AU und weiß gerade nicht mehr weiter

Begonnen von Livia, 21. April 2023, 13:48:53

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jens123

Zitat von: Ottokar am 08. Februar 2024, 11:56:47Ich würde beim JC umgehend schriftlich die Löschung meiner Telefonnummer fordern.
Es gibt keine Pflicht, für das JC telefonisch erreichbar zu sein, damit ist die Datenerhebung der Telefonnummer rein freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden, wobei lt. DSGVO ein Löschanspruch besteht.

Mehr bleibt zum Telefonterror nicht zu sagen. Handeln muss man selbst.

hotwert

Zitat von: Livia am 14. Februar 2024, 17:30:32Was ist denn, sollte die EU Rente abgelehnt werden und ich gehe in Widerspruch? Muss das JC dann auch wieder auf eine "neue" Entscheidung warten

Warst du beim Amtsarzt und hat der festgestellt das du unter 3 Stunden erwerbsfähig bist und bist dann aufgefordert worden die Rente zu beantragen, oder hast du die Rente nur beantragt weil dein SB es gefordert hat? Im ersten Fall hast du deine Ruhe und das JC bekommt selbst Mitteilung von der Rente.
Wenn du die Rente auf Eigeninitiative gestellt hast aufgrund mündlicher Absprachen mit der SB müssen die garnicht warten und können dich trotzdem nerven.

Bei einem Widerspruch müssen die dich auch nicht in Ruhe lassen. Der Widerspruch interessiert die nicht.
Ich wurde erst aufgefordert den Antrag zu stellen weil der Amtsarzt in einer gutachterlichen Stellungnahme meine Erwerbsfähigkeit als unter 3 Stunden täglich eingestuft hat. Also war ich nicht vermittelbar und hatte meine Ruhe.
Als die Rente dann abgelehnt wurde, war ich voll in der Vermittlung, der Widerspruch hat niemanden interessiert.

Ich hab auch immer gesagt ich bin in Widerspruch mit der Rente, und es macht keinen Sinn mich zu bewerben. War meinem SB egal, der hat auch immer irgendwelche Sprüche gebracht und mich genervt. "Wenn der Widerspruch sowieso abgelehnt wird, haben sie dann schonmal eine Arbeit" meinte er.
Ich war aber auch nicht mehr AU geschrieben.

Wenn du weiterhin eine AU bekommst, kennst du ja eh nicht arbeiten, und Kurse machst du dann auch nicht. Wenn du Bewerbungen schreibst kommt ja eh nichts dabei raus, beim Vorstellungsgespräch kannst du sagen du bist noch AU auf unbestimmte Zeit und kannst die Arbeit nicht antreten.
Welcher Arbeitgeber soll dir dann einen Vertrag geben? Das ist einfach nur Zeitverschwendung. Ich hatte bei mir in Lebenslauf immer geschrieben "seit 2017 arbeitsunfähig erkrankt" oder so, aber den Lebenslauf würde ich nicht beim SB vorzeigen...

Livia

Zitat von: jens123 am 14. Februar 2024, 19:05:57Mehr bleibt zum Telefonterror nicht zu sagen. Handeln muss man selbst.

Hab ja beschrieben warum ich das nicht mache. Dieser Frau traue ich es zu, das sie mich alle 2- 3 Monate mindestens einlädt um "über meine Chancen Blabla" zu sprechen. Fahrtkosten bekomme ich keine erstattet, weil ich ja das ermäßigte Deutschlandticket habe. Also kann ich sie damit nicht dran hindern mich ständig einzuladen.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Warst du beim Amtsarzt und hat der festgestellt das du unter 3 Stunden erwerbsfähig bist und bist dann aufgefordert worden die Rente zu beantragen, oder hast du die Rente nur beantragt weil dein SB es gefordert hat?

Ich war noch nie persönlich bei einem Amtsarzt. Bei uns heißen die "beratende Ärzte" und die haben am Anfang der Coronazeit per Aktenlage entschieden, ich wäre min 6 Std/ Tag arbeitsfähig, nur nichts psychisch belastendes. Wer entscheidet, was für mich psychisch belastend ist?!  :scratch:

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Wenn du weiterhin eine AU bekommst

Ich gehe davon aus. Auch wenn die DRV meint, ich wäre arbeitsfähig, bin ich noch lange nicht gesund.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48aber den Lebenslauf würde ich nicht beim SB vorzeigen...
:grins: 

hotwert

Zitat von: Livia am 15. Februar 2024, 12:00:50Ich gehe davon aus. Auch wenn die DRV meint, ich wäre arbeitsfähig, bin ich noch lange nicht gesund.

Es kommt halt drauf an was dein Arzt der dich Krankschreibt als Grund angibt, bzw welche Atteste er dir schreiben kann.
Mit den richtigen Sätzen im Bericht klappt's auch mit der Rente.
Du musst für die Rente zum Psychiater, der schreibt ein Gutachten für die Rentenversicherung. Da musst du Berichte von deinem Arzt vorlegen, sonst kommt ganz sicher nichts dabei raus. Die kennen genug Leute die 30 min bei der Begutachtung ihr leid klagen, das steht dann irgendwo im Bericht, und auf der letzten Seite steht dann "erwerbsfähig über 6 Stunden mit ... Einschränkungen"
Wenn du da nichts mitbringst von deinem Arzt bei dem du in Dauerbehandlung bist, kommst du nicht weit.

Fettnäpfchen

Livia

Zitat von: Livia am 14. Februar 2024, 15:32:24Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2024, 15:21:20 Hilft ja nicht wirklich wenn dann die nächste Einladung wieder eintrudelt.
ZitatSorry, den Satz verstehe ich nicht :schaem:
In Verbindung mit dem Satz aus dem Zitat davor
Zitat von: Livia am 14. Februar 2024, 15:07:14Soll ich tatsächlich auf den Brief antworten?
sollte es verständlich sein.

Zu deutsch >Spar dir darauf zu antworten weil es nichts bringt<

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Wenn du die Rente auf Eigeninitiative gestellt hast aufgrund mündlicher Absprachen mit der SB müssen die garnicht warten und können dich trotzdem nerven.

Das ist Falsch, sobald ein Antrag auf EM Rente bei der RV gestellt worden ist, muss das JC Abwarten.
Völlig unabhängig davon warum der Antrag gestellt wurde.

Da kann kein SB sagen, naja ist ja noch nichts klar, gehen sie so lange schon mal als Paketdienstfahrer Arbeiten.

Es geht ja genau darum fest zu stellen, inwieweit man noch Leistungsfähig ist.
Das weiß man erst, wenn die RV das Gutachten gemacht hat.

Wenn das da ist, kann man weiter sehen.

Ist das Gutachten völlig daneben, auch das ist Möglich, geht man in Widerspruch.

Zur Überbrückung, ist es schon am einfachsten immer eine AU zu haben.
Hast du eine dauerhafte AU, machen die Telefontermine gar keinen Sinn.

Vermittlung in Arbeit ist ja eh nicht möglich.

Jimmy Neutron

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Warst du beim Amtsarzt und hat der festgestellt das du unter 3 Stunden erwerbsfähig bist
Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Ich wurde erst aufgefordert den Antrag zu stellen weil der Amtsarzt in einer gutachterlichen Stellungnahme meine Erwerbsfähigkeit als unter 3 Stunden täglich eingestuft hat.
Ich denke nicht, dass du der Amtsarzt eine Feststellung zu deiner Erwerbsfähgikeit gestroffen hat. Ich habe noch keine Stellungnahme gesehen, in der ein Amtsarzt die Erwerbsfähigkeit beurteilt hat. Bisher ging es ausschließlich in allen Beurteilungen um die Arbeitsfähigkeit. Die Zuständigkeit zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit liegt im Bereich des SGB II entweder beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder beim Deutschen Rentenversicherungsträger. In Fällen von Optionskommunen wird gelegentlich der Amtsarzt oder eigene Vertragsärzte hinzugezogen, jedoch gibt es spezifische Vereinbarungen, wonach bei Optionskommunen die Deutsche Rentenversicherung direkt mit der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit beauftragt wird.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48Wenn du die Rente auf Eigeninitiative gestellt hast aufgrund mündlicher Absprachen mit der SB müssen die garnicht warten und können dich trotzdem nerven.
Halte ich auch für falsch.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 05:46:48ls die Rente dann abgelehnt wurde, war ich voll in der Vermittlung, der Widerspruch hat niemanden interessiert.
Korrekt ist, dass die Feststellung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit bindend ist, wenn die Feststellung der Erwerbsminderung nicht abschließend geklärt ist, liegt auch keine abschließende Feststellung zur Erwerbsfähigkeit vor. Die normale Vermittlung bzw. Maßnahmezuweisungen etc. sind absurd. Insbesondere, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Zitat von: Livia am 15. Februar 2024, 12:00:50Ich war noch nie persönlich bei einem Amtsarzt. Bei uns heißen die "beratende Ärzte" und die haben am Anfang der Coronazeit per Aktenlage entschieden, ich wäre min 6 Std/ Tag arbeitsfähig, nur nichts psychisch belastendes. Wer entscheidet, was für mich psychisch belastend ist?! 
Bist du bei einer Optionskommune?  Wenn du es nicht weißt, schau doch mal bitte in der Liste nach.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen

