Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

grundbetrag bei trennung, aber gleiche wohnung

Begonnen von belinea111, 20. April 2023, 21:18:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

belinea111

hallo zusammen :)

meine partnerin und ich haben uns getrennt (am 13.12.2023 und mitgeteilt habe ich das dem jobcenter mitte februar), wohnen aber noch in der gleichen wohnung. jeder hat sein eigenes zimmer und küche/bad werden gemeinsam genutzt.
wir haben getrennte konten und wirtschaften auch nicht mehr zusammen, jeder kauft sich seine nahrungsmittel selbst.
miete wird halt 50/50 aufgeteilt.

welcher grundbetrag steht mir dann zu ?

vielen dank vorab schon einmal für eure unterstüzung

Birgit63

Ihr ward vorher eine BG? Wenn ja, dann sollte sich einer von euch eine neue Wohnung suchen. Dem JC plausibel zu machen, dass ihr kein Paar mehr seid, aber weiterhin zusammen wohnen wollt, ist schwierig.

Ottokar

Wenn ihr keine BG mehr seid, müsst ihr das dem JC plausibel belegen.
Jeder von euch wird dann als 1-Personen-BG behandelt, d.h. 50% der Gesamtmiete sowie Regelsatz für Alleinstehende.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.