Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April

Begonnen von Janin, 25. April 2023, 17:41:03

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Janin

Da steht nur die Adresse der Caritas-Stelle. Wohnungsnotfallhilfe.

Und: Bitte nutzen Sie dieses Angebot.

Dann die Unterschrift des Anwaltes mit Stempel.

Ich danke dir!!

horst

wie dem einen schreiben zu entnehmen ist, bleibt ja die Miete weiter wie vorher bestehen und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.

Ratlos

Ja ich kenne die Caritas. Wenn du willst berate kläre ich dich für das Gespräch auf. Denn die zaubern sich auch keine Wohnung aus dem Ärmel.

Wichtig wäre jetzt der JC-Bescheid bzw. die genaue Begründung der Leistungseinstellung.
Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:23:30und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.
Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht. Das Gericht würde aber wohl (vergeblich ?) versuchen einen Vergleich herzustellen.

Janine bis morgen - ich muss Kuchen kaufen.

horst

Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht.
vielleicht, weil es ja so wenig Wohnungen auf dem Markt gibt für Flüchtlinge.
Hier kommt auch ein Härtefall in Betracht sollte sich herausstellen, dass das JC zu lahm gearbeitet hat, somit auch ein Mitverschulden.
Der BGH hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung nicht gegeben ist.
Eine Härte liegt auch dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht beschafft werden kann" (§ 574 BGB).

Janin

Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:03:23den unteren Teil von Blatt 1 müsste ich noch sehen.
Der RA widerspricht sich im Kündigungsschreiben ja selber. Einzelheiten dazu später

Dein Gespräch mit dem Sozialmanager müssten wir hier sehr sorgfältig vorbereiten, denn dabei geht es wohl weniger darum dir zu helfen als eine Ratenzahlung zu vereinbaren die aber die Kündigung nicht aufhebt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 16:52:47it der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten.
:mocking:  Keine Bange erstmal! Es gibt einige rechtliche Möglichkeiten die auch einen RA graue Haar bescheren, und allle Beide RA und VM in die Verzweiflung bringen

Steht in deinem MV fällig zum 01. des Monats oder nur "monatlich" dann würde noch kein Verzug vorliegen.
Das Tempo der Kündigung überrascht mich.
 

Ja, das glaube ich, bei all den Paragraphen, dass man da noch lange hin und wursteln kann.
ich werde mich bemühen stark zu bleiben, denn natürlich ist das mental ne ganz schöne Aufgabe.

Als ich in 2021 die Mietschulden hatte, da hatte ich vom Vermieter auch eine Person gestellt bekommen. Diese war sehr nett und ist alles mit mir durchgegangen. Aber da ging es ja auch nicht um eine außerordentliche Kündigung. Auch hatte ich damals kein Anwaltsschreiben.

Die Miete ist bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:41:39
Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht.
vielleicht, weil es ja so wenig Wohnungen auf dem Markt gibt für Flüchtlinge.
Hier kommt auch ein Härtefall in Betracht sollte sich herausstellen, dass das JC zu lahm gearbeitet hat, somit auch ein Mitverschulden.
Der BGH hat entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung nicht gegeben ist.
Eine Härte liegt auch dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht beschafft werden kann" (§ 574 BGB).

Ja, dass ist absolut verrückt. In Berlin gibt es keine Wohnungen mehr. Wenn ich meine Situation objektiv von außen betrachte, reitet mich das auf so vielen Ebenen in die absolute Scheiße.

Bei meiner Googelei habe ich gesehen, dass über Gesetzesänderungen scheinbar schon diskutiert wird, weil man nicht jeden Fall über einen Kamm scheren kann.

Und die Situation durch Krieg, Inflation, Ressourcenknappheit und Wohnungsmangel für die Betroffenen zu einem Schicksalsschlag wird, der oft in keinem Verhältnis zu dem geschuldeten Geld steht.

Natürlich gibt es Unterschiede, gerade wenn du vielleicht privat vermietest und auch auf die Einnahmen angewiesen bist. Aber da findet sich bestimmt oft eine Lösung, wenn alle zusammen arbeiten. Und dir niemand die Pistole auf die Brust setzt.

In meinem Fall geht es um ein Börsenotiertes Unternehmen, dass sich mit 1000 Euro vermutlich den Hintern abwischt. Aber nun, Vertrag ist Vertrag.

