Erhalte 'Interessantes Qualifizierungsangebot'. Was Ist das ?

Begonnen von Finn Derlohn, 18. April 2023, 11:40:12

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Finn Derlohn

Guten Tag.

Ich habe ein 'Interessantes Qualifizierungsangebot' erhalten (siehe Anhang).
Hat außer mir sonst schon jemand so etwas erhalten?
In dem Angebot steht'Weiterbildung in Teilzeit' und in dem beigefügten Flyer steht unter Ziele 'Maßnahme'.

Es ist keine Rechtsbelehrung dabei und 'die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie vom Jobcenter [...] angemeldet werden', 'Nutzen Sie Ihre Chance'[...],''und freut sich über eine Rückmeldung'.


Meine Fragen dazu:
Ist das ein verpflichtendes Angebot?
Wenn das Teilzeit ist, wird doch hinterher eine neue EGV fällig, oder?
Ist das eine Maßnahme, die bei Nichtteilnahme sanktioniert wird?

Kann bitte jemand, der sich auskennt mal drüber gucken?
Ich würde mich freuen.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.   

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Zitat von: Finn Derlohn am 18. April 2023, 11:40:12Ist das ein verpflichtendes Angebot?

Nein, das ist Werbung für das Totschlagen von zuviel Freizeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Finn Derlohn

Hallo Sheherazade.
Vielen Dank für Deine Antwort.

Was mich so irritiert hatte,es klang alles so freundlich.!?
Seltsam dachte ich.

BigMama

Es handelt sich hier um ein niederschwelliges Unterstützungsangebot zum Thema Digitalisierung in der Arbeitswelt. Es soll dazu dienen, Menschen, die bisher keine Berührung zu diesem Thema hatten, daran heranzuführen.

Für den einen oder anderen, der sich damit gar nicht auskennt ist das sicherlich ein gutes Angebot.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Finn Derlohn

Hallo BigMama.

Danke für die Antwort.
Ja, es klingt freundlich. Den Bildungsträger soll es auch eine längere Zeit geben.
Die Frage ist, wenn ich dahin gehe, dann wird doch sicherlich nach der Beendigung eine neue EGV fällig?
Ich dachte, das wäre der Hauptgrund für die Zusendung.

Kopfbahnhof

Zitat von: Finn Derlohn am 18. April 2023, 13:58:49dann wird doch sicherlich nach der Beendigung eine neue EGV fällig?
Warum sollte es eine neue geben, wie lange läuft deine denn noch?
So lange gilt sie auch, auch wenn du das Angebot akzeptierst.
Hast du keine mehr, kann so oder so eine neue vom JC kommen.

Müssen tust du hier nicht, Entscheidung liegt bei dir.
Kenne ja deinen Wissensstand bei diesem Thema nicht.

Yasha

Zitat von: Finn Derlohn am 18. April 2023, 11:53:54Was mich so irritiert hatte,es klang alles so freundlich.!?
Seltsam dachte ich.

Das ist meist beabsichtigt, weil Du sollst damit die gesamte Maßnahme freiwillig annehmen -inklusive des ganzheitlichen Anteil darin. Darum vorab als Angebot. Das Angebot ist aber tatsächlich nicht freiwillig. Wenn Du auf das Angebot in Bausch und Bogen nicht insgesamt eingehst -dann käme das als Zuweisung. Dann könntest du den ganzheitlichen Part aber noch beim Träger abwählen, sofern Du nicht vorher eine EGV mit der gesamten Maßnahme unterschreibst.

Die Jobcenter und Träger wollen aber generell den ganzheitlichen Part -weil es dann mehr private Informationen verspricht, über etwaige Deiner Vermittlungshemmnisse...

Diese Maßnahme ist übrigens eine Standard Maßnahme -ich hab mal in selbige Konzeption dieser Maßnahme des JC Goslar geguckt. Hatte ich mal gespeichert.

Zielgruppe dieser Maßnahme sind generell Kunden, die sehr geringe bzw. keine Kenntnisse im Bereich digitale Informations- und Kommunikationstechnologien haben.

Das Bereitstellen eines Laptops ist aber meist bei solchen Maßnahmen nicht ohne Tücken. Denn die Träger wälzen die Haftung beim Gebrauch dessen auf den Teilnehmer ab. Insbesondere  -bei vorgesehenem Hausgebrauch Deinerseits. Für Anfänger einen Laptop?. Halte ich zudem für zu komplex.

