Telefonische Erreichbarkeit und die Sache mit dem Recht

Begonnen von EinMensch22, 01. April 2022, 15:07:41

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EinMensch22

Die telefonische Erreichbarkeit, die angeblcih zwingend erforderlich ist obwohl sie dann doch wieder gar nicht gefordert werden darf oder dann doch wieder ?

Mittlerweile haben sowohl ich als auch Bekannte diverse Einladungen, Schreiben usw. zu telefonischen Beratungsgesprächen, die dann wahlweise angeblich noch zwingend erforderlich sind, weil man über Bewerbungen sprechen möchte, irgendjemand einen sprechen möchte, man über die berufliche Situation sprechen möchte
Das JC schreibt wahlweise man hat telefonisch, per E-Mail und überhaupt anscheinend noch auf der Toilette ständig erreichbar zu sein und alle Informationen über jede mögliche Kontaktmöglichkeiten an das Jobcenter zu übergeben.

Was kann man überhaupt gegen das JC und derartige Anschreiben unternehmen und warum scheinen die so gar keine Rechtsvorschrift beachten zu müssen und Erreichbarkeit des JC scheint ebenfalls in Coronazeiten nicht gegeben.

Wobei ich nicht einmal weiß, was denn richtig ist ändert sich womöglich auch noch jede Sekunde.

Aufforderung seine Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, es reicht doch, dass man an seinem Wohnort erreichbar ist oder dann doch wieder nicht ?

Aufforderung ein telefonisches Beratungsgespräch durchzuführen, gibt es doch keine Rechtsgrundlage für oder dann doch wieder ?

Wenn das so weitergeht bin ich bald kaputt und ich frage mich, wie kann man sich überhaupt dagegen wehren ?

Was gilt überhaupt und wo gibt es die Information was verbindlich gilt ?

Wer kümmert sich darum, wenn das JC derartige Anschreiben verschickt und das ist doch eigentlich rechtswidrig oder nicht, wo kann man sich beschweren ?








Reiner1970

Man muss ausschließlich per Briefpost erreichbar sein. Eine Telefonnummer oder Mail-Adresse ist keine Briefpost. Es gibt kein Gesetz nach dem jemand versplichtet wäre einen Telefonanschluss oder eine Mail-Adresse zu besitzen zu müssen. Das würde auch gegen die Vertragsfreiheit verstoßen. Ich würde solche Briefe einfach ignorieren

EinMensch22

Mir fällt es schwer diese Briefe zu ignorieren, weil sie auf mich bedrohlich wirken und ich inzwischen gar nicht mehr einschätzen kann, was noch gilt oder nicht.

Zudem habe ich ja Telefonanschluss und E-Mail Adresse. Bisher habe ich die nicht mitgeteilt und ich werde das auch, soweit möglich, in Zukunft nicht machen.

Da ich jedoch schon einige dieser Briefe bekommen habe frage ich mich auch, was das denn soll, Menschen sollen sich genötigt fühlen Daten zu Verfügung zu stellen so, wie es formuliert ist in etwa im Stil von Drückerkolonnen.

"Sie sind gezwungen jede Kontaktmöglichkeit unverzüglich mitzuteilen" usw., und wenn es per Gesetz ausreicht eine Adresse zur Verfügung zu stellen ist das irgendwann kein Spaß mehr zumindest nicht für mich.

Ich bin inzwischen nicht einmal mehr sicher, ob das überhaupt vom Jobcenter kommt oder ob das ein angeblciher Spaß von irgendeinem Sachbearbeiter ist oder woher auch immer das kommt. Geben die Jobcenter vielleicht sogar Adressen einfach an irgendwelche Firmen, die dann völlig ohne Aufsicht alles mögliche an die Hartz4 Empfänger schicken ?

BigMama

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 13:34:09Geben die Jobcenter vielleicht sogar Adressen einfach an irgendwelche Firmen, die dann völlig ohne Aufsicht alles mögliche an die Hartz4 Empfänger schicken ?
Das wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Reiner1970

"Sie sind gezwungen jede Kontaktmöglichkeit unverzüglich mitzuteilen"

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Kannst denen ja mitteilen dass Du auch per Rauchzeichen, Morsezeichen und Brieftaube erreichbar bist

EinMensch22

Wenn ich das richtig verstehe muss ich dem Jobcenter direkt gar keine Telefonnummer und E-Mail Adresse mitteilen, weil die ja meine Wohnanschrift haben und die rechtlich ausreicht um mich zu kontaktieren ?


Zum Datenschutz:
Wie kann ich in Erfahrung bringen, woher genau dieser Brief kommt oder Ermittelt da der Datenschutz von Amtswegen ?

Dann bitte ich um Hilfe, wie man jetzt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt macht und dann auch einreicht ?

Im Brief sind persönliche Daten in Form der mir mitgeteilten Kundennummer vom Jobcenter und meine Adresse sowieso angegeben und das kann dann nur vom Jobcenter kommen, aber als Absender ist eine Adresse angegebn, die gar nicht existiert ??? Entweder ist das Jobcenter nicht in der Lage seine Adressen korrekt in einem Brief anzugeben oder der Brief kommt von irgendeiner Firma, die vom Jobcenter beauftragt wurde. Wie schon gesagt, dass Ganze hat den Stil einer Drückerkolonne.








