AU einreichen Frist?

Begonnen von Cruius, 13. April 2023, 16:25:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Cruius

Sali, es geht darum dass ich einen Termin am Montag den 03.  beim JC hatte und am Samstag davor erkrankte.
Ich bin also Montag zum Arzt und habe mir eine AU geholt für die Woche also inkl des 03.
Die AU habe ich am 04. abgeschickt. Nun bekam ich am Freitag ein Schreiben mit dem Datum 04.04 (also 1 Tag nach dem Termin wurde das Schreiben erstellt) mit einem neuen Termin UND einer Anhöhrung wegen Leistungskürzung wo ich mich äussern soll. Laut SGBII habe ich doch 3 Tage Zeit die Krankenmeldung einzureichen. Wieso kommt direkt 1 Tag nach dem Termin so ein Brief? Ich werde die Anhörung natürlich mit einem Einzeiler beantworten. Die Krankenmeldung liegt ja mittlerweile vor. Aber das Vorgehen ist mir neu. Hat sich das was im Gesetz geändert?

Sheherazade

Hast du den Termin am 03. morgens denn telefonisch abgesagt oder bist du einfach nicht hingegangen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzer Rolle

Wenn du nicht hingegangen bist, kann der Vermittler zentral ein Schreiben erstellt haben,  dass nachts rausging und hat deine AU noch gar nicht erhalten

Hary

Zitat von: Cruius am 13. April 2023, 16:25:17Wieso kommt direkt 1 Tag nach dem Termin so ein Brief?
Hast du deinen SB am Tag des Termins über deine Krankheit informiert? Sofern er es nicht wusste, dann bist du erst einmal unentschuldigt und die Anhörung dient dann dazu, den Sachverhalt zu klären. Im Gesetz heißt es ja, dass dein Jobcenter bei Krankheit unverzüglich zu informieren ist. Also schon recht zeitnahe. Der Krankenschein muss spätestens am vierten Tag dort sein.

Bedenke aber, dass nicht direkt nach Abgabe dies auch ersichtlich ist für deinen SB. Der Krankenschein wird erst digitalisiert und dass kann manchmal dauern. Wichtig ist nur, dass deine AU am vierten Tag nachweislich beim JC angekommen ist.