Mietbescheinigung anpassen

Begonnen von hansstramm, 23. April 2023, 22:36:13

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Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:33:50Einen Mietvertrag gibt es, allerdings wurde der auch angepasst
So was ist nie gut schon gar nicht, wenn man gerade erst Eingezogen ist.

Warum läuft der Haushaltstrom über den VM, habt ihr keinen eigenen Zähler?
Zumindest diese 85 € können schon mal Abgezogen werden, dafür zahlt eh kein JC. (außer eben Heizungsstrom)

Wobei 85 € für 2 Leute, scheint mir etwas hoch zu sein.

hansstramm

Ja ich weiß, es sind jetzt ja schon Probleme da ^^.
Die Vermieter sind allerdings sehr korrekt.
Der Mietvertrag und die Mietbescheinigung wurde ja extra angepasst, damit die Wohnung bewilligt wird.
Die haben es gut gemeint, nur leider wusste keiner, wie man das am besten macht.
Mit den Vermietern kann man auch reden, man muss jetzt eben den besten Weg für alle finden.

Mit dem Strom, das ist so ne Sache.
Beim Einzug wurde gesagt, dass man einen eigenen Stromzähler hat.
Die Vormieter waren beim Grundversorger angemeldet.
Ich habe vor dem Einzug einen günstigeren Stromanbieter gebucht.
Da gab es allerdings auch Probleme, denn der neue Stromanbieter zweifelte daran, dass der Vormieter ausgezogen ist.
Hab dann die Wohnungsgeberbestätigung hingeschickt, dann habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Der Vermieter meine beim letzten Besuch, dass der Strom durch 3 Parteien geteilt werden würde.. :grins:
Bislang war das nur bei den Heizkosten der Fall  :wand: .

Dass der Strom nicht vom JC übernommen wird, ist mir bekannt ^^.

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08dass der Strom durch 3 Parteien geteilt werden würde
Schon seltsam :scratch: Man sieht doch welcher Zähler inkl. Zählernummer zur Wohnung gehören sollte.

Wenn es eurer Zähler ist (was pro Wohnung so sein müsste) dann solltet ihr auch einen eigenen Vertrag machen.
Zählerstand beim Einzug notiert, oder jetzt schnell Nachholen.
Anbieter suchen und ihr habt selbst die Kontrolle über die Stromkosten.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08der neue Stromanbieter zweifelte daran, dass der Vormieter ausgezogen ist
Was euch aber Egal sein kann, da ihr euch ja ab Einzugsdatum neu da Anmeldet.

Alles andere kommt dann wohl später inkl. einer Zahlung die ihr dann womöglich selbst Wuppen müsstet.

hansstramm

Ich ging ja davon aus, dass für die Wohnung ein eigener Zähler vorhanden ist.
Den Zählerstand und die Zählernummer habe ich mir vom Vermieter schicken lassen.
Ein neuer, günstiger Stromvertrag wurde gebucht.
Den Rest vom Verlauf habe ich schon beschrieben^^.

Die Wohnung ist sozusagen ein halbes Haus, daher werden die Heißkosten und vermutlich nun auch die Stromkosten durch 3 Parteien geteilt  :scratch: .

Die Vermieter wollen nun verständlicherweise die Miete und die NK bezahlt haben.
Ich blicke da allerdings noch nicht durch, was ich jetzt überweise soll.
Da ja die NK, die im Mietvertrag stehen, vom Amt übernommen werden.
Daher die Frage, ob ich nachträglich die NK noch beim Amt ändern könnte.

BigMama

Deinem Vermieter und dir ist schon klar wie das ganze nach außen wirkt. Das JC könnte euch unterstellen, dass ihr (Dein Vermieter und ihr) versucht habt mit falsch runtergerechneten Beträgen, dass JC zu bescheißen. Womöglich liegt die vorherige Mietbescheinigung mit den ursprünglichen Beträgen noch in der Akte, dann die geänderten Beträge laut Mietvertrag woraufhin ne Bewilligung erfolgt ist und nun kommt direkt ne Änderung der Nebenkosten hinterher? Wenn das JC hier nicht prüfen lässt ob ein Betrugsversuch vorliegt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansstramm

Naja, von einer Täuschung würde ich da nicht sprechen.
Der Vermieter wollte ja die Wohnung so vermieten, dass sie angemessen ist, er wusste nur nicht wie.
Da würde ich eher von beidseitiger Unwissenheit sprechen.
Der Vermieter kann doch selbst bestimmen, wie viel Miete er für seine Immobilie haben möchte ^^.

Als ich die angemessene Mietbescheinigung weggeschickt hatte, hatte ich dazu geschrieben, dass bei der abgelehnten Mietbescheinigung ein Fehler vorlag :mail:

Aber vill. hast du recht, vill. sollte ich lieber ruhig sein und froh sein, dass die Wohnung bewilligt wurde ;).


Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13Naja, von einer Täuschung würde ich da nicht sprechen.
Also ich schon.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13Vermieter kann doch selbst bestimmen, wie viel Miete er für seine Immobilie haben möchte
Kann er auch, aber der MV muss vor Einzug klar sein.
Danach kann da nichts mehr geändert werden.
Max. die BK nach der ersten Abrechnung.

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 21:13:13dass sie angemessen ist, er wusste nur nicht wie.
Indem man die Wohnung so Vermietet, dass sie Angemessen ist und, dass auch im MV so steht.

hansstramm

Moin,
leider gibt es wie zu erwarten Probleme mit den NK beim JC.
Im Anhang ist das Schreiben zu finden.

Wie sollte ich denn jetzt am besten reagieren?
Nachweisen kann ich die Nebenkosten nicht.
Der Vermieter hatte auf nem Zettel die anfallenden Nebenkosten aufgelistet.
Diese betragen monatlich 256,97€.
Hab die Nebenkosten für den Mai und den Juni überwiesen.
Mit meiner Mutter hatte ich abgemacht, dass sie die Miete, und ich die Nebenkosten zahle, da sie ja noch Rente bekommt.

Die Frist zur Abgabe der Unterlagen ist leider bereits abgelaufen. (30.05.2023)
Die Post kam bei mir erst gestern an und wurde heute geöffnet.
Kann das JC meine Leistungen jetzt komplett streichen?

Ich hab es halt so gemacht wie der Vermieter sagte und jetzt kann ich den Mist ausbaden  :wand: .



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Hartzer Rolle

Nicht komplett, aber so wird das JC keine KDU übernehmen

Schmidtchen

Zitat von: hansstramm am 16. Mai 2023, 15:57:08Die Vermieter sind allerdings sehr korrekt.


Ist nicht dein Ernst, oder?

Er vermietet Euch eine Haushälfte und möchte dafür den Betrag x haben. Das ist korrekt, den Preis darf er bestimmen.
Dann stellt ihr fest, dass x für das JC unangemessen ist.
Du besprichst das Problem mit dem Vermieter und weil der Euch so lieb hat oder gemerkt hat, dass seine Mietvorstellung unrealistisch ist und er zu dem Kurs seine Haushälfte nicht vermietet bekommt, macht er einen neuen Mietvertrag mit entsprechend geringerer Kaltmiete.

So weit ist das Verhalten des Vermieters sicherlich korrekt.

Aber da es immer noch nicht passte, ist er mit den Vorauszahlungen runtergegangen, das darf er, er muss keine Vorauszahlungen verlangen. Im Mietvertrag sind die Kostenarten aufgelistet für die du aufkommen musst, ob du monatliche Zahlungen leistest oder am Ende des Abreichnungszeitraums in einer Summe ist Verhandlungssache.

Du bist aber nicht zahlungskräftig und daher war die Senkung der Vorauszahlungen dir gegenüber extrem unfair.

Das JC überweist dir die monatlich maximale Warmmiete, das diese quasi komplett für die Kaltmiete drauf geht, kann das JC ja nicht wissen, wenn ihr "angepasste" Unterlagen vorlegt.
Sie werden dann allerdings auch nicht die zu erwartenden, erheblichen Nachzahlungen übernehmen, auf die der Vermieter allerdings einen Anspruch hat.

Ich hoffe nur, dass die Rente deiner Mutter oder euere Ersparnisse reichen, um die Nebenkosten auf Dauer aus eigener Tasche wuppen zu können.

Aber du wusstest ja, dass du eine Wohnung, die in Augen des JC unangemessen teuer ist, angemietet hast.

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 02. Juni 2023, 04:04:12und jetzt kann ich den Mist ausbaden
Ich sage es mal so, diese Fuhre hast du dir selbst geholt.

Es ist kein Problem einen, wenigstens annähernd korrektem MV aufzusetzen.
Muster dazu gibt es genug im Netz, notfalls hätte man das auch mit dem VM zusammen machen können.
Im MV steht alles zur Miete und den NK sowie deren Vorauszahlung drin.

Wie schon geschrieben, nachträglich was ändern (zu Ungunsten vom JC) ist nicht möglich.
Wenn es drastisch läuft, stellt das JC die Zahlungen tatsächlich erst mal ein.

Zitat von: hansstramm am 02. Juni 2023, 04:04:12Mit meiner Mutter hatte ich abgemacht, dass sie die Miete, und ich die Nebenkosten zahle
Davon sollte das JC besser nichts wissen.
Bei der BG welche das JC erwähnt hat, ist aber nicht deine Mutter gemeint?

Die haben dich jetzt sicher im Radar, wegen dem seltsamen Ablauf.
Mit Recht hat das JC beim Posten Strom schon ein ? gesetzt.

Mit etwas Glück bekommst du die KdU, welche bei der ersten Vermieterbescheinigung drin standen.


hansstramm

Danke für eure Antworten.
Ich weiß allerdings nicht was ich jetzt machen soll.
Wie würdet ihr in der Situation handeln?


Schmidtchen

Zitat von: hansstramm am 05. Juni 2023, 14:44:16Wie würdet ihr in der Situation handeln?


Reichen euere Einnahmen oder Ersparnisse um die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen?
Dann macht das.

Reicht euer Geld nicht, musst du schauen, wie du an höhere Einnahmen kommen kannst, also beispielsweise einen Job annehmen.

Wenn das auch nicht funktioniert, solltet ihr schnellstmöglich den Mietvertrag kündigen und in eine angemessene, sprich günstige Wohnung ziehen, bevor die Verpflichtungen euch über den Kopf wachsen.

hansstramm

Mit dem Geld wird es schon irgendwie klappen.
Ich fange ab August sowieso eine recht gut bezahlte neue Arbeitsstelle im ÖD an.
Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben.
Hatte ja die letzten Jahre mein Abitur nachgemacht..
 
Meine Frage bezog sich eher darauf, was ich denn jetzt dem JC antworten soll.
Irgendwas muss ich ja antworten, sonst drehen die mir den Hahn zu..


BigMama

Wie wäre es denn mit dem tatsächlichen Hergang?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)