CCR

Zitat von: Reiner1970 am 03. April 2022, 19:38:42
"Sie sind gezwungen jede Kontaktmöglichkeit unverzüglich mitzuteilen"

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Kannst denen ja mitteilen dass Du auch per Rauchzeichen, Morsezeichen und Brieftaube erreichbar bist
oder wer einen Steno Kurs hatte so. :lol:

BigMama

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 20:26:27Entweder ist das Jobcenter nicht in der Lage seine Adressen korrekt in einem Brief anzugeben oder der Brief kommt von irgendeiner Firma, die vom Jobcenter beauftragt wurde.
Würdest du die angegebene Adresse mal hochladen oder abtippen. Dann ist es leichter einzuschätzen wer der tatsächliche Absender ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Hary

Ein spannendes Thema wie ich finde. Ich schließe mich soweit den anderen Ausführungen an dass es keine Pflicht gibt telefonisch erreichbar zu sein oder einen Telefonanschluss/Mobilfunk zu besitzen. Die Frage die man aber nun durchaus diskutieren könnte ist ob man im Zuge seiner Mitwirkungspflicht vorhandene telefonische Erreichbarkeit nicht auch nutzen müsste wenn diese bereits vorhanden ist. Ich glaube darüber könnte man tatsächlich auch juristisch ausführlich streiten.

Zumindest ist es heute fast sehr unwahrscheinlich das jemand überhaupt keine telefonische Erreichbarkeit besitzt, vor allem dann wenn jemand auch einen Internetanschluss hat welcher ja meist an eine Kombination aus Telefonie gebunden ist. Natürlich mag es Ausnahmen geben wo jemand tatsächlich keinen Anschluss besitzt, aber das sind vermutlich eher seltene Ausnahmen und diese Ausnahmen werden wohl in keinem Forum unterwegs sein.

Von der rechtlichen Frage ist aber zumindest eines sicher: Beim Jobcenter wird man keine Pluspunkte bekommen wenn man nicht erreichbar sein will da dies in Augen eines SB's durchaus etwas über die Bereitschaft der Mitwirkung sagt. Ich persönlich sehe auch keinen Grund lieber persönlich beim SB zu sitzen anstatt von Zuhause aus einmal mit ihm zu telefonieren.

EinMensch22

Zitat von: Hary am 03. April 2022, 23:10:19Ich persönlich sehe auch keinen Grund lieber persönlich beim SB zu sitzen anstatt von Zuhause aus einmal mit ihm zu telefonieren.
Für mich ist das deutlich besser mit einem Zeugen direkt vor Ort einem Sachbearbeiter gegenüber zu sitzen.

In dem speziellen Fall in dem ich es für wahrscheinlicher halte, dass nicht das Jobcenter sondern wer auch immer einen dann kontaktiert und womöglich noch weiter bedrohend wird habe ich zudem keinen Beweis und weiß nicht einmal mehr, von wem das ausgeht. Zudem hat eine Verpflichtung zum Anschreiben den Vorteil, dass ich schriftlich alles jemanden geben und prüfen lassen kann, erhöht meine Möglichkeit zu reagieren, freiwillig gedenke ich dem JC nach wenigen Wochen gar nichts mehr zu geben. Schon gar nicht eine Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

@Big_Mama
Hilft nicht weiter, die Absender-Adresse abzutippen, ist einfach eine Straße, die es gar nicht gibt lt. google.
Die Kundennummer vom Jobcenter stimmt jedoch und der Rest ist aufgemacht, wie ein Schreiben vom "Amt"


Maunzi

Schreib sie dennoch mal ab, kann ja auch ein typischer Tippfehler etc sein und jemand erkennt es dann?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

111929

Auch ich erhielt einen teflonischen 'Beratungstermin' mit einer nicht mehr aktuellen Telefonnummer. Antwortete per Mail+ teilte das mit ohne die neue Nummer anzugeben. Als add die letzte aktuelle Bewerbung. Ich denke, das dürfte meinerseits wohl mehr als entgegenkommend sein

Hansejunge

Da ich auf die Schnelle nichts finden konnte:

Ist das auch beim Bürgergeld derzeit aktuell bzw. auch über den 01.07.2023 hinaus?

Man muss auch dann nicht per E-Mail und Telefon erreichbar sein? Oder hat sich da was mit dem Bürgergeld geändert?

Danke.

Reiner1970

"Man muss auch dann nicht per E-Mail und Telefon erreichbar sein?"

Man muss sowas gar nicht besitzen. Du muss nur per Priefpost ereichbar sein

Ginsu

Zitat von: EinMensch22 am 03. April 2022, 20:26:27Wenn ich das richtig verstehe muss ich dem Jobcenter direkt gar keine Telefonnummer und E-Mail Adresse mitteilen, weil die ja meine Wohnanschrift haben und die rechtlich ausreicht um mich zu kontaktieren ?

Ganz genau.

Wenn die Behörde dir zur Auflage machen will einen Telefonanschluss zu besitzen, soll sie gefälligst auch die Kosten dafür übernehmen.  :cool:
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht