Sohn (20J Azubi) zieht aus. Wie ändert sich das Bürgergeld?

Begonnen von dagrey, 18. Februar 2024, 15:09:25

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TripleH

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Februar 2024, 17:05:48Steht hier aber etwas anders

Dann ist das eben falsch. § 20 Absatz 2 WoGG stellt auf eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung ab und eben nicht auf im Einkommen des Azubis liegenden Gründe.

Die Verwaltungsvorschrift gibt es im Netz zu lesen:

https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph20/

ZitatDas ist der Fall, wenn ein Studium oder eine Ausbildung schon bei abstrakter Betrachtung nach dem jeweiligen Gesetz nicht förderfähig ist oder in der Person der Antragstellerin oder des Antragstellers liegende Gründe bestehen, die eine jeweilige Förderung ausschließen (es sei denn, der Ausschluss erfolgt der Höhe nach).

Wenn die Ablehnung also nur wegen zu hohem Azubilohn ist, gibt es kein Wohngeld.
 

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Februar 2024, 18:20:27Auf jeden Fall besser, als unter der Fuchtel vom JC zu sein.
warum? Mir hilft es, ein besserer Mensch zu werden. :smile:

SGB I §1
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser