Gesprächstermin zur Eingliederung in Arbeit trotz AU und lfd. EM Rentenverfahren

Begonnen von katarina, 24. April 2023, 16:33:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

katarina

Liebe Leute,
ich bin krank, AU geschrieben schon länger. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt im August 22.
Seit Okt.22 beziehe ich Alg2.

Vor 14 Tagen bekam ich den ablehnenden Bescheid auf meinen EMR Antrag.
Heute hatte ich eine Ein/Vorladung vom Jobcenter im Briefkasten:
Gesprächstermin im JC zur Eingliederung in Arbeit.
Ich fühle mich obergestresst.
1. Bin ich in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis.
2. weiß das JC dass ich schon länger AU bin und auch dass ich die Rente beantragt habe.
3. Scheint die RV dem JC die Ablehnung sofort gemeldet zu haben.

Wie gehe ich jetzt vor?
Wichtig ist noch: Ich habe heute den Widerspruch gg. den Rentenbescheid verschickt.
Das heißt: ich bin in einem laufendem Rentenverfahren, d.h. der Bescheid hat keine Bestandskraft, ich stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung.

Reicht das, wenn ich das dem JC schriftlich mitteile?
Der Termin ist bereits in 10 Tagen. Ich habe also nicht viel Zeit zum Reagieren. Und wie stelle ich sicher, dass meine Mitteilung überhaupt im JC ankommt?
Es passierte schon öfter, dass Schreiben o. Dokumente verloren gingen.
Oder muss ich zu diesem Gesprächstermin erscheinen? Trotz AU.

Wer kann mir bitte weiterhelfen?

Fettnäpfchen

katarina

Zitat von: katarina am 24. April 2023, 16:33:32Wie gehe ich jetzt vor?
Wichtig ist noch: Ich habe heute den Widerspruch gg. den Rentenbescheid verschickt.
Das heißt: ich bin in einem laufendem Rentenverfahren, d.h. der Bescheid hat keine Bestandskraft, ich stehe der Vermittlung nicht zur Verfügung.

Reicht das, wenn ich das dem JC schriftlich mitteile?
Ja mach das mal und warte ab was das Jc darauf antwortet.

Aus https://hartz.info/index.php/topic,131313.0.html#bot
Antwort 3
ZitatHeute um 10:47:18
Solange das Rentenverfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es keine Beurteilungsgrundlage für das JC, welche Einschränkungen bei der Vermittlung zu beachten sind, geschweige denn ob überhaupt und in welchem zeitlichen Umfang Erwerbsfähigkeit besteht.
D.h. das JC kann nicht beurteilen, ob ein Job i.S.d. § 10 SGB II geeignet und zumutbar ist oder nicht. Ebensowenig kann das dein Bekannter.
Die Forderung des SB ist somit unzulässig.
Angenommen der SB fordert von ihm die Annahme eines Jobs, von dem sich nachher herausstellt, dass er unzumutbar ist, hat sich der SB sogar strafbar gemacht, weil er ihn zu einer aus gesundheitlichen Gründen körperlich unzumutbaren und damit die Gesundheit weiter schädigenden Tätigkeit genötigt hat.
Hinzu kommt folgendes Problem: nimmt der Bekannte auf Drängen des JC einen Vollzeit-/Teilzeit-Job an, obwohl er tatsächlich teilweise/voll erwerbgemindert ist, erkennt die DRV ihm diesen Status wieder ab, bzw. gar nicht erst an, weil er ja Vollzeit/Teilzeit arbeitet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

katarina

Wie formuliere ich das geschickterweise?
Eigentlich stehe ich der Vermittlung ja nicht zur Verfügung, was soll ich also in einem Termin zur Eingliederung in Arbeit?! So denke ich.
Aber können die auf dem Gespräch bestehen? Ich habe ja nur 10 Tage bis dahin.

Sollte ich es so formulieren:

... AU ... (Nachweis lege ich bei, der geht nämlich regulär an meinen Arbeitgeber und nicht ans JC)

Widerspruch eingelegt zum Rentenbescheid, Hinweis, dass der Bescheid keine Bestandskraft hat

Falls Sie den Termin dennoch für notwendig erachten, bitte ich um kurze Rückmeldung.
Oder diesen Satz weglassen?
Ich habe halt Schi..., dass der Termin näher rückt, ich keine Antwort habe und die mir vorwerfen (mit Konsequenzen), dass ich nicht erschienen bin.