Janin

Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 17:24:17Ja ich kenne die Caritas. Wenn du willst berate kläre ich dich für das Gespräch auf. Denn die zaubern sich auch keine Wohnung aus dem Ärmel.

Wichtig wäre jetzt der JC-Bescheid bzw. die genaue Begründung der Leistungseinstellung.
Zitat von: horst am 26. April 2023, 17:23:30und so schnell würde das Gericht auch keiner Räumung zustimmen bei einer lückenlosen Zahlung bis 15.05.23.
Doch, bei einer Räumungsklage wegen Mietschulden kann das Gericht gar nicht anders wenn VM auf seine Kündigung besteht. Das Gericht würde aber wohl (vergeblich ?) versuchen einen Vergleich herzustellen.

Janine bis morgen - ich muss Kuchen kaufen.


Das heißt, egal was das Gericht entscheidet, der Vermieter hat das letzte Wort?

Also die Begründung des Jobcenters war mündlich und hieß, ich müsse meinen Verpflichtungen nachkommen. Also dem Termin beim Arbeitsvermittler. Diesen hatte ich ja versäumt. Als ich fragte, warum das jetzt so ist, wenn es sonst auch ohne so etwas durchgewunken wurde, hieß es, Gesetzesänderung. Mehr weiß ich nicht.

Ich nehme gerne ein paar Infos zu Caritas und Sozialmanager mit. Diese Gespräche traue ich mir sonst aber gut zu. Bin ein bisschen naiv, aber glaube immer, dass alle letztlich das Ziel haben, den worst case zu vermeiden. Den Vermieter kann ich dahingehend aber gerade nicht einschätzen.


Ich wünsche dir viel Spaß mit deinem Kuchen  :grins:

PS: Ich habe auch einen 14 jährigen Hund (taub, herzkrank), wie sieht es eigentlich damit aus, wenn man auf Notunterkünfte angewiesen ist?

PPS: Ich komme erstmal irgendwo unter (Freunde, Familie), aber das ist ja nicht der Knackpunkt.

Ratlos

Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29Den Vermieter kann ich dahingehend aber gerade nicht einschätzen.
Der VM hat sich dir gegenüber doch selbst zu 100 % eingeschätzt.
Er hat dir die Wohnung gekündigt und will dich los haben. Das ist doch eindeutig.

Lag dem Kündigungsschreiben eine Vollmacht bei? Das ist sehr wichtig!

Wenn du mit dem Sozialmanager der Caritas alleine zurecht kommst, braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen. Bloß wie er dir helfen könnte bleibt wohl sein Geheimnis - nämlich gar nicht außer bla bla

Janin

Es lag keine Vollmacht bei. Es waren 3 Seiten. Zwei hast du gesehen, auf der letzten ist nur eine Art Kontoauszug mit dem geschuldeten Geld.

Da steht aber wann mein Vertrag gestartet ist. Und das Ende ist offen gelassen. Ist das normal?

Ratlos

Bist ja direkt ein Glückskind und brauchst die nächsten Tage nicht zu unternehmen.
3 Monate Kündigungsfrist hast du in dem Fall immer.
2 Monate vor dem Ende musst du der Kündigung per Einwurf-Einschreiben widersprechen.
Danach weisen wir die Kündigung als vollmachtslos und damit unwirksam zurück.
Dann kann der RA erneut beginnen und der VM weis gleich welchen Trottel
guten RA er beauftragt hat.
Beim Widerspruch beziehen wir uns auf § 574 Abs. 2.

Du hast allerdings auch eine Aufgabe:
Nämlich auf Wohnungssuche zu gehen - nicht nur übers Internet - sondern auch bei Genossenschaften und Privat-VM.
Jeder Bewerbung mit Datum, Name des VM, Gesprächsergebnis usw. genauestens zu dokumentieren. Das ist sehr wichtig wenn es zum Gerichtsverfahren kommt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29der Vermieter hat das letzte Wort?
Ja hat er weil der Kündigungsgrund Zahlungsverzug unstreitig vorliegt.
Aber bis es soweit ist vergeht noch eine sehr lange Zeit.
Behalten kannst du die jetzige Wohnung nur durch einvernehmliche Regelung mit deinem VM
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 20:44:29lso die Begründung des Jobcenters war mündlich und hieß, ich müsse meinen Verpflichtungen nachkommen.
Ich empfehle eine eA beim Sozialgericht einzureichen. Mündlich zählt überhaupt nichts.
Kosten fallen für dich beim SG nicht an

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 12:31:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ..


