Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Ulrike2023, 18. April 2023, 08:19:31

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Ulrike2023

Hallo in die Runde .. heute benötige ich wieder euer Schwarmwissen  :ok:

Es geht um den Weiterbewilligungsantrag, habe diesen am 06.04. über das Onlineportal gesendet und er ist wohl angekommen, weil die Technik, wissen wir alle. Ok, dann kam 2 Tage später eine Meldung über das Portal, dass sie noch einen Kontoauszug benötigen, dann denke ich, haben sie den Antrag sicherlich bekommen. Den gewünschten Auszug ebenfalls gleich über das Portal gesendet. Seither ist Ruhe.

Nun, lange Rede, kurzer Sinn, wie lange dauert es im Durchschnitt, dass man erfährt, ob der WBA weiter genehmigt wird oder nicht ? Ok, mit Vorlaufzeit und Ostern, Feiertage, Anträge usw. dass es länger dauert. Und bekommt man den Bescheid, ob ja oder nein, dann per Post oder auch schneller über das Onlineportal ?
Hoffe, sie geben nochmals grünes Licht :scratch: habe auch schon gelesen, dass einige SEHR langen Atem haben müssen, bis Rückmeldung kommt, sogar Monate.  :schock:

Also ich freue mich über Feedback, bezüglich den individuellen Erfahrungen der Rückmeldungen und Dauer ob ja oder nein ...danke  :sehrgut:

Wann läuft dein aktueller Bewilligungsbescheid denn aus?
Zum 01.05?
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ulrike2023

Zitat von: Nö am 18. April 2023, 08:35:53Wann läuft dein aktueller Bewilligungsbescheid denn aus?
Zum 01.05?

Ja

Dann würde ich ruhig mal nachfragen  :ok:
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ulrike2023

Ich warte jetzt mal noch diese Woche ab, da ich eh am Freitag noch einen Termin im JC habe zum Gespräch, vielleicht warten die den noch ab,ob sich dann was tut oder auch nicht  :nea:

Kopfbahnhof

Zitat von: Ulrike2023 am 18. April 2023, 11:13:23warte jetzt mal noch diese Woche ab
Würde ich nicht tun, wenn neuer Bewilligungszeitraum ab 01.05.2023 ist.

Leistung und Vermittlung sind eh versch. Abteilungen.

Fettnäpfchen

Ulrike2023

Zitat von: Ulrike2023 am 18. April 2023, 11:13:23Ich warte jetzt mal noch diese Woche ab, da ich eh am Freitag noch einen Termin im JC habe zum Gespräch,
und?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ulrike2023

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. April 2023, 17:31:00Ulrike2023

Zitat von: Ulrike2023 am 18. April 2023, 11:13:23Ich warte jetzt mal noch diese Woche ab, da ich eh am Freitag noch einen Termin im JC habe zum Gespräch,
und?

MfG FN
Ja, ich war ja nun gestern pünktlich bei meinem Termin und die Dame hat auch geschaut, sei noch in Bearbeitung, am 28.04 ist ja eigentlich neuer Termin, nächste Zahlung für Mai. Ich soll noch paar Tage warten, 3 JC Mitarbeiter sind gegangen, also Personalmangel dazu + viele Neuanträge. Aber so weiss ich jetzt wenigstens, dass im System ist und bearbeitet wird. Mal schauen wie lange alles dauert  :scratch:

Fettnäpfchen

Ulrike2023

Also nichts passiert und umsonst hingefahren, die Fahrtkosten hast du aber beantragt?
Oder war das ein Termin der nicht vom JC verlangt wurde, also nach deren Aufforderung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ulrike2023

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. April 2023, 17:17:57Ulrike2023

Also nichts passiert und umsonst hingefahren, die Fahrtkosten hast du aber beantragt?
Oder war das ein Termin der nicht vom JC verlangt wurde, also nach deren Aufforderung.

MfG FN

Nee... Termin war fix eh zum Gespräch, daher und zum JC kann ich laufen

Ulrike2023

Wollte mich nun nochmals nach ein paar Tagen, melden, leider immer noch keine Rückmeldung vom JC wegen meinem WB Antrag :scratch: . Heute wieder nachgefragt, mit der Standardantwort, sei noch in Bearbeitung.
Also wird das wohl nix mit einer Auszahlung für Mai, am 28.04. Problem ist die Miete, wo ich überweisen sollte, was ich auch erwähnte. Antwort, ich muss eben warten. Ok, es wird ja rückwirkend dann berechnet, aber wie soll ich das jetzt regeln mit der Miete, ist ja auch am Montag Feiertag, dann zieht sich es sich nochmals

Sheherazade

Zitat von: Ulrike2023 am 26. April 2023, 17:19:07Also wird das wohl nix mit einer Auszahlung für Mai, am 28.04.

Ganz ruhig, manchmal ist das Geld eher da als der Bescheid.

Zitataber wie soll ich das jetzt regeln mit der Miete, ist ja auch am Montag Feiertag, dann zieht sich es sich nochmals


Ggf. am Freitag den Vermieter anrufen und kurz Bescheid sagen, dass ausnahmsweise die Miete ein paar Tage später kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Es ist immer gut, wenn man den WBA 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellt.
Wenn der Bewilligungszeitraum am 30.04. endet, sollte man den WBA somit ab dem 15.03. stellen.

Sollte am 28.04. die Leistung nicht gezahlt werden, solltest du am 02.05. bei deinem JC vorsprechen und unter Hinweis auf die aktuelle Notlage eine sofortige Barauszahlung fordern. Sollte man dich vertrösten wollen, erkläre, dass du gern auf eine einstweilige Anordnung beim SG verzichten würdest und eine sofortige Klärung vorziehst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ulrike2023

Zitat von: Ottokar am 27. April 2023, 11:35:32Es ist immer gut, wenn man den WBA 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellt.
Wenn der Bewilligungszeitraum am 30.04. endet, sollte man den WBA somit ab dem 15.03. stellen.

Sollte am 28.04. die Leistung nicht gezahlt werden, solltest du am 02.05. bei deinem JC vorsprechen und unter Hinweis auf die aktuelle Notlage eine sofortige Barauszahlung fordern. Sollte man dich vertrösten wollen, erkläre, dass du gern auf eine einstweilige Anordnung beim SG verzichten würdest und eine sofortige Klärung vorziehst.
Danke, das ist mir alles bewusst mit dem Antrag stellen und der Vorlaufzeit, aber leider war ich im März einige Wochen im Krankenhaus unfallbedingt, somit war ich ausser Gefecht gesetzt mit der Bürokratie. Und das wissen die auch im JC, aber die sitzen eben am längeren Hebel, das ist der Punkt. Obwohl bei mir alles überschaubar ist, sie alle Unterlagen ordentlich und pünktlich haben, sowie ich Termine wahrnehme.
Beim letzten Mal hatte ich den Bescheid nach ca. 13 Tagen und jetzt hängt es irgendwo fest, nach über 3 Wochen, keine Ahnung :scratch:

horst

Zitat von: Ulrike2023 am 18. April 2023, 08:19:31Nun, lange Rede, kurzer Sinn, wie lange dauert es im Durchschnitt, dass man erfährt, ob der WBA weiter genehmigt wird oder nicht ? Ok, mit Vorlaufzeit und Ostern, Feiertage, Anträge usw. dass es länger dauert. Und bekommt man den Bescheid, ob ja oder nein, dann per Post oder auch schneller über das Onlineportal ?
im Online Portal ist er auch hinterlegt zum Download und gleich danach nochmal per Post nach Hause. Am besten noch mal unter Nachreichen der Unterlagen VÄM alles nochmal senden manchmal könnte es sein das man das falsche Format hochgeladen hat, dann melden die sich nicht mehr.
Zitat von: Ulrike2023 am 18. April 2023, 08:19:31Es geht um den Weiterbewilligungsantrag, habe diesen am 06.04. über das Onlineportal gesendet und er ist wohl angekommen, weil die Technik, wissen wir alle.
ist aber schon sehr spät gesendet von dir der Antrag.