Mietbescheinigung anpassen

Begonnen von hansstramm, 23. April 2023, 22:36:13

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Schmidtchen

Und wo ist dann das Problem?

Das Jobcenter zahlt nun die angemessene Miete und ihr übernehmt aus eigener Tasche den Rest.

Und am Ende des Abrechnungszeitraumes wirst du eben die überschüssigen Heiz- und Betriebskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, müsstest du ja eh, weil du dann ja nicht mehr im Bezug bist.

Und wie du die verschiedenen Vertragsversionen erklären sollst?
Naja, Bigmama hat das ja schon geschrieben.
Sag halt, dass es da Missverständnisse zwischen dir und dem Vermieter gab und du anfangst nicht begriffen hast, dass er eben nicht mit der Miete runtergegangen ist, sondern nur mit den Vorauszahlungen.


hansstramm

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt vor, die abgelehnte Mitbescheinigung in #2 anzupassen.
Dafür werde ich die Kaltmiete wie von euch vorgeschlagen um 50€ senken und den Rest so lassen.
Der Mietvertrag muss dann eben auch neu gemacht werden, mit identischen Kosten.



Sheherazade

 :wand:  Du hast echt ein Talent, einen kleinen Misthaufen zu einem großen zu machen. Deine Anpasserei von Verträgen und Bescheinigungen hat dir noch nicht genug Probleme gemacht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Wenn du jetzt nochmal eine andere Bescheinigung mit anderen Werten einreichst, dann wird man im Falle eines Betrugsverdachts von Vorsatz und nicht mehr von Unwissenheit ausgehen, könnte ich mir vorstellen.

Mit der Wahrheit hast du es wohl nicht so.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansstramm

Mhh, wie würdet ihr das Problem denn lösen?
Das JC möchte ja jetzt die tatsächlich anfallenden Nebenkosten wissen.
(Schreiben in #37)

Die kann ich aber nicht nachweisen, da ich ja vom Vermieter nur eine Auflistung der Nebenkosten erhalten habe.

Sheherazade

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:21:51Mhh, wie würdet ihr das Problem denn lösen?

Also, ICH hätte mir dieses Problem gar nicht erst gemacht. Das Chaos hast du alleine veranstaltet. Wie sollen wir dir jetzt da raus helfen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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hansstramm

Ich hatte dem Vermieter ja das Schreiben geschickt, darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt, mit wieder komplett unterschiedlichen NK.
Daher dachte ich, ich beziehe mich auf die bereits abgelehnte Mietbescheinigung.

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:28:46darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt
Naja, wurde ja schon geklärt Rückwirkend geht so was nicht.

Evtl. lässt sich das JC darauf ein die zuerst eingereichte, doch zu Akzeptieren.
Bis zur Grenze der örtlichen KdU muss das JC zahlen, Egal ob genehmigt oder nicht.
Mehrkosten bleiben dann so oder so an dir hängen.

hansstramm

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2023, 16:47:31
Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:28:46darauf hin hat er eine neue Mietbescheinigung ausgefüllt
Naja, wurde ja schon geklärt Rückwirkend geht so was nicht.
Würde das denn mit dem Mietvertrag gehen?
Denn da müssen ja die Nebenkosten übereinstimmen.

Die tatsächlich anfallenden Nebenkosten kann man ja eh noch nicht voraussagen, da es Vorauszahlungen sind.

BigMama

Ich würde persönlich mit dem SB darüber sprechen und alles erklären und darum bitten eine Erklärungsniederschrift zu fertigen,wenn das nicht eh schon gemacht wird.
Dann kannst du den gesamten Vorgang schildern, wie er sich zugetragen hat.
Und euer Vermieter sollte in der Lage sein, euch die anfallenden Nebenkosten zu nennen.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 24. April 2023, 18:54:01Ja, die Zustimmung ist da
Zitat von: hansstramm am 27. April 2023, 17:13:13Die KM ist jetzt angemessen und die Wohnung wurde genehmigt.

Ja und das lässt sich Nachträglich, nicht einfach Ändern.

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:56:08Würde das denn mit dem Mietvertrag gehen?
Versuche es mit den Ursprünglich eingereichten Daten und einem ordentlichen MV.
Die waren doch eigentlich in Ordnung halt nur zu hoch für die KdU.
Der VM ist bei der reinen Miete 50 € runter gegangen, somit ist die Wohnung doch Angemessen?
Allerdings kann er sich die nicht über die BK Quasi wieder zurück holen.

Evtl. noch mal neuen MV mit den 400 € KM und vernünftigen BK einreichen.
So das man es auch versteht und die Beträge auch in der Vermieterbescheinigung und dem MV Übereinstimmen.
Wobei eigentlich der MV allein auch schon reichen müsste.

Schön Rechnen für das JC geht jedenfalls gar nicht.
Das hat schon manch einer Versucht und ist keineswegs zu Empfehlen.

Zitat von: hansstramm am 11. Juni 2023, 16:56:08kann man ja eh noch nicht voraussagen
So ist es, nur muss es auch Nachvollziehbar und Plausibel sein.

hansstramm

Danke für eure Antworten.
Ich habe jetzt die ursprünglich abgelehnte Mietbescheinigung angepasst.
Dabei wurde die Miete um 50€ reduziert und der Strom wurde weggelassen. (wie ihr mir anfangs geraten hattet)
Das müsste eigentlich so durchgehen.

Der Mietvertrag muss jetzt halt noch mit den identischen Kosten neu geschrieben werden.

Mfg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Du willst nun also erneut andere Angaben beim JC einreichen anstatt endlich alles aufzuklären?
Aus meiner Sicht ist das eine dumme Idee.
Ich bin sehr gespannt wie das JC reagiert und welche Folgen das für dich haben wird.
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hansstramm

#58
Ich weiß doch auch nicht  :wand:.
Möchte ja keinen abzocken oder so, hätte das halt nur gerne gelöst.

Beim Vermieter komme ich halt auch nicht weiter, der sagt nur, was nicht passt wird passend gemacht  :weisnich:.

Am besten wäre wohl ein neuer Mietvertrag und eine neue Mietbescheinigung, mit der tatsächlich anfallenden Miete / den tatsächlich anfallenden Nebenkosten.



 

malsumis

ähm die Mietbescheinigung, welche vom Vermieter auszufüllen ist, hast DU "angepasst"?