In dem Schreiben steht außerdem, dass ich, wenn ich aus einem wichtigen Grund den Termin nicht wahrnehmen könne, die geforderten Unterlagen für die Bewerbung zuschicken solle.
Ich habe nicht vor das zu tun, weil ich 1. in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehe und
2. nicht arbeitsfähig bin und 3. über den Grad meiner Erwerbsfähigkeit gar nicht entschieden ist.
Kann ich mir erlauben, die geforderten Bewerbungsunterlagen nicht zu schicken, ohne dass ich mit negativen Konsequenzen rechnen muss?Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

katarina

Für die, die es interessiert:

Ich hatte heute ein gutes Telefonat mit (m)einem freundlichen und verständnisvollen Fallmanager.
Habe meine Kooperationsbereitschaft gezeigt  :smile: , das ist ein Türöffner und wichtig.
Termin einvernehmlich gestrichen.
Ich schicke ihm, was er haben möchte.
Jetzt kann sich meine innere Aufregung legen und beide sind zufrieden.

Fettnäpfchen

katarina

Na dann Viel Erfolg!

Übrigens
das einzige was das JC fordern dürfte wären die letzten zwei Punkte
und das mit der Bewerbung da kommt es darauf an was in deiner EinV zu dem Thema Bewerbung steht.

Aber ist ja egal. Interessant wird es erst werden wenn der Fallmanager nicht der SB ist und der SB nichts davon erfährt.
Aber deswegen musst du nicht nervös werden den Namen und die Uhrzeit wann du telefoniert hast solltest du aber wissen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

katarina

Danke Fettnäpfchen  :smile: !

Ja, ich schicke ihm nur eine Kopie meines Widerspruchs.
Er sagte, dass das ein Standardschreiben sei.
Die ganzen Bewerbungssachen kann ich alles vergessen.
Er will von mir Kopien meiner AU in Zukunft (so ich sie noch ausgehändigt bekomme).
Soll er haben. Per Email. Das geht ja schnell.

Habe ein kurzes Gesprächsprotokoll angefertigt mit Namen, Datum, Uhrzeit. Für meine Unterlagen.
Das Schreiben war ja von ihm.

Ich denke es gibt ansonsten nur noch die Sachbearbeiterin für die Leistung Bürgergeld. Mit ihr ist es komplizierter. Aber nachdem das so gut lief heute, werde ich morgen mein Glück bei ihr telefonisch versuchen. Ich denke, wenn man miteinander spricht, besteht die Chance eher, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Ich versuch das jetzt mal so zu sehen. Mich macht das ansonsten ganz fertig, wenn ich immer davon ausgehe, die sind "gegen mich". Allerdings wie soll unsereins die Sachverhalte in den Behördenschreiben verstehen, wenn das Standardtexte sind und da Dinge, Forderungen stehen, die für einen gar nicht relevant sind. Darunter aber Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung angedroht werden.
 :wand:

Fettnäpfchen

katarina

Ja das Dilemma haben viele, mich eingeschlossen, aber wenn man etwas Grundwissen hat festigt das einen!

Ansonsten
Zitat von: katarina am 25. April 2023, 15:50:04Habe ein kurzes Gesprächsprotokoll angefertigt mit Namen, Datum, Uhrzeit. Für meine Unterlagen.
Das Schreiben war ja von ihm.
:sehrgut:

Zitat von: katarina am 25. April 2023, 15:50:04Ich denke es gibt ansonsten nur noch die Sachbearbeiterin für die Leistung Bürgergeld. Mit ihr ist es komplizierter. Aber nachdem das so gut lief heute, werde ich morgen mein Glück bei ihr telefonisch versuchen.
Bei mir war es immer anders rum, allerdings bin ich kein Aufstocker da hat die Leistungsabteilung wenig Spielraum für "Fehler".
Nebenbei > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

katarina

Danke dir, Fettnäpfchen  :smile: .
Dann werde ich, weil telefonische Absprachen nicht verbindlich sind, die Absprache, dass der Termin einvernehmlich gelöscht wurde, in mein Schreiben an ihn aufnehmen. So müsste es passen, denke ich.
Gut, wenn mich jemand reinhauen will, reicht das vielleicht nicht, aber davon gehe ich erstmal nicht aus. Zumal ich ja sowieso nicht der Vermittlung zur Verfügung stehe. Und, glaub ich, noch Sanktionssperre habe im 1. Jahr. Wenn ich mich recht erinnere.