Das ist falsch! Der VM hat bereits erklärt - siehe Eingangsbeitrag, dass er § 545 widerspricht und einer stillschweigenden Fortsetzung nicht zustimmen wird.


Das ist nicht falsch.
Ich habe die gleiche Aussage getroffen wie Du.
Ich habe in meinem Text einfach nur den Paragraf 545 erklärt, weil TE dachte, das dieser etwas anderes beinhaltet.

Der VM hat diesem Paragraf widersprochen, ja - das ändert doch aber nichts an dessen Inhalt, wie es geschrieben steht im Gesetz.  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ratlos

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter)[/quote


Das ist falsch. Es kann nicht als hingenommen gelten weil der VM den § 545 bereits im Kündigungsschreiben explizit ausgeschlossen hat.
Aber das ist derzeit gar nicht relevant weil bereits die Kündigung mangels Vollmacht unwirksam ist.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ratlos...


Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53Der 545 sagt, ähnlich wie beim Arbeitsplatz, wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ...

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Janin

Was ist eine eA?

Ich habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Also dem Team für Wohnungsnotfälle. Sie war relativ entspannt und sagte, das sind ja nicht mal Mietschulden und das wird ja direkt beglichen vom Amt. Ihrer Erfahrung nach könnte das glimpflich ausgehen, da der Vermieter einfach nur sein Geld möchte.

Auch hier wurde mir nochmal gesagt, es hängt alles nur noch an dem Telefonat morgen Vormittag mit dem Arbeitsvermittler. Danach wird er (der Weiterbewilligungsbescheid) sofort endgültig bearbeitet und die Zahlung geht raus.

Danach müsse man weiter sehen.

Warum soll ich auf Wohnungssuche gehen? Um aufzuzeigen, dass es keine gibt? :D

Die Sozialmanagerin kann ich nach wie vor nicht erreichen.

Ratlos

@ Leeres Portemonaia
Bitte lesen:  :smile: Der VM hat doch schon widersprochen!!! und damit den § 545 ausgehebelt.
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 12:03:00as sind ja nicht mal Mietschulden und das wird ja direkt beglichen vom Amt.
Dazu sagt man am besten nichts mehr. Die Miete ist nicht bezahlt und damit liegt Verzug von 2 Monatsmieten (März und April 2023) vor. Die fristlose Kündigungsmöglichkeit sieht das Gesetz explizit vor.
Nachdem der Rückstand bereits schon mal vorkam hebt auch die Nachzahlung die Kündigung nicht auf.
Außerdem ist mit dem Nachschieben einer ordentlichen Kündigung zu rechnen die durch keine Zahlung ausgehebelt werden kann.

Eine Chance die derzeit noch unwirksame fristlose Kündigung vom Tisch zu kriegen wäre wenn der 1. Rücksstand im Januar bzw. Februar 2021 vorgekommen ist und damit außerhalb der 2-Jahresfrist liegt.
Dann wärest du nicht auf den guten Willen des VM angewiesen.
Zitat von: Janin am 27. April 2023, 12:03:00arum soll ich auf Wohnungssuche gehen? Um aufzuzeigen, dass es keine gibt? :D
Ohne aktive dokumentierte Wohnungssuche gibt es auch keinen Härtefall.
Mehr kann derzeit nicht dazu gesagt werden! Schönen Tag noch  :flag:

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ratlos...


Ich habe den Inhalt vom 545  erklärt. Nur erklärt. Einfach nur erklärt. Den Inhalt. Die Buchstaben sozusagen.  :mail: 

Was gibt es noch für deutsche Worte, die erklären können, was erklären bedeutet?

Eine Erklärung, eine Textwiedergabe mit eigenen Worten, hat erstmal absolut nichts mit der Situation zu tun.

TE dachte, 545 sagt x aus, ich habe gesagt, er sagt y aus.
Was auf TE zutrifft, ist dann das, was es "herauszuarbeiten" gibt, würde mein Deutschlehrer sagen. Aber der eigentliche Gesetzestext ändert sich im BGB nicht bei jedem einzelnen Fall. 

Vielleicht irgenwann mal, digital von KI gelesen ... oder was weiß ich.

Das sagt der Paragraf, auch für TE und andere Mitbürger, und auch, wenn der VM widerspricht. Trotzdem sagt der Paragraf folgendes:

§ 545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginnt
    1.    für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
    2.    für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