Einzug einer Person !

Begonnen von Chris, 21. April 2023, 09:07:59

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Chris

Hallo,
und zwar wollte ich einmal fragen wenn eine Person bei mir einzieht, ist diese verpflichtet Ihre Kontoauszüge persönliche Verhältnisse, Vermögen usw.anzugeben ???

Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.


Hartzer Rolle

Wenn Sie deine Partnerin ist und ihr eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bildet, ja.

FritzLoch

Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Hallo,
und zwar wollte ich einmal fragen wenn eine Person bei mir einzieht, ist diese verpflichtet Ihre Kontoauszüge persönliche Verhältnisse, Vermögen usw.anzugeben ???

Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.



Die Vermutung einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft greift in der Regel nach einem Jahr. Wenn Sie dann kommt, ist sie mit einem Shreiben vom Tisch wenn:

- Untermietvertrag vorhanden (kein Bezug auf den Hauptmietvertrag nehmen)
- Keine gemeinsamen Konten / Versicherungen
- Kein Zugriff auf Unterlagen des jeweils anderen
- Jeder für sich selbst wirtschaftet
- In der Wohnung ein einzelnes Zimmer vermietet wird
- Kein wechselseitiger Wille vorhanden ist für den jeweils anderen einzustehen

Unterlagen des Mitbewohners (Freundin) musst du nicht einreichen (kein Zugriff auf Unterlagen) Dritter.

Ich würde definitiv auf eine Wohngemeinschaft plädieren wo jeder für sich selbst wirtschaftet. Keine BG! Die Freundin heisst offiziell Mitbewohner Frau XYZ

Der Untermietvertrag mit der Mitbewohnerin wird dem JC vorgelegt, hier über eine Pauschale bei der Untervermietung nachdenken. Die Einnahme aus der Untervermietung wird als Einnahme angerechnet. Mit viel Glück bist du aus dem Bedarf dann raus - wäre anstrebenswert!



Leeres Portemonnaie

Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Ich selbst gehe arbeiten und stocke wegen Mehrbedarf / Unterhalt auf.

Partnerin geht auch arbeiten


Das klingt jetzt nicht nach enorm viel Geld vom JC, wenn die einziehende Person etwas zur Miete beiträgt und man keinen WBA mehr stellt ...:
Zitat von: FritzLochEinnahme aus der Untervermietung wird als Einnahme angerechnet. Mit viel Glück bist du aus dem Bedarf dann raus - wäre anstrebenswert!


Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Chris am 21. April 2023, 09:07:59Partnerin geht auch arbeiten und will und wird keine Leistungen beziehen, sondern zieht nur bei mir ein und möchte aus Datenschutzgründen keine Kontoauszüge etc. offenlegen.

Aber Miete wird sie dir doch bezahlen wollen, oder? Immerhin halbiert sich deine Miete mit ihrem Einzug für das Jobcenter.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub