Darf die Weigerung eines Ein-Euro-Jobs sanktioniert werden?

Begonnen von selbiger, 18. April 2023, 06:20:15

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Sheherazade

Und wenn man keine Argumente mehr hat, muss das Grundgesetz wieder herhalten. Es gibt nunmal noch einige andere, dem Grundgesetz untergeordnete Gesetze.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quizchampion

Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 08:36:23
Zitat von: Quizchampion am 25. April 2023, 12:32:58
Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Die oft hier kolpotierte Rechtswidrigkeit von AGH wegen freier Berufswahl ist mit verlaub schlicht und ergreifen Blödsinn.

Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise. Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

Du schreibst Unsinn!!!

Kannst du das auch in irgendeiner weiße begründen? ich mein Abseits von Stammtischparolen. Du willst Geld vom Staat und der Staat will dafür was von dir. Das ist absolut legitim, ob es in einzelfall Sinn macht steht hier nicht zur Debatte. Es steht dir zu jedem Zeitpunkt frei dich auf einen Beruf deiner Wahl, bei einer Firma deiner Wahl zu bewerben. Berufsfreiheit heist aber nicht von Arbeit die du nicht möchtest verschont zu werden.

Wenn es Arbeit wäre müsste es Vollzeit Job heißen. So ist es Zwangsarbeit und gleichzeitig eine Bestrafung, wo ja unsere Gäste schön weiter ausschlafen können.

Fettnäpfchen

selbiger

Zitat von: selbiger am 25. April 2023, 17:33:40in der ddr wurde das recht auf arbeit fast vollständig umgesetzt...und in der brd schauste einfach gg art.2 (1)..wustest du das echt nicht..??
ZitatGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wo denn, bitteschön?

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

selbiger

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. April 2023, 13:37:21Wo denn, bitteschön?

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

damit ist das recht ebendso gemeint..Recht auf freie Berufswahl

Nicht mit einem Recht auf Arbeit darf das Recht auf freie Berufswahl verwechselt werden. Dieses wird durch Art. 12 GG allen Deutschen garantiert:

    ,,(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

Im Gegensatz zum Recht auf Arbeit, das soziale Teilhabe ermöglichen soll, stellt das Recht auf freie Berufswahl ein Abwehrrecht dar. Es soll den Einzelnen beispielsweise vor Berufsverboten schützen.

Das Bürgerrecht auf freie Berufswahl ist aufgrund von EU-Recht weitestgehend auch auf nicht-deutsche Bürger der Europäischen Union anwendbar.
Siehe auch: Berufsfreiheit und Berufswahl


damit hast du dein recht auf arbeit..und nicht die pflicht auf arbeit..im sgb2 wird dieses recht einem lb abgesprochen..er muss anehmen unter androhung von sanktionen was für mich einen zwang zur arbeit darstellt..auch wenn er die wahl hat sich zwischen arbeit oder einer sanktion zu entscheiden,er ist gezwungen diese arbeit anzunehmen wenn er keine sanktion erleiden will..zwangsarbeit durch die hintertür..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

horst

Zitat von: Unwissender am 23. April 2023, 08:59:38Das der Job einfach zugewiesen wird halte ich für fragwürdig! Schließlich herrscht bei uns freie Berufswahl und nieman kann zu eine bestimmten Arbeit gezwungen werden!
Zitat
Zitat von: selbiger am 26. April 2023, 14:02:05(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
doch

Fettnäpfchen

selbiger

Darum ging es nicht sondern um deine Aussage
Zitat von: selbiger am 25. April 2023, 16:39:04aber der bürger hat das recht auf arbeit..
und das ist schlicht falsch und da musst du auch keinen Affentanz machen um das irgendwie schön zu schreiben.
Falsch bleibt es.

Schon mal nachgedacht was passieren würde bei einem "Recht auf Arbeit".
So eine (zu erwartende) Klagewelle wäre wohl einzigartig da würde sogar ein A. Dübel klagen damit er sich in Malle mehr leisten kann
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Quizchampion

Einigen wir uns darauf, dass unsere Gäste ein Recht auf Faulenzen haben. Das ist doch viel wichtiger als der ewige GG Kram.

Schnuffel01

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. April 2023, 14:10:06da würde sogar ein A. Dübel klagen damit er sich in Malle mehr leisten kann
Soweit ich weiß, fristet er sein Leben in einem Pflegeheim in HH.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Meph1977

Zitat von: Quizchampion am 26. April 2023, 12:10:11
Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 08:36:23
Zitat von: Quizchampion am 25. April 2023, 12:32:58
Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Die oft hier kolpotierte Rechtswidrigkeit von AGH wegen freier Berufswahl ist mit verlaub schlicht und ergreifen Blödsinn.

Die Zuweisung zu einer AGH beeinträchtigt die freihe Berufswahl in keinster weise. Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

Du schreibst Unsinn!!!

Kannst du das auch in irgendeiner weiße begründen? ich mein Abseits von Stammtischparolen. Du willst Geld vom Staat und der Staat will dafür was von dir. Das ist absolut legitim, ob es in einzelfall Sinn macht steht hier nicht zur Debatte. Es steht dir zu jedem Zeitpunkt frei dich auf einen Beruf deiner Wahl, bei einer Firma deiner Wahl zu bewerben. Berufsfreiheit heist aber nicht von Arbeit die du nicht möchtest verschont zu werden.

Wenn es Arbeit wäre müsste es Vollzeit Job heißen. So ist es Zwangsarbeit und gleichzeitig eine Bestrafung, wo ja unsere Gäste schön weiter ausschlafen können.

Es zwingt dich keiner dahin zu gehen oder steht da einer mit vorgehaltener Waffe oder einer Peitsche. Es zwingt dich auch keiner Sozialleistungen zu beantragen.
Zitat von: selbiger am 26. April 2023, 11:28:21
Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 08:36:23und der Staat will dafür was von dir

wenn das die erschaffer des gg lesen würden würden diese sich im grabe umdrehen..es steht nirgens im gg das du gegenleistungen erbringen must für den staat..
das gg wurde wenn den soweit abgeändert das es den jeweiligen passt..es ist hinsichtlich nun allen bekannt das solange am gg geschraubt und gedreht wird bis alles gg konform ist..

Zitat von: Meph1977 am 24. April 2023, 17:11:10Es steht jedem frei sich auf einen Arbeitsplatz seiner Wahl zu bewerben auch wenn er in einer AGH ist. Das ist was mit freier Berufswahl gemeint ist.

meine ex muste ne massname antreten ob sie wollte oder nicht..obwohl sie in einen job wahr..ist zwar schon lange her..aber soviel in sachen freie berufswahl usw etz..


Maßnahme ist nicht das selbe wie eine AGH und wenn sie Teilzeit gearbeitet hat dann ist es auch legitim das sie in eine Maßnahme macht. Nur der Job hat vorrang wenn das jobcenter das anders gesehen hat, den Prozess hätte sie gewonnen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Quizchampion

Es zwingt dich auch keiner den Klugscheißer zu spielen.

selbiger

#40
Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 20:12:10Es zwingt dich keiner dahin zu gehen oder steht da einer mit vorgehaltener Waffe oder einer Peitsche. Es zwingt dich auch keiner Sozialleistungen zu beantragen.

äusserst intelegenter spruch,rtl und co scheinen ja super arbeit geleistet zu haben..es wirkt also..die leute sind auf sozialleistungen angewiesen..und würde die regieeeerung ihren job vernünftig machen..währe ein grostteil auch  nicht auf sozialleistungen angewiesen..defakto ists also nen zwang sozialleistung zu beantragen..wie soll denn wohl sonst ein mensch vernünftig vegetieren können..?? :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

ellie

#41
Zitat von: Meph1977 am 26. April 2023, 20:12:10Es zwingt dich auch keiner Sozialleistungen zu beantragen.
Und wie soll ein Mensch sein Lebensunterhalt bestreiten, wenn keine geeignete Arbeit zur Verfügung steht?
Wie soll zum Beispiel der Krankenversicherungspflicht nachgekommen werden ?