Wie schaut es denn mit deiner Entscheidung bzgl. Telefonterminen aus? Brauchst da noch mehr Input?
Ich würde gerne den Punkt abschließen, weil ich denke, dass alle anderen Ratschläge auf diese Situation um die Telefontermine oder keine Telefontermine aufbauen.

hotwert

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2024, 17:36:36Das ist Falsch, sobald ein Antrag auf EM Rente bei der RV gestellt worden ist, muss das JC Abwarten. Völlig unabhängig davon warum der Antrag gestellt wurde

Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber meines Wissens muss da schon eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst stattgefunden haben.
Ansonsten könnte ja auch jeder mal einen Antrag auf EM-Rente stellen und freut sich über die stressfreie Zeit solange der Antrag läuft. Alles in kleinen Stücken einreichen, am letzten Tag der Frist, den Gutachter Termin mal verschieben usw. Da zieht sich das dann schon ein Jahr hin.

An die gutachterliche Stellungsnahme des ärztlichen Dienste ist das JC ja erst mal gebunden, wenn das raus kommt das man unter 3 Stunden erwerbsfähig ist, voraussichtlich über 6 Monate oder auf Dauer, fordert einen das JC ja auf einen Antrag auf Rente zu stellen, oder schiebt einen in Sozialhilfe ab, die sind für nicht erwerbsfähige ja nicht zuständig.

Wenn man einfach einen Antrag auf EM- Rente stellt, ist ja keine gutachterliche Stellungsnahme vorhanden an die das JC gebunden wäre. Kann man mit seinem SB ausmachen, evtl wird man in Ruhe gelassen.

Was ich aber sicher weiß ist das der Widerspruch denen garnicht interessiert. Ich war voll in der Vermittlung, hab den SB immer gesagt der Widerspruch läuft ja noch. Hat den nicht interessiert, es war ein Gutachten da das noch die leistungsfähig länger als 6 Stunden eingestuft hat (vom Gutachter der Rentenversicherung bzw. dem Arzt der im Auftrag der Rentenversicherung das Gutachten geschrieben hat, der ärztliche Dienst hat das fast 1:1 in seiner neuen gutachterlichen Stellungsnahme abgetippt), und nur daran war der SB interessiert.

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 18:27:11aber meines Wissens muss da schon eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst stattgefunden haben.
Nein
Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 18:27:11Ansonsten könnte ja auch jeder mal einen Antrag auf EM-Rente stellen
Ja
Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 18:27:11freut sich über die stressfreie Zeit solange der Antrag läuft
Das ist bestimmt keine Stressfreie Zeit, da dieser Antrag extrem Umfangreich ist.
Das macht keiner eben mal aus Langeweile.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 18:27:11ist ja keine gutachterliche Stellungsnahme vorhanden an die das JC gebunden wäre
Es muss Abwarten, bis eben diese da ist.

Zitat von: hotwert am 15. Februar 2024, 18:27:11Was ich aber sicher weiß ist das der Widerspruch denen garnicht interessiert.
Zumindest bei der Jobvermittlung ist er daran gebunden wie, was z.B. noch für dich machbar ist.

hotwert

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Februar 2024, 18:13:18Ich denke nicht, dass du der Amtsarzt eine Feststellung zu deiner Erwerbsfähgikeit gestroffen hat. Ich habe noch keine Stellungnahme gesehen, in der ein Amtsarzt die Erwerbsfähigkeit beurteilt hat. Bisher ging es ausschließlich in allen Beurteilungen um die Arbeitsfähigkeit. Die Zuständigkeit zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit liegt im Bereich des SGB II entweder beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder beim Deutschen Rentenversicherungsträger. In Fällen von Optionskommunen wird gelegentlich der Amtsarzt oder eigene Vertragsärzte hinzugezogen, jedoch gibt es spezifische Vereinbarungen, wonach bei Optionskommunen die Deutsche Rentenversicherung direkt mit der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit beauftragt wird.
Es macht in der Regel natürlich der ärztliche Dienst, ich hab mich verschrieben. Ich war auch selbst beim ärztlichen Dienst und nicht beim Amtsarzt.

