowalka, 10. April 2023, 12:37:49

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Ratlos

Zitat von: Harald53 am 11. April 2023, 23:21:16von daher ist mir schon völlig unverständlich wie man als Leistungsempfänger überhaupt auf die Idee kommt eine Mietküzung vornehmen zu wollen.
Der Mann ist einfältig, unbelehrbar und auf einer falschen Schiene festgefahren.
Lassen wir ihn gegen den Prellbock rammeln. Wer nicht hören will muss fühlen heißt ein altes Sprichwort

Sheherazade

Zitat von: Harald53 am 11. April 2023, 23:21:16Die Frage ist doch, wieso du als Leistungsempfänger überhaupt was kürzen willst, obwohl du ja überhaupt nichts davon hast. Das was du gekürzt hast bekommst du dann weniger vom Jobcenter.

Normalerweise mindert NIEMAND die Miete um einen finanziellen Vorteil dadurch zu erlangen, sondern um den Vermieter durch die finanzielle Einbuße zu "zwingen", einen bestehenden, mehrfach mit Fristsetzung zur Erledigung angemahnten Mangel zu beheben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 18:24:41mehrere Mängel auf einmal gemindert werden und die Minderung sich dadurch akkumuliert.
Er hat mehrere Mängel gemindert was in der Gesamtsumme mit größter Sicherheit eine ÜBERminderung ist.
Hier will er sich mit einer Nachzahlung des JC absichern wohl weil er selbst weiß dass er zuviel mindert. Aber... und das weiß auch das JC ... ist eine Minderung nicht nachzahlpflichtig. Die Folgen einer ÜBERminderung trägt er immer alleine.

Spring23

Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 16:32:31Halten wir also fest, dass Bürgergeldempfänger die Miete nicht kürzen können, ohne hohes finanzielles Risiko.
Selbstzahler hätten ja die Möglichkeit, den geminderten Betrag zu sparen.
Halten wir erstmal fest, dass jeder, ob Empfänger oder nicht, sich informieren muss, was Mietminderung bedeutet und welchen Zweck sie hat.

Liegt ein Mangel vor, der eine Minderung der Mietsache bedeutet und der Vermieter sieht es nicht ein, zahlt das JC meines Wissens auch den Beitrag zum Mieterbund, ansonsten geht es über einen Beratungsschein- für den Bürgergeldempfänger- und er kann sich über die Höhe der Mietminderung informieren. Denn allzu schnell können Menschen- ob Bürgergeldempfänger oder nicht- sich sehr verschätzen, wie hoch das ausfallen kann.

Es gibt Gründe für Mietminderung, die- so nachweisbar- nicht mehr verhandelt werden müssen.
Also hat man hier auch kein finanzielles Risiko.

Das finanzielle Risiko haben im Übrigen viele Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen genauso.
Man hat als Bürgergeldempfänger nichts davon, wenn man sich unnötig klein macht.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 12. April 2023, 10:05:55Es gibt Gründe für Mietminderung, die- so nachweisbar- nicht mehr verhandelt werden müssen.
Wenn der VM vor Gericht zieht werden sie verhandelt. :schock:

Spring23

Zitat von: Ratlos am 12. April 2023, 10:08:41
Zitat von: Spring23 am 12. April 2023, 10:05:55Es gibt Gründe für Mietminderung, die- so nachweisbar- nicht mehr verhandelt werden müssen.
Wenn der VM vor Gericht zieht werden sie verhandelt. :schock:

Es gibt eindeutige Gründe, die eine Minderung rechtfertigen, wichtig ist selbstverständlich, dass sie nachweislich vorliegen.
Sicher kann man alles vor Gericht bringen und dann wird auch verhandelt. :yes:  :yes:

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 12. April 2023, 12:14:14Es gibt eindeutige Gründe, die eine Minderung rechtfertigen,
Die Höhe der Minderung(en) ist hier nicht prüfbar weil er keine Minderungsgründe mitgeteilt hat.
Ohne dem JC die Minderungshöhe mitzuteilen kassiert er wisentlich zuviel JC-Geld.

Sheherazade

Kein User ist UNS Rechenschaft schuldig, der TE muss HIER keine Gründe nennen. Er weiß jetzt aber, dass die Gründe nachweisbar sein sollten im Falle einer Mietminderung und ggf. Klage vor Gericht.
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Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:44:01Kein User ist UNS Rechenschaft schuldig, der TE muss HIER keine Gründe nennen.
Völlig falsche Einstellung! Wenn ein TE konkrete vor allem aber korrekte Antworten zur einer Mietminderung und deren Höhe erwartet muss er im vorliegenden Fall schon die Schäden mitteilen für die er mindern will. Ist ja kein Staatsgeheimnis und sind keine persönlichen Daten.


Sheherazade

Mit Beitrag #9 wurden dem User umfassende Informationen zur Verfügung gestellt. Was er daraus macht, ist alleine seine Sache. Ratsuchende schreiben in der Regel hier nicht um die Neugierde anderer User zu befriedigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ratlos

Nur ergibt sich aus dem Beitrag Nr. 9 nicht die Minderung und deren richtiger Höhe.
Die wollte ich dem TE nahe bringen damit er keine Fehler macht.
Wenn du das Neugier nennst zeugt das nicht zum erstenmal nur von deiner Unwissenheit.

Sheherazade

Ich verweise mal auf Beitrag #12, da kann man genau lesen, dass der TE keinen Wert auf weitergehende Hilfe legt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 13:46:06Ich verweise mal auf Beitrag #12,
Lange vor dir erkannt. Ich verweise auf meine Beiträge Nrn. 21 und 23

Kopfbahnhof

Zitat von: Harald53 am 11. April 2023, 23:21:16ist mir schon völlig unverständlich

Mir nicht, es kann schon einen guten Grund dafür geben, auch wenn man aktuell im Leistungsbezug ist.

Zitat von: Spring23 am 12. April 2023, 10:05:55zahlt das JC meines Wissens auch den Beitrag zum Mieterbund
Aber nur sehr selten, meistens wird es Abgelehnt.


Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. April 2023, 16:23:06Mir nicht, es kann schon einen guten Grund dafür geben,
Welche Gründe?
Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 16:32:31Andererseits kann man sich die Miete nicht voll auszahlen lassen und der Kürzung entsprechend "ansparen
Geld stinkt nicht. JC voll zahlen lassen - Miete um größeren Prozentsatz mindern - eingespartes Geld behalten = RÜCKZAHLUNGSPFLICHT zu Gunsten JC  :mocking: