Mietbescheinigung anpassen

Begonnen von hansstramm, 23. April 2023, 22:36:13

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OLD-MAN

Auch das .....

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt

...kann lt. eingestellten "abgelehnten Bescheid" (rein rechnerisch) schon nicht stimmen!

Hartzer Rolle

Zitat von: OLD-MAN am 24. April 2023, 16:20:02Auch das .....

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 13:58:02die monatliche Bruttokaltmiete 503,00€ beträgt

...kann lt. eingestellten "abgelehnten Bescheid" (rein rechnerisch) schon nicht stimmen!

Stimmt. Werden Waschmaschine 10 Euro und Garage 15 Euro unterschlagen?

OLD-MAN

@ hartzer,

.....auch dann nicht, da in den Umlagen Versicherung und Heizungswartung mit zusammen 30,- € angegeben, aber Heizungswartung gehört rechnerisch zu den Heizkosten!

Für mich ist dieser Faden erledigt! Soll der TE selber überlegen, welcher Weg der richtige ist, denn spätestens mit der nächsten NKA wird deutlich, wie es gelaufen ist. Betriebskosten sind nämlich nachvollziehbar und dann droht vermutlich eine Kostensenkungsaufforderung und ggf. ein erneuter Umzug!

hansstramm

#18
Mist, hätte ich doch nur noch etwas länger gewartet mit abschicken  :wand: .
Im Anhang die Antwort vom JC..

Was könnte ich denn jetzt noch tun, um das zu berichtigen?
Die NK einfach in den Mietvertrag schreiben?

Mfg

Edit:
Wie kann man beim Antworten Dateien anhängen?
Ich finde diese Option immer erst, wenn die ich Nachricht abgeschickt habe und dann auf bearbeiten klicke.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hartzer Rolle

Da hast du doch deine Zustimmung. Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.
Glück gehabt

hansstramm

Ja, die Zustimmung ist da.
Allerdings habe ich jetzt bedenken, dass es Probleme gibt bei der nächsten NKA.
(Was @OLD-MAN schrieb)

Des Weiteren steht auf dem Schreiben, dass eine Zusage zum Umzug, sowie die Kostenübernahme der Umzugskosten gesondert beantragt werden müssen.
Was muss ich denn da noch beantragen?

Ein Antrag zum Umziehen beim alten JC (mit 3 Angeboten von Umzugsfirmen) wurde bereits gestellt.

Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 18:44:56Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.
Es war dieselbe Sachbearbeiterin  :grins:

horst

Zitat von: Hartzer Rolle am 24. April 2023, 18:44:56Da hast du doch deine Zustimmung. Tatsächlich einen doofen SB erwischt, oder jemand anderes als der, der die erste Mietbescheinigung abgelehnt hat.
da verkennst du was nachträgliche Verhandlungen mit dem VM sind doch dem JC angenehm um so die Chancen zu verbessern für den Erhalt der Wohnung.

Fettnäpfchen

hansstramm

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Des Weiteren steht auf dem Schreiben, dass eine Zusage zum Umzug, sowie die Kostenübernahme der Umzugskosten gesondert beantragt werden müssen.
Was muss ich denn da noch beantragen?
Nun genau dass:
Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Ein Antrag zum Umziehen beim alten JC (mit 3 Angeboten von Umzugsfirmen) wurde bereits gestellt.
weil das JC ja eine Notwendigkeit zum Umzug erkennen muss. Ausnahme wäre ein neuer Bezirk sprich ein neues JC wird zuständig.
und natürlich den Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten.
Ratgeber Umzug
ZitatDie Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:20:58Die NK einfach in den Mietvertrag schreiben?
Da sollten sie schon drin stehen, immerhin hat jeder BK.

Wie schon geschrieben, Abgerechnet wird bei der nächsten BK Abrechnung.

Wichtig ist ja die KM ist jetzt Angemessen und die Wohnung genehmigt.
Mehr braucht es jetzt nicht.

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:20:58kann man beim Antworten Dateien anhängen?
Wenn du erst mal auf "Vorschau" gehst kommt ein Feld Dateianhänge und weitere Optionen.

Oder direkt auf "Antworten" gehen, bei der Schnellantwort fehlt das erst mal.

hansstramm

Also noch habe ich keine Zusage für den Umzug.
Ist etwas ärgerlich, da der Umzug am WE stattfinden Muss.
Wenn die Bewilligung noch kommt, wird hoffentlich am Samstag umgezogen.

Ansonsten habe ich nen Plan B.
Mein Plan B:
Am Sonntag würde jemand mit nem Bus kommen, der den Bus fährt und Ein- und Ausladen hilft.
Das müsse ich dann allerdings selbst bezahlen.

@Fettnäpfchen:
Es wird ein neuer Bezirk, also ein neues JC zuständig.
Ein separater Antrag auf "Kostenerstattung der Umzugskosten" wurde nicht gestellt.
Deswegen hatte ich ja hier nachgefragt, ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
Ist da ein separater Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten nötig?

@Kopfbahnhof
Die KM ist jetzt angemessen und die Wohnung wurde genehmigt.
Alles Weitere wird man dann klären müssen.


Fettnäpfchen

hansstramm

Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Deswegen hatte ich ja hier nachgefragt, ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
Das sollte in dem Antwortschreiben vom JC stehen aber das hast du ja noch nicht.
Ansonsten gilt eigentlich was ich schon gepostet habe.

Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Es wird ein neuer Bezirk, also ein neues JC zuständig.
Also auch andere Angemessenheitskriterien. Und das einholen einer Zusicherung ist dann für die Umzugskostenerstattung gut.
Danach eigt. der Antrag auf Kostenerstattung aber da weiß man nicht was das JC mit dem
Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13ich habe nur die Kostenvoranschläge rausgeschickt und eine Begründung, warum es nötig ist umzuziehen.
macht und was/wie begründet.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Ist da ein separater Antrag auf Kostenerstattung der Umzugskosten nötig?

Würde ich mal annehmen. Oder woher soll das Jobcenter wissen, dass du Umzugskosten erstattet haben möchtest?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hansstramm

Moin freunde,
ich wohne nun in der neuen Wohnung.
Vom alten JC habe ich bis heute keine Antwort bekommen auf meine Kostenvoranschläge für den Umzug.
Hab den Umzug dann eben selbst gezahlt und mir nen Bus mit Fahrer für 100€ besorgt.
Angeblich soll ich die 100€ erstattet bekommen, bin mal gespannt.
Allerdings hab ich mit meinem privaten KFZ sehr viel Benzin verfahren für den Umzug, kann ich das Geld auch zurückfordern?

Der Antrag für das neue JC wurde schon bewilligt und ich hab Geld auf dem Konto.

Jetzt hab ich allerdings ein neues Problem..
Der Vermieter hatte die NK wohl nur angepasst, damit die Mietbescheinigung beim JC durchgeht.
Nun hat er eine Liste erstellt, mit den tatsächlich anfallenden Nebenkosten.

Könnte ich das irgendwie beim JC noch nachreichen?

Die geforderten NK:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58kann ich das Geld auch zurückfordern?
Wurde der Umzug vom JC als notwendig Eingestuft?
Wenn nicht, wird es wohl nichts geben.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58hatte die NK wohl nur angepasst, damit die Mietbescheinigung beim JC durchgeht
Gibt es denn keinen MV?
Da muss doch alles drin stehen, auch die Miete und BK Vorauszahlung jeden Monat.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:06:58Könnte ich das irgendwie beim JC noch nachreichen?
Eher nicht, das dürfte Probleme geben.

Hat schon mancher so versucht, früher oder später wird so was immer zum Problem.
Man muss dann halt selber zahlen, was zu viel ist.

hansstramm

Der Umzug wurde vermutlich als notwendig eingestuft, da der Mietvertrag vom alten Vermieter nicht verlängert wurde.
Sonst hätte ich ja auch nicht die Zusage bekommen, dass die 100€ für den Umzug zurückerstattet werden.
Ich hab das allerdings nur mündlich von meiner Mutter, sie hatte die Rechnung vom Umzug dem neuen SB vorgelegt.

Einen Mietvertrag gibt es, allerdings wurde der auch angepasst, da vermutet wurde, dass er beim JC vorgelegt werden muss.
Die geforderten NB stimmen also nicht mit den im Mietvertrag überein.