Bei mir in der Stadt gibt es zwei Jobcenter, einmal Landkreis und einmal Stadt. Ich weiß von Fällen welche JC Stadt waren die zum ärztlichen Dienst mussten, und die vom Landkreis mussten zum Amtsarzt. Der ist ebenfalls in der Stadt nicht weit vom ärztlichen Dienst entfernt.
Keine Ahnung warum das so getrennt ist.

Ottokar

Zitat von: Livia am 15. Februar 2024, 12:00:50die haben am Anfang der Coronazeit per Aktenlage entschieden
Also Ferndiagnose, wäre zum Lachen, wenns nicht so traurig wäre.
Zitat von: Livia am 15. Februar 2024, 12:00:50nur nichts psychisch belastendes
Welcher Job ist denn nicht psychisch belastend?
Einfach nur der blanke Wahnsinn.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Livia

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Februar 2024, 18:13:18Bist du bei einer Optionskommune? 

Ja bin ich. Was heißt das dann?  :smile:

Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Februar 2024, 18:13:18Wie schaut es denn mit deiner Entscheidung bzgl. Telefonterminen aus? Brauchst da noch mehr Input? Ich würde gerne den Punkt abschließen, weil ich denke, dass alle anderen Ratschläge auf diese Situation um die Telefontermine oder keine Telefontermine aufbauen.

Mit schwirrt da gerade echt der Kopf. Deswegen hab ich mich auch noch nicht vorher zurück gemeldet. Ich schwanke immer zwischen "die (Jobcoach) muss doch mal verstehen....." und "nee, ich geh halt einfach mal nicht ans Telefon und zeig ihr deutlich meine Grenzen."

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 11:37:46Also Ferndiagnose, wäre zum Lachen, wenns nicht so traurig wäre.

Du kannst dir nicht vorstellen wie oft ich dasitze und nicht weiß ob ich lachen oder heulen soll. Wenn ich das irgendwo erzählt bekäme, ich würde es nicht glauben, das Jobcenter so unglaublich sein können.

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2024, 11:37:46Welcher Job ist denn nicht psychisch belastend? Einfach nur der blanke Wahnsinn.

Ich frage es mich auch  :weisnich: alleine der Gedanke daran mehrere Stunden meine Kraft für einen Job aufzuwenden, stresst mich dermaßen. Alles Zuhause würde ja dann wieder liegen bleiben, weil ich die Energie nicht mehr hätte. Ich hätte tatsächlich auf deutsch gesagt nach 3 Tagen keine Klamotten mehr, die ich auf der Arbeit anziehen könnte. Ich käme nicht zum waschen.....als Beispiel mal.


Zu dem ganzen Trubel in meinem Kopf kam dann letzte Woche noch die Ablehnung vom Versorgungsamt. Sie erhöhen meinen GdB nicht. Ich habe es direkt mit meiner aktuellen Krankmeldung per Email an die JC'in geschickt. Das muss ja ein Fest für sie gewesen sein. Ihrer Meinung nach ist das ja entscheidend für meine Arbeitsfähigkeit.

Kopfbahnhof

Zitat von: Livia am 20. Februar 2024, 16:22:14Ihrer Meinung nach ist das ja entscheidend für meine Arbeitsfähigkeit.
Nein der GdB hat nicht besonders viel damit zu tun.

Du bist aktuell AU und wartest auf den Bescheid deiner RV.


Zitat von: Livia am 08. Februar 2024, 10:52:50Heute ist der Telefontermin völlig eskaliert.
Wenn es öfter so ist, würde ich mit denen wirklich nicht mehr Telefonieren.

Evtl. versuchst du dir vor Ort Hilfe dazu zu suchen.
Wie dein JC mit dir umgeht, ist nicht Normal.

Über eine Beschwerde an das Kundenmanagement deines JC, sollte man auch Nachdenken.