Mietbescheinigung anpassen

Begonnen von hansstramm, 23. April 2023, 22:36:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hansstramm

Moin freunde,
ich wohne momentan mit meiner Mutter zusammen.
Der Mietvertrag der aktuellen Wohnung geht bis Ende des Monats.

Eine neue Wohnung ist in Aussicht und ich habe auch schon einen Schlüssel für die Wohnung, der Umzug steht also bevor.

Das Problem:
Die Mietbescheinigung wurde vom JC abgelehnt. (Nicht angemessen)
Allerdings sind die neuen Vermieter extrem cool und haben die Mietbescheinigung erneut ausgefüllt.

Jetzt wüsste ich gerne, ob die Mietbescheinigung nun angemessen ist?
Die Vermieter meinten, dass ich die Mietbescheinigung auch anpassen dürfte.
Für 2 Personen darf die Bruttokaltmiete 462€ kosten.

Mietbescheinigung ist im Anhang.

Mfg 


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hartzer Rolle

Sind die 30,00 die gesamten kalten Betriebskosten? Scheint mir recht wenig zu sein.

Die Mietbescheinigung ist für mich etwas unübersichtlich, hier sehen die anders aus, kann aber jede Kommune selber stricken.

Was hat der Vermieter denn geändert? Wenn er nicht mit der Kaltmiete runtergegangen ist, kann das Jobcenter argumentieren, dass er jetzt künstlich den Abschlag drückt und die reellen Kosten über die Abrechnung wieder reinholen will, was wieder zur Unangemessenheit führen würde.

hansstramm

Danke für die schnelle Antwort.
Der Vermieter ging u.a. mit der Kaltmiete runter.
Im Anhang finden sich die abgelehnte Mietbescheinigung, sowie die aktuelle Mietbescheinigung.

Mfg


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hartzer Rolle


hansstramm

#4
Wurde angepasst, sry :zwinker:.

Hier mal noch das Zusatzblatt KdU (Bruttokaltmiete 462€ ist angemessen).

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

hansstramm

Könnte da bitte jemand zeitnah drüber schauen?:)
Die Zeit ist knapp 🙈.

OLD-MAN

Auch die angepasste Mietbescheinigung wird Fragen aufwerfen!

Was ist mit den Kosten, die aus der abgelehnten MB gestrichen wurden? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein VM darauf verzichtet. Ansonsten verweise ich auf 3. Absatz in Antwort # 1.


horst

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 12:34:47Könnte da bitte jemand zeitnah drüber schauen?:)
Die Zeit ist knapp 🙈.
:offtopic:
da wird man ja richtig neugierig Landkreis K.... geschwärzt und oben links ausgeschrieben das JC. :grins:

hansstramm

@horst
Egal, das JC kann man von mir aus sehen  :grins:

Keine Ahnung wie sich der Vermieter das gedacht hat.
Aber ich vermute, dass er lieber weniger Miete bekommt, als dass er Leerstand hat.
Geld haben die eh genug 😅.

Wie soll ich denn jetzt am besten vorgehen?

Hatte vor die neue Mietbescheinigung beim JC einzureichen und ihnen mitzuteilen, dass die letzte Mietbescheinigung fehlerhaft war.  :scratch:

OLD-MAN

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:09:26Hatte vor die neue Mietbescheinigung beim JC einzureichen

Dann mach´s doch! Hier kann dir keiner sagen, wie das JC darauf reagiert: "Nur der Versuch macht kluch!"

hansstramm

Dann mache ich das gleich mal  :ok: .
Ist die Mietbescheinigung denn jetzt rechnerisch angemessen für 2 Personen?=)

mfg

Hartzer Rolle

Wenn es vorher 78 Euro kalte Nebenkosten waren und jetzt 30 Euro, wird nur ein dämlicher SB zustimmen. Aber die soll es ja auch geben. Viel Glück

hansstramm

Also in der Ablehnung stand, dass die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt.
Angemessen sind aber nur 462€ Bruttokaltmiete.

@Hartzer Rolle
Das hätte man mit Sicherheit auch schlauer machen können.
Wie weiß ich aber auch nicht  :scratch: .

Hartzer Rolle

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02Wie weiß ich aber auch nicht  :scratch: .

Ich schon..
Kaltmiete um 41 Euro runter. Alles andere ist Augenwischerei.

Der VM hat die Kaltmiete doch um 50 Euro gesenkt. Warum musste er am Rest noch rumfummeln? Das wirft nur neue Fragen auf  :wand:

Kopfbahnhof

Ja, es dürfte reichen wenn hier die reine Kaltmiete um 50 € gesenkt wurde.

Die BK sollten erst mal Angemessen sein, da hätte nichts geändert werden müssen.
Das wir eh erst bei der nächsten BK Abrechnung konkret.

Dem JC kann es hier auch völlig Egal sein, dass der VM 50 € von der Kaltmiete runter geht.
Muss dann eben auch alles so im MV drin stehen.