Darf die Weigerung eines Ein-Euro-Jobs sanktioniert werden?

Begonnen von selbiger, 18. April 2023, 06:20:15

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Unwissender

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. April 2023, 12:12:31
Zitat von: Unwissender am 18. April 2023, 11:14:17Muss man sich darauf nicht auch erst einmel bewerben?


Ich kennen niemanden, der sich beworben hat, und selbst auch nicht ...
Man bekommt gesagt, am soundsovielten um x Uhr, und das war's.

Das der Job einfach zugewiesen wird halte ich für fragwürdig! Schließlich herrscht bei uns freie Berufswahl und nieman kann zu eine bestimmten Arbeit gezwungen werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

Zitat von: Unwissender am 23. April 2023, 08:59:38Das der Job einfach zugewiesen wird halte ich für fragwürdig! Schließlich herrscht bei uns freie Berufswahl und nieman kann zu eine bestimmten Arbeit gezwungen werden!
Ein Euro Jobs werden aber zugewiesen, manchmal bettelt ein eLB auch danach.
Und freie Berufswahl gilt beim ALG 2 nur in Bezug auf die Zumutbarkeitskriterien.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2023, 13:06:39Ein Euro Jobs werden aber zugewiesen

Die Zuweisung gibt es erst nach Bewerbung und Annahme des Bewerbers. Die Zuweisung ist das Pendant zum Arbeitsvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Das Jobcenter weist geeignete Leistungsempfängern einer AGH zu.

Früher erfolgte das durchgehen mit Rechtsfolgenbelehrung und daraus folgenden Sanktionen. Einige Jobcenter haben bereits durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Haltung auf die Freiwilligkeit des Leistungsempfängers ausgerichtet. Das sind zwar nur ganz vereinzelte JC, die mir bekannt sind aber es gibt sie. Dort sind alle Maßnahmen, egal ob Einzelcoaching oder AGH nur Angebote auf freiwilliger Basis ohne jeden Zwang und Druck. Und trotzdem sind die meisten AGH Plätze besetzt. Zumindest ist das mein Stand von vor einem Monat.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 23. April 2023, 13:09:39Die Zuweisung gibt es erst nach Bewerbung und Annahme des Bewerbers. Die Zuweisung ist das Pendant zum Arbeitsvertrag.
Seit wann muss man sich auf einen 1 Euro Job bewerben?
Bin ich so verblödet oder verstehe ich da irgendwas falsch?

Gibt doch so gut wie keinen der den Anforderungen entspricht und bei mir wurde eine Zuweisung rausgeschickt ohne das ich im Bezug war und damals hatte ich keine Ahnung sonst hätte ich mich dagegen gewehrt. Hausmeisterhelfer wie bei mir ist kein ein Euro Job.

ALG2-FAQ
ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.

Zitat erweitern drücken
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014267.pdf
Zitat2.6 Teilnehmerauswahl und Zuweisungsverfahren
Ein Rechtsanspruch des Maßnahmeträgers auf Zuweisung einer
bestimmten Person besteht nicht.
Von der IFK sind der Maßnahmeträger, die Einsatzstelle, die Art der
Tätigkeit, der Arbeitsort, der zeitliche Umfang einschließlich Lage und
Verteilung der Arbeitszeit und die Höhe der MAE hinreichend zu
bestimmen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar in den IT
Fachverfahren zu dokumentieren.
Die Teilnahme an einer AGH wird entweder mit
einer konkreten und den Erfordernissen an die Bestimmtheit der
AGH entsprechenden individuellen Eingliederungsvereinbarung, die
mit der bzw. dem Teilnehmenden vor Maßnahmeeintritt
abgeschlossen wurde, oder
dem diese Eingliederungsvereinbarung ersetzenden
Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II festgelegt.
Auf die geltenden Fachlichen Weisungen zu § 15 SGB II wird verwiesen.

Soweit eine detaillierte Festlegung der AGH beim erstmaligen
Abschluss der Eingliederungsvereinbarung noch nicht möglich oder
zweckmäßig ist, erfolgt die Konkretisierung der AGH mit einer
Anpassung der Eingliederungsvereinbarung oder Zuweisung. Das
Zuweisungsschreiben stellt in diesem Fall einen Verwaltungsakt dar.
Weigert sich die bzw. der eLb, eine zumutbare AGH auszuüben, sind
Sanktionen zu prüfen. Auf die geltenden Fachlichen Weisungen zu
§§ 31-31b SGB II wird verwies
Wo steht da dass sich ein eLB auf eine 1.- Job bewerben muss?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schnuffel01

Zitat von: BigMama am 23. April 2023, 13:22:49Dort sind alle Maßnahmen, egal ob Einzelcoaching oder AGH nur Angebote auf freiwilliger Basis ohne jeden Zwang und Druck.

Das wäre ja mal eine positive Entwicklung. :yes:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: BigMama am 23. April 2023, 13:22:49Einige Jobcenter haben bereits durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Haltung auf die Freiwilligkeit des Leistungsempfängers ausgerichtet. Das sind zwar nur ganz vereinzelte JC, die mir bekannt sind aber es gibt sie. Dort sind alle Maßnahmen, egal ob Einzelcoaching oder AGH nur Angebote auf freiwilliger Basis ohne jeden Zwang und Druck. Und trotzdem sind die meisten AGH Plätze besetzt.

So ist das hier im LK schon seit Jahren. Man ist nämlich schon früh zu der Erkenntnis gekommen, dass eine AGH niemandem was bringt, wenn sie aufgedrückt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Meph1977

Die oft hier kolpotierte Rechtswidrigkeit von AGH wegen freier Berufswahl ist mit verlaub schlicht und ergreifen Blödsinn.

Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise. Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Quizchampion

Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Die oft hier kolpotierte Rechtswidrigkeit von AGH wegen freier Berufswahl ist mit verlaub schlicht und ergreifen Blödsinn.

Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise. Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

Du schreibst Unsinn!!!

selbiger

Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise

zuweisung einer agh unter androhung einer sanktion kommt einem zwang zur arbeit gleich..weil wenn er das nicjt macht geht man an deren existens..und ganz früher hat man noch mit peitschen gearbeitet..das hat man im modernem sclavenmarkt weg gelassen..ist wohl zu drastisch..im grund gesetz steht nicht nur die freie berufswahl..sondern auch was von .niemand darf zu einer arbeit gezwungen werden..es gibt wohl ausnamen in gewissen situationen..aber das trift nicht auf sgb2 zu..
kurz gesagt..arbeits aufname unter androhungen von sanktion ist für mich ganz klar zwangsarbeit.aber der bürger hat das recht auf arbeit..und dabei sollte man auch belassen..aber das gg wird ja solange gedreht und gewendet bis es passt gelle.. :weisnich:
hatten wir ja nun schon öffters das das sgb2 über dem gg steht und ausgehebelt wird..in sämtlichen punkten..alles wurde hier im forum schonmal aufgelistet..um mal verständniss dafür zu bekommen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

anne

Auch Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung
verstoßen "gefühlt" gegen Art 12

Fettnäpfchen

Zitat von: selbiger am 25. April 2023, 16:39:04.aber der bürger hat das recht auf arbeit..
seit wann denn das ?
In der DDR gab es das aber in der BRD wäre mir das neu.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

selbiger

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. April 2023, 17:07:19
Zitat von: selbiger am 25. April 2023, 16:39:04.aber der bürger hat das recht auf arbeit..
seit wann denn das ?
In der DDR gab es das aber in der BRD wäre mir das neu.

MfG FN

in der ddr wurde das recht auf arbeit fast vollständig umgesetzt...und in der brd schauste einfach gg art.2 (1)..wustest du das echt nicht..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Meph1977

Zitat von: Quizchampion am 25. April 2023, 12:32:58
Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Die oft hier kolpotierte Rechtswidrigkeit von AGH wegen freier Berufswahl ist mit verlaub schlicht und ergreifen Blödsinn.

Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise. Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

Du schreibst Unsinn!!!

Kannst du das auch in irgendeiner weiße begründen? ich mein Abseits von Stammtischparolen. Du willst Geld vom Staat und der Staat will dafür was von dir. Das ist absolut legitim, ob es in einzelfall Sinn macht steht hier nicht zur Debatte. Es steht dir zu jedem Zeitpunkt frei dich auf einen Beruf deiner Wahl, bei einer Firma deiner Wahl zu bewerben. Berufsfreiheit heist aber nicht von Arbeit die du nicht möchtest verschont zu werden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

selbiger

Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 08:36:23und der Staat will dafür was von dir

wenn das die erschaffer des gg lesen würden würden diese sich im grabe umdrehen..es steht nirgens im gg das du gegenleistungen erbringen must für den staat..
das gg wurde wenn den soweit abgeändert das es den jeweiligen passt..es ist hinsichtlich nun allen bekannt das solange am gg geschraubt und gedreht wird bis alles gg konform ist..

Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

meine ex muste ne massname antreten ob sie wollte oder nicht..obwohl sie in einen job wahr..ist zwar schon lange her..aber soviel in sachen freie berufswahl usw etz..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.