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Sparbuch in Tagesgeldkonto umgewandelt Fehler??

Begonnen von Sanson6, 19. April 2023, 09:31:17

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Sanson6

Ich grüsse euch!
Mein Kind hatte die ganze Zeit ein Sparbuch, mit einer 3 stelligen Summe drauf.
Da ich diesen Monat total blank war, wollte ich mir leihweise etwas Geld holen. Fehlanzeige- gab irgendwie ne Wartefrist zum abheben des Geldes- ärgerlich!
Jetzt habe ich das Sparbuch in ein Tagesgeldkonto umwandeln lassen.
Das Wort Konto gefällt mir dabei nicht da ich befürchte, dass JC das Geld jetzt als Zufluss  ansehen k ö nnte
Wer weiß Rat? Merci

Sheherazade

Wie alt ist dein Kind? Das Sparkonto (ja, so heißt das jetzt) lief auf den Namen deines Kindes? Läuft das Tagesgeldkonto auf den Namen deines Kindes?

Zitat von: Sanson6 am 19. April 2023, 09:31:17Das Wort Konto gefällt mir dabei nicht da ich befürchte, dass JC das Geld jetzt als Zufluss  ansehen k ö nnte

Sollte nicht passieren, dein Kind hat einen eigenen Vermögensfreibetrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sanson6

Kind ist 9 und es läuft auf seinen Namen
Wie hoch ist der Freibetrag?

DANKE für die Antwort  :sehrgut:

Sheherazade


Lag mal bei 3100€, aktuell weiß ich es nicht, auf jeden Fall wohl höher als ein 3-stelliger Betrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sanson6

Wenn ich mit ihm zusammen ein Sparbuch/Konto hätte, wäre somit max. 6200 € möglich? Oder darf nur jeder 1 Sparkonto seperat führen mit max. 3100 €?
 :scratch:

Sheherazade

Das Vermögen der Kinder sollte schon separat angelegt sein, anderenfalls zählt alles zum Vermögen der Eltern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 19. April 2023, 09:31:17Jetzt habe ich das Sparbuch in ein Tagesgeldkonto umwandeln lassen.
Sollte absolut kein Problem sein.

Das Konto hat vorher dem Kind gehört und tut es jetzt auch.
Ist dem JC ja sicherlich bekannt und wenn es annähernd der gleiche Betrag ist, reicht eine Meldung beim JC zum nächsten WBA.

Das Konto hat eben nur einen anderen Namen und evtl. Kontonummer.

Das mit der Sperre verstehe ich nicht so richtig.
Beim Sparbuch gibt es keine, wenn dann eher beim Tagesgeldkonto.

Zitat von: Sanson6 am 19. April 2023, 09:31:17dass JC das Geld jetzt als Zufluss  ansehen k ö nnte

Zufluss ist es jedenfalls keiner.

horst

Zitat von: Sanson6 am 19. April 2023, 09:31:17Das Wort Konto gefällt mir dabei nicht da ich befürchte, dass JC das Geld jetzt als Zufluss  ansehen k ö nnte
Wer weiß Rat? Merci
Die Transaktion ist ja Lügenlos von der Bank nachzuvollziehen.15.000 € frei für jeden weiteren in der BG

Kopfbahnhof

Zitat von: horst am 19. April 2023, 17:19:12Die Transaktion ist ja Lügenlos von der Bank nachzuvollziehen
Banken würden doch eh nicht Lügen :grins:

Hartzer Rolle

Zitat von: horst am 19. April 2023, 17:19:12
Zitat von: Sanson6 am 19. April 2023, 09:31:17Das Wort Konto gefällt mir dabei nicht da ich befürchte, dass JC das Geld jetzt als Zufluss  ansehen k ö nnte
Wer weiß Rat? Merci
Die Transaktion ist ja Lügenlos von der Bank nachzuvollziehen.15.000 € frei für jeden weiteren in der BG