Finn Derlohn

Hallo.
Vielen Dank für die Antworten.

@ Kopfbahnhof
Ich meine mal gelesen zu haben, das wenn man mal in Teilzeit gearbeitet hat, dass danach eine neue EGV angeboten wird.
Im Moment habe ich eine EGV als Verwaltungsakt, die/der noch bis zum Sommer läuft.

@ Yasha
Was heißt 'In Bausch und Bogen'?
Wenn das Angebot nicht freiwillig ist, wo ist dann die Rechtsfolgebelehrung?

BigMama

Eieiei, mal wieder ein bunter Strauß aus Halbwahrheiten und Vermutungen.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Das ist meist beabsichtigt, weil Du sollst damit die gesamte Maßnahme freiwillig annehmen -inklusive des ganzheitlichen Anteil darin.
Den kannst du mir sicher zeigen. Ich habe ihn nicht im Flyer gesehen.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Wenn Du auf das Angebot in Bausch und Bogen nicht insgesamt eingehst -dann käme das als Zuweisung.
Diese Info hast du woher? Woran glaubst du zu erkennen, dass dies eine eingekaufte Maßnahme ist und daher das Jobcenter zuweisen kann? Nicht jede Kooperation mit einem Träger beinhaltet die Möglichkeit einer Zuweisung.
Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Die Jobcenter und Träger wollen aber generell den ganzheitlichen Part -weil es dann mehr private Informationen verspricht, über etwaige Deiner Vermittlungshemmnisse...
Den du mir sicherlich auch später noch zeigen wirst.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Diese Maßnahme ist übrigens eine Standard Maßnahme -ich hab mal in selbige Konzeption dieser Maßnahme des JC Goslar geguckt.
Und das macht sie per se schlecht?

Auch wenn es für dich unvorstellbar ist, so gibt es tatsächlich Menschen, die gerne solch ein niederschwelliges Angebot annehmen möchten um sich dieser Thematik einmal anzunähern und kennenzulernen.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Für Anfänger einen Laptop?. Halte ich zudem für zu komplex.
Bestimmt lernen die Teilnehmer gleich zu Beginn, was sie nutzen können und was sie noch nicht nutzen sollten.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Finn Derlohn

Hallo.

@BigMama
Ich hatte hier im Forum nach 'Interessantes Qualifizierungsangebot' geschaut und auch gegoogelt.
Gefunden hatte ich nicht viel bis gar nix.
Zitat aus Angebot: 'Nutzen Sie Ihre Chance und melden Sie sich gleich an!', klingt für mich freiwillig.
Es ist nicht unterschrieben und einen Absender im Brieffenster gab es auch nicht.

FritzLoch

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 18:22:44Wenn Du auf das Angebot in Bausch und Bogen nicht insgesamt eingehst -dann käme das als Zuweisung

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Zuerst eine nette Email mit Anhang und zeitnah die Zuweisung. Im Sanktionsmoratorium war die Zuweisung nix wert, heute sieht das anders aus.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Yasha

#11
Zitat von: Finn Derlohn am 18. April 2023, 19:07:15Zitat aus Angebot: 'Nutzen Sie Ihre Chance und melden Sie sich gleich an!',

Auch das soll Dir die Akzeptanz der gesamten Maßnahme schmackhaft machen.

Woher ich die gezielten Info zur Maßnahme beziehe? Aus der Konzeption zur vorherigen Ausschreibung der Maßnahme Berufliche Weiterbildung "digitale Arbeitswelt" Vergabe-Nr.:
201-21-FbW-10274. Über Jobcenter Goslar läuft die noch bis 23.11.2023 -2. Option. Ich besitze die Konzeption der damaligen Ausschreibung und unzählige andere -im gesamten Bundesgebiet. Ich kenne mich aus -seit 2016.

Alle Maßnahmen mit ganzheitlichen Anteil sollen ausgelastet werden -denn ansonsten können die Träger ihre Aufträge dazu nur unzureichend erfüllen. Und den Jobcentern wird das ansonsten zu teuer. Trotzdem  -Du hast das Recht der Abwahl des ganzheitlichen Anteils. Jetzt und auch nach einer Zuweisung. Denn ganzheiltiche Anteile können nicht erzwungen werden . Das wäre ein Verstoß gegen das Recht auf Privatheit und informelle Selbstbestimmung.

Zitat von: BigMama am 18. April 2023, 18:53:51Den kannst du mir sicher zeigen. Ich habe ihn nicht im Flyer gesehen.

Findest Du im letzten Absatz des Flyers "Problemlösungsstrategien" -Hilfsangebote.

Ansonsten wird das  -in der Konzeption - als flankierende sozialpädagogische Begleitung beschrieben. sinngemäß als Zielsetzung der Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen und die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.

Wer sich da anmeldet -signalisiert so den Bedarf danach. Das ist aber nicht bei jedem Teilnehmer so -behaupte ich mal. Ich mache die Maßnahme auch nicht insgesamt schlecht. Ich beleuchte nur die für mich fragwürdige Bewerbung dessen  -die sich so nicht zeigt -ohne Hintergrundwissen.

Übrigens -laut Konzeption  -soll sich die Schulung am "europass " orientieren und der Träger entsprechende Tests durchführen -was ich als Ankündigung in dem Flyer vermisse. Ich füge mal die Verlinkung aus der mir vorliegenden Konzeption der Maßnahme nachfolgend ein .

https://europa.eu/europass/de

FritzLoch

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 19:14:43
Zitat von: Finn Derlohn am 18. April 2023, 19:07:15Zitat aus Angebot: 'Nutzen Sie Ihre Chance und melden Sie sich gleich an!',

Auch das soll Dir die Akzeptanz der gesamten Maßnahme schmackhaft machen.

Woher ich die gezielten Info zur Maßnahme beziehe? Aus der Konzeption zur vorherigen Ausschreibung der Maßnahme Berufliche Weiterbildung "digitale Arbeitswelt" Vergabe-Nr.:
201-21-FbW-10274. Über Jobcenter Goslar läuft die noch bis 23.11.2023 -2. Option. Ich besitze die Konzeption der damaligen Ausschreibung und unzählige andere -im gesamten Bundesgebiet. Ich kenne mich aus -seit 2016.

Alle Maßnahmen mit ganzheitlichen Anteil sollen ausgelastet werden -denn ansonsten können die Träger ihre Aufträge dazu nur unzureichend erfüllen. Und den Jobcentern wird das ansonsten zu teuer. Trotzdem  -Du hast das Recht der Abwahl des ganzheitlichen Anteils. Jetzt und auch nach einer Zuweisung. Den ganzheiltiche Anteile könen nicht erzwungen werden . Das wäre ein Verstoß gegen das Recht auf Privatheit und informelle Selbstbestimmung.

Da der TE seit 2015 ohneLohn ist denke ich, dass die Zuweisung so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
Waldschrat Pferdepension e.V.

BigMama

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 19:14:43Findest Du im letzten Absatz des Flyers "Problemlösungsstrategien" -Hilfsangebote.
Der Satz bezieht sich auf die digitalen Inhalte nicht auf die persönlichen oder privaten Probleme der Teilnehmer.
Das ist jetzt hineininterpretiert.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 19:14:43201-21-FbW-10274
Das ist eine FbW, keine zuweisungsfähige Maßnahme. Um an einer FbW teilnehmen zu können braucht es einen Bildungsgutschein. Da gibt es keine Zuweisungen.

Zitat von: Yasha am 18. April 2023, 19:14:43Wer sich da anmeldet -signalisiert so den Bedarf danach. Das ist aber nicht bei jedem Teilnehmer so -behaupte ich mal. Ich mache die Maßnahme auch nicht insgesamt schlecht. Ich beleuchte nur die für mich fragwürdige Bewerbung dessen  -die sich so nicht zeigt -ohne Hintergrundwissen.
Und wieder mal Vermutungen und Spekulationen ohne Beleg, dass es generell so ist und insbesonder in diesem speziellen Fall.
Du interpretierst Inhalt in die Maßnahme, die so nicht aufgeführt sind und verunsicherst den TE in dem du ihm suggerierst, dass das eine "Zwangsmaßnahme" für ihn wird.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Finn Derlohn

Hallo.
Es geht mir auch nicht um die Bewerbung dieses Angebotes.
Ich frage mich, wieso ich nicht noch mehr Informationen darüber finde.

'Interessantes Qualifizierungsangebot' hat das irgendwer schon mal gehört?