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Jobcenter darf bei Mietschulden Darlehen verweigern

Begonnen von selbiger, 14. April 2023, 19:30:02

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selbiger

Bürgergeld-Bezieher können bei Mietschulden nicht immer mit einem Darlehen des Jobcenters rechnen. Ein Darlehen kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn damit Wohnungslosigkeit vermieden werden kann und die Mietschulden für die bewohnte Unterkunft entstanden sind, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Az.: L 2 AS 12/23 B ER).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-darf-bei-mietschulden-darlehen-verweigern

also auch dann wenn man unverschuldet mietschulden hat..??unter welchen umständen auch immer..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Greywolf08

Liest du die Artikel, die du verlinkst und kommentierst auch mal komplett?
Dann wüsstest du, das der Mann schon OfW war, als er das Darlehen beantragt hatte.
Mietschulden werden nun mal nur übernommen, wenn damit Obdachlosigkeit verhindert werden kann. In diesem Fall konnte die nicht mehr verhindert werden, da der Betroffene sämtliche Fristen, Mitwirkungspflichten und selbst die Mitarbeit im Betreuungsverfahren "versäumt" hat.

Spring23

Zitat von: selbiger am 14. April 2023, 19:30:02also auch dann wenn man unverschuldet mietschulden hat..??unter welchen umständen auch immer..??
nein, egal ob verschuldet oder unverschuldet. Es gibt ein Darlehen, wenn man eine Wohnung dadurch halten kann.

Hier aber lag folgendes vor:
"...
Doch auf das Darlehen habe er keinen Anspruch, entschied das LSG. Zwar sei das Jobcenter gehalten, ein Darlehen zur Begleichung von Mietschulden zu gewähren. Voraussetzung hierfür sei aber dass Wohnungslosigkeit vermieden und die bisherige Wohnung gesichert werde.

Im vorliegenden Fall habe der Kläger die Wohnung aber gar nicht mehr genutzt. Für eine aufgegebene Unterkunft müssten keine Schulden übernommen werden.

Für die angefallenen Mietschulden sei der Hartz-IV-Bezieher auch selbst verantwortlich. Er habe zunächst weder einen Antrag auf Fortzahlung der Hilfeleistungen gestellt, noch habe er beim Jobcenter vorgesprochen."

horst

ZitatAb August 2021 erhielt er aufgrund eines fehlenden Antrags auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen keine Zahlungen mehr vom Jobcenter. Wegen erneuter Mietschulden kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis und erhob Räumungsklage ein. Sie verzichtete zunächst auf eine Zwangsräumung.

Der Betroffene war schließlich mit seiner Lebenssituation überfordert. Ein Betreuungsverfahren wurde mangels Mitwirkung des Mannes wieder eingestellt.

"aus den Augen, aus dem Sinn"