Krankenversicherung möchte, dass ich den Beitrag nachzahle.

Begonnen von Jobser, 22. April 2023, 08:08:03

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Jobser

Hallo,

ich war im Januar arbeitssuchend, für diese Zeit habe ich Bürgergeld beantragt, worüber ich jedoch einen  Ablehnungsbescheid erhalten habe.
Da ich den Lon von meinem ehemaligen Arbeitgeber für 12.2022 im Januar erhalten habe.
Da der Zufluss über dem Regelsatz liegt, wurde Bürgergeld abgelehnt.

Nun möchte meine Krankenversicherung, dass ich für Januar den Beitrag nachzahle.

Ist das so rechtens ?

Sheherazade

Zitat von: Jobser am 22. April 2023, 08:08:03ich war im Januar arbeitssuchend

Und was warst du ab Februar? Und wann genau endete dein Arbeitsverhältnis im Dezember?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Jobser am 22. April 2023, 08:08:03Nun möchte meine Krankenversicherung, dass ich für Januar den Beitrag nachzahle.
ja und müsste dir doch klar sein das ab Febr. du dann dich weiter Freiwillig in der gesetzlichen versichern musst oder privat wo du vorher warst.

Jobser

Min Arbeitsverhältnis endete am 31.12.22.
Am 01.02.23 hatte ich ein neues Arbeitsverhältnis.

horst

ich würde das Schreiben erst mal ignorieren oder der Versicherung mitteilen das du ab 01.02.23 wieder in Beschäftigung bist wann kam denn bei dir das schreiben mit der Post.?

Du bist unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Monat weiter krankenversichert, nachdem Du Deinen Job aufgegeben oder verloren hast. Das nennt sich ,,nachgehender Leistungsanspruch".

Hartzer Rolle

ZitatLaut § 19 SGB V endet mit dem Ende der Mitgliedschaft zugleich der Anspruch auf Leistungen von der Krankenkasse, "soweit nichts Abweichendes bestimmt ist".  In Absatz (2) und Absatz (3) desselben Paragrafen im SBG ist nachfolgend festgelegt, dass für Pflichtversicherte nach dem Ende der Mitgliedschaft und für familienversicherte Angehörige nach dem Tod des Pflichtversicherten jeweils ein Monat weiter Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das schließt unabhängig von einem akuten Krankheitsfall alle Behandlungen und Verordnungen ein, die für die Gesetzliche Krankenversicherung insgesamt und die Satzung der betreffenden Krankenkasse gelten.

Quelle: https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/nachgehender-leistungsanspruch

Spring23

Zitat von: horst am 22. April 2023, 13:38:21ich würde das Schreiben erst mal ignorieren oder der Versicherung mitteilen das du ab 01.02.23 wieder in Beschäftigung bist wann kam denn bei dir das schreiben mit der Post.?

Du bist unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Monat weiter krankenversichert, nachdem Du Deinen Job aufgegeben oder verloren hast. Das nennt sich ,,nachgehender Leistungsanspruch".
Man könnte das Schreiben auch mit Verweis auf eben diesen Leistungsanspruch beantworten.
Wenn die Arbeitslosigkeit nur einen Monat dauerte, gilt er.
(Wieso ALG-II und nicht I beantragt wurde, ist ein anderes Thema)

Ottokar

#7
Zitat von: horst am 22. April 2023, 13:38:21ich würde das Schreiben erst mal ignorieren
Keine gute Idee.

Nach § 19 Abs. 2 SGB V haben Versicherungspflichtige nach dem Ende ihrer Mitgliedschaft einen nachgehenden Leistungsanspruch für längstens einen Monat.
Da gilt aber nur für die GKV, nicht für Privatversicherte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

das wird er denke ich schon gegoogelt haben, deshalb fragt er ja wie er sich verhalten soll.

Ottokar

Ich halte mich lieber an Fakten und nicht an Vermutungen.
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Jobser

Zitat von: horst am 22. April 2023, 13:38:21ich würde das Schreiben erst mal ignorieren oder der Versicherung mitteilen das du ab 01.02.23 wieder in Beschäftigung bist wann kam denn bei dir das schreiben mit der Post.?

Du bist unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Monat weiter krankenversichert, nachdem Du Deinen Job aufgegeben oder verloren hast. Das nennt sich ,,nachgehender Leistungsanspruch".


Das schreiben kam letzte Woche bei mir an.
Ich habe der GKV nun die Daten mitgeschickt und mich auf "Nachgehender Leistungsanspruch" berufen.



horst

Zitat von: Jobser am 23. April 2023, 17:45:32Ich habe der GKV nun die Daten mitgeschickt und mich auf "Nachgehender Leistungsanspruch" berufen.
:sehrgut: