Fristlose Kündigung vom Vermieter - Jobcenter schuldet Geld für März und April

Begonnen von Janin, 25. April 2023, 17:41:03

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Janin

Hallo Leute :)

ich bin neu hier und hab direkt ein ziemlich übles Problem.

Vorab, ich habe es selbst verschuldet. Das ändert jetzt aber nichts an der Situation. Ich kürze mal ab, damit ihr nicht so viel lesen müsst.

Das Jobcenter schuldet Geld für März und April und der Vermieter sagt, jetzt ist Schluss. Ich verstehe das Schreiben vom Anwalt nicht vollständig und hoffe, hier kann mir jemand erklären, was meine Möglichkeiten sind.

Es geht konkret um diesen Absatz:

"Aufgrund dieses Rückstandes erklären wir Ihnen hiermit Auftrags und namens ihrer Vermieterin die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 II Nr. 3 a + b BGB und widersprechen einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB."

Was kann ich tun? Habe alles schon dem Jobcenter geschickt und hoffe, ich komme glimpflich aus der Nummer heraus.


Ratlos

Die Mietschulden nachzahlen. Dann wird die Kündigung damit unwirksam und kannst sie in den Abfall werfen. Schriftliche Kostenübernahmeerklärung des JC genügt vorerst auch, wenn es länger dauert bis dein Geld kommt.

Der Anwalt ist dumm! Er hätte vorsorglich die "ordentliche Kündigung" mit erklären müssen.
Die kriegt man nämlich mit der Nachzahlung nicht vom Tisch.

Müsstest bitte mal mitteilen WARUM das JC dir Geld schuldet.
Dann kann man den Rechtsgrund prüfen. Ggf. kommt eine eA zum SG in Frage

Janin

Hey, vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich habe nur den Weiterbewilligungsantrag zu spät eingereicht (Anfang März für März). Da ich durch mein Kleinunternehmen auch die EKS ausfüllen muss, ging der Ärger los und ich hab die Übersicht verloren. Es mussten hier Dokumente nachgereicht werden und dann habe ich übersehen, dass ich die EKS für die nächsten 6 Monate vergessen hatte.

Die Zeit verging und ich rief immer wieder an, um auf die Miete hinzuweisen. Es deutete ja auch nichts darauf hin, dass ich plötzlich Unsummen verdiene, eher im Gegenteil.

Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.

Das letzte fehlende Dokument habe ich Anfang April hochgeladen. Dann kam ein Termin beim Arbeitsvermittler dazwischen (letzte Woche), den ich aufgrund psychischer Erkrankung nicht wahrnehmen konnte.

Nun sagen sie, ohne diesen Termin können sie meinen Fall nicht final bearbeiten. Obwohl das sonst immer ging. Gesetzesänderung, meinte die Person am Telefon schnippisch zu mir.

Bei dem Termin ging es aber um Bewerbungen etc. der Standard. Es wurde nicht gesagt, dass es da um die abschließende Begutachtung meines Folgeantrages gehen würde. Gedroht wurde auch mit der 10% Sanktionierung und nicht mit dem vollständigen Stillstand der Bearbeitung.

Es ist nicht klar, für den Bezieher der Leistungen, dass finde ich schrecklich.

Das ist eigentlich die ganze Geschichte.


Hartzer Rolle

Wann hast du die letzten Unterlagen für den WBA (EKS für die kommenden 6 Monate) eingereicht?
War das Anfang April? Dann sind 2-3 Wochen Bearbeitung im Rahmen. Du bist schließlich nicht der einzige Antragsteller.

Janin

Am 5.4. In Berlin sind es 10 Werktage zur Bearbeitung. Das Team wurde auch irgendwie abgemahnt dann, nach Ablauf der Frist. Dann haben sie angerufen und meinten, es kann nicht bearbeitet werden, wenn ich die Termine nicht wahrnehme.
Ich sag, ja, ich bin selbst Schuld.

Freitag ist dann der von mir initiierte Telefontermin, ich habe allerdings alles digital gesendet vorhin und die Lage geschildert.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Janin am 25. April 2023, 18:12:40Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.



Der 545 sagt, ähnlich wie beim Arbeitsplatz, wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ...

Zitat von: Ratlos am 25. April 2023, 17:50:28Der Anwalt ist dumm! Er hätte vorsorglich die "ordentliche Kündigung" mit erklären müssen.
Die kriegt man nämlich mit der Nachzahlung nicht vom Tisch


Vielleicht wollte der Vermieter das gar nicht unbedingt.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Janin

Ich habe nochmal nachgesehen. Die letzten Mietschulden + Kündigung waren 2021 und damit verfällt mein Recht als Mieterin, die Schulden einfach zu zahlen und mit nem blauen Auge davonzukommen.

Ich habe im März 2 Mahnungen erhalten, in denen steht ich soll zahlen. Aber auch, dass man das klären kann auf Raten etc. Ich habe auch 2 mal angerufen und meine Situation erklärt. Keine Ahnung was ich machen soll. Panik. Hoffe, dass ich morgen irgendwas davon klären kann.

In allen Artikel steht auch immer, dass mein recht verfällt, wenn das 2x in 2 Jahren geschieht. Aber was dann passiert, das steht da nicht. Hoffen auf Kulanz oder Obdach verlieren vermutlich.


horst

Zitat von: Janin am 25. April 2023, 20:15:40In allen Artikel steht auch immer, dass mein recht verfällt, wenn das 2x in 2 Jahren geschieht. Aber was dann passiert, das steht da nicht. Hoffen auf Kulanz oder Obdach verlieren vermutlich.
kommt darauf an, ob der VM jetzt eine Räumungsklage einreicht, wenn das Geld der Miete noch kommt und Gnade walltet, dass du doch ein netter Mieter bist, der nie Streit mit seinen anderen Mieter:innen im Haus hattest.

Ratlos

Zitat von: Janin am 25. April 2023, 18:12:40Ich hatte halt schonmal Mietschulden + Kündigung und dachte mir, dass es nicht gut kommt, wenn es nun wieder passiert. So ist glaube ich auch der eine Paragraph gemeint.
Nachdem du schon mal Mietschulden hattest, ist jetzt das genaue Datum der 1. Kündigung von allergrößter Bedeutung, denn es gilt die  2-Jahresfrist zu berechnen.
Greift diese sind 2 Monate ab Zugang der Räumungsklage Zeit für die Zahlung durch dich oder Zusage der Übernahme der Mietschulden durch das JC.
Greift die 2-Jahresfrist nicht, haben wir ein kleines Problem mit dem § 569 BGB - siehe dort Abs. 3 Nr. 2. bezüglich der Nachzahlung durch dich oder dem JC.
 
D.h. du solltest das Kündigungsschreiben hier hochladen, denn oft machen Formfehler die Kündigung unwirksam.

Solltest du Guthaben aus der BKA (Betriebskostenabrechnung haben) kannst du gegen deine Mietschulden die Aufrechnung erklären und damit die Kündigung unwirksam machen.
Hast du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit deiner BKA macht ein Widerspruch dagegen eine fristlose Kündigung unmöglich, denn diese Nebenkosten gehören zur Mietsache.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2023, 19:58:53wenn Du weiter wohnen bleibst, gilt das erstmal als hingenommen (vom Vermieter). Es sei denn, einer widerspricht gesondert, also trotz der Kündigung ..
Das ist falsch! Der VM hat bereits erklärt - siehe Eingangsbeitrag, dass er § 545 widerspricht und einer stillschweigenden Fortsetzung nicht zustimmen wird.
Du hast aber auf alles Fälle eine 2-wöchige "Ziehfrist" und kannst auch vor Gericht der Kündigung widersprechen.
In der Gesamtansicht empfehle ich ein Gespräch unter Erklärung deiner Gesamtsituation mit dem VM, dass er die Kündigung zurück nimmt, denn durch die Nichtzahlung ist das Vertrags- und Vertrauensverhältnis massiv gestört.


Bei allem weiteren Vorgehen muss man bedenken, dass der VM dieser fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung nachschieben kann, die nur im Prozessverfahren angreifbar sein kann. Erfolg nicht garantiert!

Das hat dieser RA des VM versäumt, oder
es kann durchaus auch sein, dass dich der VM gar nicht los werden will weil eben nicht gleichzeitig mit der fristlosen auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Eine ordentliche Kündigung kann nämlich nicht gehilt werden - auch nicht durch Nachzahlung.