Der Freibetrag gilt nur bei Anträgen ab 1.1.23
Bei einem Erstantrag während Corona waren 60k + 30k für weiter Personen
Ist der TE schon seit vor Corona im Bezug, gilt der alte von 3.100 für Kinder.

horst

#10
6
Umsetzungsfahrplan Bürgergeld und weiterer Änderungen:
• Umsetzung des 1. Teils der Bürgergeldreform im SGB II / Wirksamkeit zum 1.1.2023:

Einjährige Karenzzeit für Neuantragstellende (§ 12 Abs. 3 SGB II) und Bestands"fälle" (§ 65 Abs. 3 SGB II), mit Schonver-
mögen von 40.000 EUR für erste Person und 15.000 EUR jede weitere Person und Schutz der Unterkunft wegen
Unangemessenheit (nicht Heizung) (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 65 Abs. 3 SGB II)
Erhöhung des Schonvermögen auf 15.000 EUR pro Person und Übertragbarkeit von Vermögen innerhalb der BG (§ 12 Abs. 2 SGB II)
Vermögen in der Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges und für alle Altfälle gilt eine Karenzzeit für Vermögen
– 40.000 € für die erste Person plus 15.000 € Schonvermögen für jede weitere Person im Haushalt, keine Prüfung von Immobilie (§ 12 Abs. 4 SGB II) → keine Vermögenskarenzzeit im SGB XII
– Übertragbarkeit der personenbezogenen Freibeträge auf andere BG-Mitglieder in Bedarfsgemeinschaft (§ 12 Abs. 4 S. 1 Hs. 2, Abs. 2 S. 2 SGB II)
▪ Es muss eine Erklärung angegeben werden, das über kein erhebliches Vermögen verfügt wird, der
Erklärung muss eine Selbstauskunft beigefügt werden, Nachweise sind nur auf Anforderung des JC vorlegt werden (§ 12 Abs. 4 S. 3 , 4 SGB II)
▪ Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn mindestens drei Jahre keine Leistungen bezogen wurden (§ 12 Abs.1 SGB II). ,,Erst wenn der Leistungsbezug um mindestens drei Jahre unterbrochen wurde und während dieser Zeit auch keine Leistungen nach dem Dritten oder dem Vierten Kapitel des SGB XII bezogen wurden, beginnt eine neue Karenzzeit. Dies gilt auch für jede weitere hinzuziehende Person" (FW 12.33)
▪ ,,Die Karenzzeit verläuft nicht zwingend parallel zum Bewilligungszeitraum. Sie beginnt mit dem erstmaligen Bezug des Bürgergeldes, also auch bei laufenden Fällen ab 01.01.2023 (siehe § 65 Absatz 3 SGB II)" (FW 12.35; so auch Ri'inBSG Neumann, jurisPR-SozR 1/2023 Anm. 1)
                                                                        © Harald Thomé /    Wuppertal           

Hartzer Rolle

Wenn man logisch denken kann...  :wand:
Beginn Bezug während Corona 60k und 30k, danach 40k und 15k
Beginn Bezug vor Corona KANN nur 3.100 pro Kind sein, da ansonsten Vermögen verschwiegen worden wäre.

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 19. April 2023, 18:02:45Wenn man logisch denken kann...  :wand:
Beginn Bezug während Corona 60k und 30k, danach 40k und 15k
Beginn Bezug vor Corona KANN nur 3.100 pro Kind sein, da ansonsten Vermögen verschwiegen worden wäre.
man ja nur das haben, was auf den Konten ist, alles andere wäre ja Betrug ist logisch. :grins: Aber ein verkauftes Haus z,b. ist ja nicht verschwiegen worden dann greifen die 40.000 € + pro Person 15.000€ die man sich aufteilt oder eine Erbschaft könnte ja auch das Schonvermögen erhöhen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl. § 82 Abs. 1 Nr. 9 SGB XII).