Hat dir dein VM vor der Kündigung wenigstens eine Abmahnung geschickt. Das wäre die Regel von der es aber einige Ausnahmen gibt die keine Mahnung erfordern.

horst

Zitat von: Ratlos am 26. April 2023, 12:31:52In der Gesamtansicht empfehle ich ein Gespräch unter Erklärung deiner Gesamtsituation mit dem VM, dass er die Kündigung zurück nimmt.
aber nur, wenn die Miete auch auf seinen Küchentisch liegt.

Ratlos

Zitat von: horst am 26. April 2023, 13:00:45aber nur, wenn die Miete auch auf seinen Küchentisch liegt.
Eine Kostenübernahmeerklärung des JC ist dafür ausreichend :ok:

Janin

Danke, dass es Menschen gibt, die all diese Paragraphen verstehen. Hehe.

Ich habe eben beim Vermieter angerufen, scheinbar wurde mir eine Sozialmanagerin zugeteilt. Die ist aber aktuell nicht erreichbar. Ich habe zugesichert, dass alles nächste Woche beglichen wird. Denn davon gehe ich aus.


Ich versuche es weiter.

Leider gilt die 2 Jahres Frist bei mir nicht, die letzten Schulden sind keine 2 Jahre her. Das macht die Sache kompliziert. Das habe ich jetzt auch verstanden :( Obwohl eine psychische Erkrankung vorliegt, die auch aus allen Rohren gerade ballert (Angststörung), wird es vermutlich nicht leicht sein jetzt.

Ich setze auch gleich noch ein Schreiben an die entsprechende Abteilung des Jobcenters auf, so dass ich jemanden an meiner Seite habe, der sich in diesem Paragraphendschungel besser auskennt.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Das hilft mir sehr.


Ratlos

Zitat von: Janin am 26. April 2023, 13:54:06dass alles nächste Woche beglichen wird. Denn davon gehe ich aus.
Sage einfach dass du krank bist und die Sozialmanagerin alles in die Hand nimmt.
Zusagen sind gefährlich wenn sie nicht eingehalen werden.Und wovon DU ausgehst interessiert in solchen Fällen niemanden.
Lade bitte mal das Kündigungsschreiben hoch. Danke.
Zitat von: Janin am 25. April 2023, 20:15:40Aber auch, dass man das klären kann auf Raten etc
Daran ist erkennbar dass dich der VM nicht los werden will. Rede mit ihm und zahle Rate 1 dann kommt doch alles in Ordnung.
Rat: Lass doch künftig die Miete vom JC direkt an den VM überweisen und komme deinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem JC nach.

Janin

Hey,

danke dir. Also die Miete wird ja vom Jobcenter überwiesen. Mir fällt nur dieser Papierkram immer so unfassbar schwer. Das ist keine Ausrede, aber es ist jedes mal ein Höllenritt :wand:

Mit der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten. Aber es soll auch schon Wunder gegeben haben. Daran halte ich mich erstmal fest.

Anbei nun das geschwärzte Schreiben. Alles wesentliche sollte erkennbar sein.

PS: Es waren echt noch rund 40 Euro für Januar und Februar offen, weil es eine Heizkostenerhöhung gab. Ich dachte, das wäre längst bezahlt. Jetzt habe ich dieses Dokument nochmal gelesen von Anfang März und tatsächlich wurde es nur neu berechnet, aber nicht ausgezahlt. Alles hängt an dieser Neu-Bewilligung. Ich sollte wirklich mal lernen, richtig zu lesen. Seufz :-/

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ratlos

den unteren Teil von Blatt 1 müsste ich noch sehen.
Der RA widerspricht sich im Kündigungsschreiben ja selber. Einzelheiten dazu später

Dein Gespräch mit dem Sozialmanager müssten wir hier sehr sorgfältig vorbereiten, denn dabei geht es wohl weniger darum dir zu helfen als eine Ratenzahlung zu vereinbaren die aber die Kündigung nicht aufhebt.
Zitat von: Janin am 26. April 2023, 16:52:47it der Kanzlei habe ich schon telefoniert eben. Chancen minimal, die Wohnung zu behalten.
:mocking:  Keine Bange erstmal! Es gibt einige rechtliche Möglichkeiten die auch einen RA graue Haar bescheren, und allle Beide RA und VM in die Verzweiflung bringen

Steht in deinem MV fällig zum 01. des Monats oder nur "monatlich" dann würde noch kein Verzug vorliegen.
Das Tempo der Kündigung überrascht mich.